Mit Haftungsbescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 3. April 1997 wurde die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der H GmbH u. a. für folgende Rückstände zur Haftung herangezogen: Kommunalsteuer Rest 1996 S 36.930,-- Kommunalsteuer 1+2/97 S 77.583,-- Nebengebühren wie Säumniszuschlag S 2.345,17 Mahngebühr S 200,- - Begründend wurde ausgeführt, dass trotz diverser Mahnungen die erwähnten Abgaben von der H GmbH nicht entrichtet worden seien. Gemäß § 8... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: "Langjähriges ordnungsgemäßes Funktionieren und Bedienen der abgabenrechtlichen Verpflichtungen" auch ohne Mitwirkung der Beschwerdeführerin befreit diese von ihren Kontroll- und Überwachungspflichten als Geschäftsführerin nicht. ... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Betrauung Dritter (zB Angestellter) mit abgabenrechtlichen Pflichten reicht für sich nicht aus, um eine Behinderung an der Ausübung der Geschäftsführerfunktion zu beseitigen, da der Geschäftsführer das Personal in solchen Abständen zu ü... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Abtretung sämtlicher Buchforderungen an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung (Mantelzessionsvertrag) stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Vertreter damit rechnen muss, durch die Zession dem Vertretenen seine liquiden Mit... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;
Rechtssatz: Behauptet ein Geschäftsführer, er sei etwa durch Krankheit an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert worden, so schließt dies ein Verschulden an der Verletzung seiner Pflichten nicht aus, da der Geschäftsführer - wie auch in anderen... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156 Abs1;KO §156;LAO NÖ 1977 §57 Abs1;LAO NÖ 1977 §7 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 RS 10
(hier NÖ LAO 1977 anzuwenden) ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 15. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer "zum Vertreter mit Wirkung für die Gesamtheit der Eigentümergemeinschaft" an einem näher bezeichneten Grundstück im Bereich der mitbeteiligten Partei "zur Erfüllung der im § 61 Abs. 1 Tiroler Landesabgabenordnung umschriebenen Pflichten, bestellt". Der Beschwerdeführer erhob dagegen Berufung. Diese wurde - nach einer Berufungsvorentscheidung und einem Vorlageantrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: ABGB §1175;ABGB §825;LAO Tir 1984 §57 Abs1;LAO Tir 1984 §59;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §61;LAO Tir 1984 §62 Abs1;WEG 1975 §13c;WEG 1975 §17 Abs5;
Rechtssatz: Gem § 59 Tir LAO 1984 gelten für die Rechtsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit die jeweiligen Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes; hin... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer teilte als Bauherr der Gemeinde Kleinarl mit der dort am 16. Februar 1995 eingelangten Fertigstellungsmeldung (datiert mit 16. November 1994) mit, das näher bezeichnete Bauvorhaben sei fertig gestellt und es werde die Benützung aufgenommen. Nach der Aktenlage wurden die Beschwerdeführer jeweils durch Zusendung eines Formulars am 23. Jänner 1996 aufgefordert, eine Erklärung betreffend die besondere Ortstaxe für das Jahr 1995 abzugeben. Mit weiteren Schreib... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;BAO §83 Abs2;BAO §97 Abs1 lita;LAO Slbg 1963 §57 Abs1;LAO Slbg 1963 §57 Abs2;LAO Slbg 1963 §71 Abs1 lita;VwGG §34 Abs1;ZustG §7;ZustG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 93/17/0075 2 Stammrechtssatz Die Zustellung einer Erl... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates Graz vom 6. März 1995 wurde der Beschwerdeführer als Obmann des Vereines U gemäß § 7 Abs. 1 der Steiermärkischen Landesabgabenordnung 1963 für die auf den Zeitraum Mai 1990 bis April 1993 und September 1993 entfallende Lustbarkeitsabgabe (für den Betrieb von Glückspielautomaten) zur Haftung herangezogen. Der Beschwerdeführer sei als Obmman des Vereines dessen verantwortlicher Vertreter. Der Verein habe vom Mai 1990 bis zum April 1993 und im September 1993 ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Stmk 1963 §57 Abs1;LAO Stmk 1963 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für die Haftung wegen pflichtwidriger Unterlassung der Abgabenentrichtung kommt es nicht darauf an, ob die Abgabenschulden in der Bilanz ausgewiesen werden bzw ausgewiesen werden müssen. Ebenfalls nicht entscheidungsrelevant ist die Frage, ob... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Stmk 1963 §57 Abs1;LAO Stmk 1963 §7 Abs1;
Rechtssatz: Eine auf § 7 Stmk LAO gestützte Haftungsinanspruchnahme setzt voraus, daß die rückständigen Abgaben uneinbringlich wurden und dies auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters zurückzuführen ist. Das Tatbestandsmerkmal "... infolge s... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. August 1995 machte der Magistrat der Stadt Wels den Beschwerdeführer als vertretungsbefugten Geschäftsführer der näher bezeichneten GmbH wegen schuldhafter Nichtbezahlung der noch offenen Lohnsummensteuerschuld einschließlich Nebengebühren für den Zeitraum Juni 1991 bis August 1991 in der Höhe von S 48.811,39 haftbar und zog ihn zur Zahlung der Abgaben heran. Dies mit der Begründung: , der Beschwerdeführer sei im Firmenbuch als Geschäftsführer der abgabepflichtigen ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Miteigentümerin eines Grundstückes in der mitbeteiligten Marktgemeinde. Mit Abgabenbescheid vom 10. Juni 1992 wurde den Miteigentümern FJ und MJ ein ergänzender Wasseranschlußbeitrag anläßlich der Aufstockung und des Umbaues des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück vorgeschrieben. FJ und MJ erhoben Berufung gegen diesen Bescheid. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juli 1996 wies die Abgabenbehörde erster Instanz die Berufung als unbegründe... mehr lesen...
Index: L34002 Abgabenordnung KärntenL37292 Wasserabgabe KärntenL69302 Wasserversorgung Kärnten32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §246 Abs1;BAO §257 Abs1;BAO §258 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §78 Abs1;GdwasserversorgungsG Krnt 1978 §13 Abs1;GdwasserversorgungsG Krnt 1978 §15 Abs2;LAO Krnt 1991 §194;LAO Krnt 1991 §203 Abs1;LAO Krnt 1991 §204 Abs1;LAO Krnt 1991 §56 Abs1;LAO Krnt 1991 §57 Abs1;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/17/0224 E 19. Juni 1985 VwSlg 6012 F/1985 RS 3 Stammrechtssatz Bei den Pflichten, deren Verletzung eine der Voraussetzungen für Haftung des Vertreters ist, handelt es sich nur um abgabenrech... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1;
Rechtssatz: Standen dem Geschäftsführer einer GmbH im Haftungszeitraum zumindest anteilige Mittel zur Abgabenentrichtung zur Verfügung, hat er aber zunächst die seiner Meinung nach für die Aufrechterhaltung des Betriebes notwendigen (anderen) Zahlungen g... mehr lesen...
Nach Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung für den Neubau eines Gebäudes schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde (in der Folge: Bürgermeister) der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 14. März 1996 den Erschließungsbeitrag gemäß § 19 der Tiroler Bauordnung (TBO) in der Höhe von S 1,238.503,94 vor. Mit Bescheid des Gemeindevorstandes der mitbeteiligten Gemeinde (in der Folge: Gemeindevorstand) vom 11. Juli 1996 wurde der gegen den genannten Bescheid des Bürgermei... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §77;BAO §78;LAO Tir 1984 §190;LAO Tir 1984 §204 Abs1 lita;LAO Tir 1984 §209;LAO Tir 1984 §57 Abs1;LAO Tir 1984 §58 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/17/0132
97/17/0218
97/17/0219
Rechtssatz: Ein Berufungswerber wird mit der Erhebung der Berufung zwar ni... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §77;BAO §78;BauO Tir 1989 §19 Abs1;LAO Tir 1984 §57 Abs1;LAO Tir 1984 §57 Abs2;LAO Tir 1984 §58; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/17/0132
97/17/0218
97/17/0219
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung TirolL37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §77;BAO §78;BauO Tir 1989 §19 Abs1;LAO Tir 1984 §57 Abs1;LAO Tir 1984 §57 Abs2;LAO Tir 1984 §58; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/17/0132
97/17/0218
97/17/0219
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit dem "Haftungsbescheid" des Magistrates der Landeshauptstadt Graz vom 17. Dezember 1992 wurden dem Beschwerdeführer "gemäß § 2 Abs. 4 der (Grazer) Lustbarkeitsabgabeordnung 1987" die vom Verein J nicht entrichtete Lustbarkeitsabgabe für Mai bis Oktober 1992 von 254.400 S und ein Säumniszuschlag von 5.088 S zur Zahlung vorgeschrieben. Gemäß § 2 Abs. 4 der genannten Verordnung hafte neben dem Unternehmer als Gesamtschuldner, wer zur Anmeldung verpflichtet sei, ohne selbst Unternehmer... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Stmk 1963 §57 Abs1;LAO Stmk 1963 §7 Abs1;LAO Stmk 1963 §93 Abs1;LAO Stmk 1963 §95 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich des Fehlens der erforderlichen Mittel zur Abgabenentrichtung trifft den Vertreter eine qualifizierte Mitwirkungspflicht (Hinweis E 16.10.1992, 91/17/0124),... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Stmk 1963 §57 Abs1;LAO Stmk 1963 §7 Abs1;
Rechtssatz: Die Haftung nach § 7 Abs 1 Stmk LAO hat die Uneinbringlichkeit der Abgabe beim Primärschuldner zur Voraussetzung, nicht aber, daß die Einbringungsschritte gegen den Primärschuldner gesetzt worden sind. European Case La... mehr lesen...
Aufgrund einer am 13. Mai 1992 durchgeführten Getränkesteuerprüfung bei der M. Gastgewerbebetriebs-Ges.m.b.H (im folgenden: Gesellschaft) für den Zeitraum 1. Jänner 1990 bis 29. Februar 1992 wurde mit Bescheid vom 13. Mai 1992 eine Getränkesteuernachforderung (samt Säumniszuschlag und Verspätungszuschlag) in Höhe von S 158.123,-- festgesetzt. Mit Bescheid vom 25. November 1992 erfolgte durch die Berufungsbehörde aufgrund nachgereichter Steuererklärungen eine Reduktion auf S 140.981,--... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
Norm: LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/17/0497 E 22. Dezember 1997
Rechtssatz: Der Geschäftsführer haftet für nichtentrichtete Abgaben der Gesellschaft - und zwar zur Gänze - auch dann, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel zur Entrichtung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichten, e... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
Norm: LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/17/0497 E 22. Dezember 1997
Rechtssatz: Eine Haftungsinanspruchnahme setzt voraus, daß die rückständigen Abgaben uneinbringlich wurden und dies auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters zurückzuführen ist. Die Heranziehung des Vertreters zur Haftung ha... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
Norm: LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/17/0497 E 22. Dezember 1997
Rechtssatz: Die Pflicht zur Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten endet nicht mit dem Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenschuld, sondern erst mit der Abstattung. Der Geschäftsführer einer GmbH muß sich bei Übernahme seiner Geschäftsfüh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 7, 57 und 172 der NÖ Abgabenordnung 1977 (NÖ AO), LGBl. 3400-2, zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der K. GmbH im Gesamtbetrag von S 110.679,-- herangezogen (soweit diese Haftung die Abgaben Getränkesteuer Mai bis Oktober 1995 von S 48.123,--, darauf entfallende Verspätungszuschläge von S 4.812,-- und Säumniszuschläge von S 962,--, "Kommunalsteuer Rest 1994" in Höhe von S 15.49... mehr lesen...