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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
AVG §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/04/27 93/17/0075 2Stammrechtssatz
Die Zustellung einer Erledigung an eine Person, die zu Unrecht als Zustellungsbevollmächtigter der Partei angesehen wird, entsprechend der Zustellverfügung vermag gegenüber der Partei keine Rechtswirkungen zu entfalten; dies selbst im Falle des tatsächlichen Zukommens an die Partei, weil weder ein Fall des § 7 ZustG noch des § 9 Abs 1 zweiter Satz ZustG vorliegt (Hinweis E 18.5.1988, 87/02/0150).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung Vertretungsbefugter juristische PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998170192.X02Im RIS seit
20.11.2000