Index
L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Die Betrauung Dritter (zB Angestellter) mit abgabenrechtlichen Pflichten reicht für sich nicht aus, um eine Behinderung an der Ausübung der Geschäftsführerfunktion zu beseitigen, da der Geschäftsführer das Personal in solchen Abständen zu überwachen hat, die es ausschließen, dass ihm die Verletzung abgaberechtlicher Verpflichtungen, insbesondere die Verletzung abgaberechtlicher Zahlungsverpflichtungen verborgen bleiben (Hinweis E 26. Mai 1998, 97/14/0080).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000150018.X02Im RIS seit
05.05.2003