RS Vwgh 1997/11/20 96/15/0059

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Veröffentlicht am 20.11.1997
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Index

L34006 Abgabenordnung Steiermark
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Stmk 1963 §57 Abs1;
LAO Stmk 1963 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die Haftung nach § 7 Abs 1 Stmk LAO hat die Uneinbringlichkeit der Abgabe beim Primärschuldner zur Voraussetzung, nicht aber, daß die Einbringungsschritte gegen den Primärschuldner gesetzt worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996150059.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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