Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 17. Februar 1998 wurde dem Beschwerdeführer nach der Kanalgebührenordnung der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 17. Dezember 1990 in der Fassung vom 17. Dezember 1993 die Kanalanschlussgebühr für eine näher bezeichnete Liegenschaft mit S 55.150,70 vorgeschrieben. Dieser Vorschreibung legte die erstinstanzliche Abgabenbehörde eine Gebührenberechnungsgrundlage von 277 m2 (bebaute Fläche) sowie den gemäß § 2 Abs. 4 der K... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37134 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe OberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL37164 Kanalabgabe OberösterreichL37294 Wasserabgabe Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §4 Abs1;InteressentenbeiträgeG OÖ 1958 §1 Abs1 lita;InteressentenbeiträgeG OÖ 1958 §1 Abs4;KanalgebührenO Bad Ischl 1990 §1... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 10. März 1995 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem Beschwerdeführer für die Errichtung der Recyclingstraße und den Bau der Mülldeponie Sölden "gemäß § 2 der Müllgebührenordnung der mitbeteiligten Gemeinde vom 17. Dezember 1993" (richtig wohl vom 25. Oktober 1993 in der Fassung der Verordnung vom 17. Dezember 1993, im Folgenden: Verordnung 1993), "in der Fassung vom 21. Dezember 1994" (richtig wohl vom 30. November 1994, im Folgenden: Verordnung ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. März 1995 schrieb der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde dem Erstbeschwerdeführer (für das Objekt G) für die Errichtung der Recyclingstraße und den Bau der Mülldeponie Sölden gemäß § 2 der Müllgebührenordnung der mitbeteiligten Gemeinde vom 17. Dezember 1993 (Verordnung 1993) idF. vom 21. Dezember 1994 (Verordnung 1994) die Anschlussgebühr in der Höhe von S 25.059,10 vor. Dieser Betrag war zu einem Drittel innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheide... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 10. Mai 1993 wurde dem Beschwerdeführer für eine näher, dem "Objekt" nach, bezeichnete Liegenschaft an Trinkwasserzinszählermiete, Müllabfuhr, Kanalbenützungsgebühr für Trinkwasser und Kanalbenützungsgebühr für Thermalwasser insgesamt der Betrag von S 133.964,60 betreffend den Zeitraum Jänner bis August 1992 vorgeschrieben. Der Bescheid stützte sich auf die §§ 1 bis 5, 7 bis 10 des Salzburger Benützungsgebührengesetzes, Lan... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §4 Abs1;LAO Tir 1984 §214 Abs2;LAO Tir 1984 §3 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/17/0004 E 22. November 1999 99/17/0003 E 22. November 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/26 96/17/0459 6(hier ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37165 Kanalabgabe SalzburgL37295 Wasserabgabe Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §891;BAO §199;BAO §20;BAO §6 Abs1;BenützungsgebührenG Slbg §3 Abs1;BenützungsgebührenG Slbg §4 Abs1;B-VG Art130 Abs2;LAO Slbg 1963 §146;LAO Slbg 1963 §16;LAO Slbg 1963 §4 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GR... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §289 Abs2;BAO §4 Abs1;LAO Tir 1984 §214 Abs2;LAO Tir 1984 §3 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/17/0020 E 22. November 1999
99/17/0021 E 22. November 1999
99/17/0022 E 22. November 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/26 96/17/0459 6
(hier ohne Klammerausdruck... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer stand als Verfügungsberechtigten über einen landwirtschaftlichen Betrieb eine Einzelrichtmenge zu. In den Wirtschaftsjahren 1986 und 1987 bis einschließlich 1991/92 lieferte der Beschwerdeführer nicht nur an den für ihn zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb Milch, sondern lieferte an den Betrieb L auch Magermilch für die Graukäseerzeugung. Nach Bekanntwerden dieser Vorgangsweise leitete der Milchwirtschaftsfonds ein (später von der Agrarmarkt Aus... mehr lesen...
Dem Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers stand als Verfügungsberechtigten über einen landwirtschaftlichen Betrieb eine Einzelrichtmenge zu. In den Wirtschaftsjahren 1988/89 bis einschließlich 1991/92 lieferte der Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers nicht nur an den für ihn zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb Milch, sondern lieferte an den Betrieb L auch Magermilch für die Graukäseerzeugung. Nach Bekanntwerden dieser Vorgangsweise leitete der Milchwirtschaftsfond... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/17/0236 E 22. November 1999 Rechtssatz: § 79 Abs 2 MOG trat nach § 91c Abs 1 Z 4 MOG idF BGBl Nr 969/1993 mit 1.1.1994 in Kraft. Diese Novelle enthält keine Bestimmung, der zufolge die Vorschrift auf frühere Zeiträume anzuwenden wäre. Demnach ist § 79 Abs 2 MOG nur auf Abgabenzeiträume ab dem 1.1.1994 anzuwenden. Die Rückforderung hat im Falle des Entstehens des Abgabenanspruches vor dem 1.1.1994 gegenüber dem Bearbeitungsbetrieb und V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht55 Wirtschaftslenkung
Norm: BAO §4 Abs1;MOG 1985 §78 Abs1;MOG 1985 §79 Abs2 idF 1993/969;MOG 1985 §79;MOG 1985 §91c Abs1 Z4 idF 1993/969;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/10/18 94/17/0336 3 Stammrechtssatz § 79 Abs 2 MOG trat nach § 91c Abs 1 Z 4 MOG idF BGBl Nr 969/1993 mit 1.1.1994 in Kraft. Diese Novelle enth... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem dazu vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der betrieblich genutzte Teil des Wohnhauses des Beschwerdeführers wurde anlässlich der per 30. September 1992 erfolgten Aufgabe seines Metzgereibetriebes ins Privatvermögen übernommen. Dadurch aufgedeckte stille Reserven des Gebäudes in Höhe von S 3,345.147,-- wurden bei der Ermittlung des Aufgabegewinnes auf Antrag des Beschwerdeführers gemäß § 24 Abs. 6 EStG 1988 außer Ansatz ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs1;EStG 1988 §24 Abs6 idF 1993/818;
Rechtssatz: Für die Erfüllung des Nachversteuerungstatbestandes der Überlassung an einen anderen zur Erzielung betrieblicher Einkünfte kommt es nicht darauf an, ob aus der Gebäudeüberlassung selbst Einkünfte oder wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Für eine dahingehend... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde die Vorstellung der beschwerdeführenden Partei gegen die Vorschreibung des Fremdenverkehrsbeitrages für 1996 in der Höhe von S 11.654,-- (betreffend die Betriebsstätte in Bregenz) ab. Der Verfassungsgerichthof lehnte die Behandlung der zunächst an ihn erhobenen Beschwerde mit Beschluss vom 10. Juni 1997, B 40/97-3, ab und trat die Beschwerde mit Beschluss vom 29. Oktober 1997, B 40/97-6, dem Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Index: L34008 Abgabenordnung VorarlbergL37308 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe VorarlbergL74008 Fremdenverkehr Tourismus Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: AbgVG Vlbg 1984 §3 Abs1;BAO §4 Abs1;FremdenverkehrsG Vlbg 1978 §5;FremdenverkehrsGNov Vlbg 1996;TourismusG Vlbg 1978 impl;UStG 1994;VwRallg; Beachte Serie (erle... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war als Nachbar Partei eines Verwaltungsverfahrens, welches von A. und F. M. mittels "Ansuchen um Baugenehmigung und um gewerbepolizeiliche Genehmigung" am 26. April 1984 eingeleitet worden war. Bezüglich dieses Verfahrens schrieb das Finanzamt Feldkirch, Abteilung für Gebühren und Verkehrsteuern (im Folgenden: Finanzamt), mit Bescheid vom 12. Oktober 1997, Zl. 87/900.625, gemäß § 203 BAO Gebühren in der Gesamthöhe von S 11.220,-- und eine Gebührenerhöhung gemäß ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §4 Abs1;B-VG Art18 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/16/0166
96/16/0167
96/16/0168 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/19 95/14/0038 5 Stammrechtssatz Enthalten materiell-rechtliche Steuergese... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 14. April 1994 erteilte der Magistrat der Landeshauptstadt Linz der Beschwerdeführerin über deren Ansuchen vom 10. Jänner 1994 (welches diese mit Schriftsatz vom 7. April 1994 auf das Grundstück 465/1, EZ. 181, KG L eingeschränkt hatte) gemäß § 4 O.ö. Bauordnung, LGBl. Nr. 35/1976 (im folgenden: OÖ BauO 1976) i.d.g.F., die Bauplatzbewilligung für das Grundstück 465/1. Mit Bescheid vom 15. Juni 1994 erteilte der Magistrat der Landeshauptstadt Linz der Beschwe... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung OberösterreichL37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §208 Abs1 lita;BAO §4 Abs1;BauO OÖ 1976 §20 Abs1 idF 1988/033;LAO OÖ 1984 §153 lita;LAO OÖ 1984 §3 Abs1;
Rechtssatz: Der... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 21. April 1993 setzte der Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde gegenüber der beschwerdeführenden Partei gemäß § 6 Abs. 2 Kanalabgabenordnung der Stadt Feldbach die Kanalbenützungsgebühr für den Zeitraum vom 6. April 1993 bis 30. Juni 1993 mit S 116.385,46 fest. In der Begründung: dieses Bescheides führte die Abgabenbehörde im wesentlichen aus, die beschwerdeführende Partei betreibe in der G-Straße 4 und 6 einen Schlachtbetrieb. Die Betriebsabwässer würden in ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Miteigentümerin (zur Hälfte) der Liegenschaft EZ X, Grundbuch H. Je ein Viertel der Liegenschaft stand im Eigentum des A und der G. Auf der Liegenschaft wurde von der Beschwerdeführerin, A und G in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts das "Hotel W" betrieben. Auf Grund des Urteiles des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 28. Oktober 1994 wurde über Antrag der Beschwerdeführerin gemäß § 352 EO die Exekution durch gerichtliche Verst... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37209 Armenprozente Versteigerungsabgabe WienL70319 Versteigerung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)23/04 Exekutionsordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;EO §183;EO §352;LAO Wr 1962 §4 Abs1;VersteigerungsabgabeG Wr §2;VersteigerungsabgabeG Wr §3;VersteigerungsabgabeV Wr 1985 §2;VersteigerungsabgabeV Wr 1985 §3;
Rechtssatz: Für die Versteigerungsabgabe ist es unmaßgeblich, ob bei der... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37209 Armenprozente Versteigerungsabgabe WienL70319 Versteigerung Wien23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §183;EO §352;LAO Wr 1962 §4 Abs1;VersteigerungsabgabeG Wr §2;VersteigerungsabgabeG Wr §3;VersteigerungsabgabeV Wr 1985 §2;VersteigerungsabgabeV Wr 1985 §3;
Rechtssatz: Gem § 183 EO ist dem Meistbietenden der Zuschlag zu erteilen. Das Gesetz geht dabei offenkundig davon aus, dass ... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung SteiermarkL37166 Kanalabgabe Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §236;BAO §4 Abs1;BAO §92;KanalabgabenG Stmk 1955;KanalabgabenO Feldbach 1974 §6;KanalabgabenONov Feldbach 1993;LAO Stmk 1963 §183;LAO Stmk 1963 §3 Abs1;LAO Stmk 1963 §69;VwRallg;
Rechtssatz: Weder die KanalabgabenO Feldbach noch das Stmk KanalabgabenG 1955 noch... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung WienL37209 Armenprozente Versteigerungsabgabe WienL70319 Versteigerung Wien23/04 Exekutionsordnung
Norm: EO §352;LAO Wr 1962 §4 Abs1;VersteigerungsabgabeG Wr §2;VersteigerungsabgabeG Wr §3;VersteigerungsabgabeV Wr 1985 §2;VersteigerungsabgabeV Wr 1985 §3;
Rechtssatz: Gem § 3 Wr VersteigerungsabgabeG bzw § 3 Wr VersteigerungsabgabeV sind Abgabenschuldner die Miteigentümer der zu verstei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren an der PK & Co KG (in der Folge KG) beteiligt. Diese KG veräußerte mit Kaufvertrag vom 28. Dezember 1983 eine Liegenschaft im Ausmaß von 20.412 m2 an Dr. HK. Mit Auflösungsvertrag vom 11. Oktober 1984, ebenfalls abgeschlossen zwischen Dr. HK und der KG, diese vertreten durch den allein zeichnungsberechtigten Präsidenten Dr. HK, wurde der Kaufvertrag vom 28. Dezember 1983 hinsichtlich des größten Teiles der Liegenschaft aufgehoben. Entgegen dem Begeh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §4 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 7.2.1990, 88/13/0241, VwSlg 6479F/1990) sind rückwirkende Rechtsgeschäfte ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Zulässigkeit für den Bereich des Steuerrechtes nicht anzuerkennen, es sei denn, der Gesetzgeber selbst hätte diesen Grundsatz durch eine besondere Vorschrift ausdrücklich oder schlüssig zu Guns... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Unbeachtlichkeit rückwirkender Rechtsgeschäfte vertritt der VwGH auch in Fällen, in denen ein steuerrelevanter Sachverhalt nachträglich geändert wurde. Privatrechtliche Vereinbarungen könnten auch innerhalb eines Geschäftsjahres grundsätzlich abgabenrechtlich keine rückwirkende Bedeutung haben (Hinweis E 3.5.1983, 82/14/0277).... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §861;BAO §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Steuerschuld entsteht mit der Verwirklichung des Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes und kann in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht beseitigt werden (... mehr lesen...