RS VwGH Erkenntnis 1999/10/18 94/17/0336

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Veröffentlicht am 18.10.1999
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Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/17/0236 E 22. November 1999 Rechtssatz

§ 79 Abs 2 MOG trat nach § 91c Abs 1 Z 4 MOG idF BGBl Nr 969/1993 mit 1.1.1994 in Kraft. Diese Novelle enthält keine Bestimmung, der zufolge die Vorschrift auf frühere Zeiträume anzuwenden wäre. Demnach ist § 79 Abs 2 MOG nur auf Abgabenzeiträume ab dem 1.1.1994 anzuwenden. Die Rückforderung hat im Falle des Entstehens des Abgabenanspruches vor dem 1.1.1994 gegenüber dem Bearbeitungsbetrieb und Verarbeitungsbetrieb zu erfolgen (Hinweis E 26.5.1997, 96/17/0459).

Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Im RIS seit
30.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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