RS Vwgh 1999/3/25 96/15/0079

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Unbeachtlichkeit rückwirkender Rechtsgeschäfte vertritt der VwGH auch in Fällen, in denen ein steuerrelevanter Sachverhalt nachträglich geändert wurde. Privatrechtliche Vereinbarungen könnten auch innerhalb eines Geschäftsjahres grundsätzlich abgabenrechtlich keine rückwirkende Bedeutung haben (Hinweis E 3.5.1983, 82/14/0277).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996150079.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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