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L34008 Abgabenordnung VorarlbergNorm
AbgVG Vlbg 1984 §3 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/17/0430 E 30. August 1999Rechtssatz
Soweit der Abgabepflichtige rügt, es wäre im Beschwerdefall bei der Abgabenbemessung das Vlbg FremdenverkehrsG, LGBl Nr 1978/9, idF der mit 1.11.1996 in Kraft getretenen Novelle LGBl Nr 1996/43 und damit das dort zitierte UStG 1994 anzuwenden gewesen, übersieht er, dass der in Rede stehende Fremdenverkehrsbeitrag 1996 mit Beginn des Kalenderjahres entstanden (Hinweis E 24.11.1997, 93/17/0297) und für die Abgabenbemessung die im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches geltende Rechtslage heranzuziehen ist (Hinweis E 20.9.1996, 93/17/0261). Die Novelle LGBl Nr 1996/43 sieht insofern nichts Gegenteiliges vor. Die Abgabenbehörde hat daher zu Recht die Bestimmungen des Vlbg FremdenverkehrsG 1978 idF vor der genannten Novelle angewendet.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997170429.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011