RS Vwgh 1999/3/25 96/15/0079

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Veröffentlicht am 25.03.1999
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4 Abs1;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 7.2.1990, 88/13/0241, VwSlg 6479F/1990) sind rückwirkende Rechtsgeschäfte ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Zulässigkeit für den Bereich des Steuerrechtes nicht anzuerkennen, es sei denn, der Gesetzgeber selbst hätte diesen Grundsatz durch eine besondere Vorschrift ausdrücklich oder schlüssig zu Gunsten einer steuerlichen Relevanz rückwirkender Tatbestände durchbrochen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996150079.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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