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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §4 Abs1;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 7.2.1990, 88/13/0241, VwSlg 6479F/1990) sind rückwirkende Rechtsgeschäfte ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Zulässigkeit für den Bereich des Steuerrechtes nicht anzuerkennen, es sei denn, der Gesetzgeber selbst hätte diesen Grundsatz durch eine besondere Vorschrift ausdrücklich oder schlüssig zu Gunsten einer steuerlichen Relevanz rückwirkender Tatbestände durchbrochen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996150079.X01Im RIS seit
20.11.2000