Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. Juni 2005 schrieb der Gemeinderat der mitbeteiligten Marktgemeinde dem Beschwerdeführer Wasseranschluss-Ergänzungsgebühr in Höhe von EUR 1.164,22 (einschließlich USt.) vor und führte dabei begründend aus, mit Bescheid vom 14. März 1988 sei dem Beschwerdeführer die Bewilligung zum Neubau eines Wohnhauses auf dem näher genannten Grundstück, welches im selben Jahr an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen worden sei, erteilt worden. Di... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2004 zeigte der von der Grundeigentümerin beauftragte Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen Dipl.-Ing. W die Änderung von Grundstücksgrenzen entsprechend einem beigelegten Teilungsplan an und stellte den Antrag auf Bauplatzerklärung für das Grundstück Nr. 1337/100. Von der Änderung der Grundstücksgrenzen waren weit... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §4 Abs1;LAO NÖ 1977 §3 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Vorschreibung einer Abgabe ist nach dem Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften jene Rechtslage maßgeblich, die zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Abgabentatbestandes gegolten hat (es also unzutreffend wäre, auf... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §4 Abs1;LAO OÖ 1996 §3 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist aus § 3 Abs. 1 Oö LAO abzuleiten, dass im Abgabenbemessungsverfahren grundsätzlich jene Rechtslage maßgebend ist, unter deren zeitlicher Geltung der Abgabentatbestand verwirk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer der 1984 gegründeten S, die sich mit dem Handel von Kosmetikprodukten befasst. Von 1989 bis 1997 war auch Rudolf G. Geschäftsführer der S. Alleingesellschafterin der S ist die CH. Mit Bescheid vom 3. Dezember 1998 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO in das Vermögen des Beschwerdeführers die Sicherstellung der Abgabenansprüche Einkommensteuer 1992 bis 1996 in einer (voraussichtlichen) Gesamthöhe von S 118,994.088,-- (die voraussichtliche Höhe ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §183 Abs4;BAO §232;BAO §288 Abs1 litd;BAO §4 Abs1;BAO §93 Abs3 lita; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:2004/15/0105 B 28. Jänner 2005 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62005CJ0157 24. Mai 2007
Rechtssatz: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an de... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 11. November 2004 erklärte Dr. N als Gründer und Alleingesellschafter die Errichtung der "S Grundstückserschließungs u. -handels GmbH" mit einem Stammkapital von EUR 35.000,--, das durch eine Bareinlage von EUR 18.000,-- und eine Sacheinlage von EUR 17.000,-- aufzubringen war. Als Sacheinlage brachte Dr. N in der Erklärung näher bezeichnete Liegenschaften mit einem Verkehrswert von insgesamt EUR 7,239.690,-- ein. Er verpflichtete sich zur Einholung der Zustim... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1;GmbHG §2 Abs1;KVG 1934;
Rechtssatz: Das Kapitalverkehrsteuergesetz enthält keine Bestimmungen über das Entstehen der Abgabenschuld; es ist daher von der Generalklausel des § 4 Abs. 1 BAO auszugehen. Danach entsteht die Gesellschaftsteuers... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde unter Spruchpunkt I. die vom Mitbeteiligten beantragte sanitätsbehördliche Errichtungs- und Betriebsbewilligung für die im "Diagnosezentrum Heuplatz" in Klagenfurt geplante Kernspintomographieanlage gemäß § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und 2 lit. f, h und i und § 15 Abs. 1 der Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999, LGBl. Nr. 26/1999 idF LGBl. Nr. 56/2003 (K-KAO), unter Auflagen erteilt (Mit Spruchpunkt II. wurde vom Lan... mehr lesen...
Index: L94402 Krankenanstalt Spital Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: KAO Krnt 1999 §4 Abs1;KAO Krnt 1999 §6 Abs3;KAO Krnt 1999 §9 Abs2 lita;KAO Krnt 1999 §9 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/11/0186 E 19. Juni 2007
Rechtssatz: § 9 Abs. 2 lit. a Krnt KAO 1999 fordert als sachliche Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung das Bestehen eines Bedarfs,... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin erachtet sich auch in ihrem Recht auf Nichtvorschreibung der Gesellschaftsteuer wegen verbotener Doppelbesteuerung (Rechtsgeschäftsgeb... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin erachtet sich auch in ihrem Recht auf Nichtvorschreibung der Gesellschaftsteuer verletzt, weil der Darlehensgeber zum Zeitpunkt der Da... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin erachtet sich auch in ihrem Recht auf Nichtvorschreibung der Gesellschaftsteuer verletzt, weil der Darlehensgeber zum Zeitpunkt der Da... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin erachtet sich auch in ihrem Recht auf Nichtvorschreibung der Gesellschaftsteuer verletzt, weil der Darlehensgeber zum Zeitpunkt der Da... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin erachtet sich auch in ihrem Recht auf Nichtvorschreibung der Gesellschaftsteuer verletzt, weil der Darlehensgeber zum Zeitpunkt der Da... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde durch die Abweisung der Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 24. Juli 2001 die Vorschreibung der Gesells... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Die Beschwerdeführerin erachtet sich auch in ihrem Recht auf Nichtvorschreibung der Gesellschaftsteuer verletzt, weil der Darlehensgeber zum Zeitpunkt der Da... mehr lesen...
Im Beschwerdefall sind allein die Fragen strittig, ob auf Grund der mit dem Beitritt Österreich zur EU übernommenen Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital Gesellschaftsteuer vorgeschrieben werden darf und ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde durch die Abweisung der Berufung gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 1. Februar 1999 die Vorschreibung der Gesel... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO entsteht für diese (fiktiven) Zinsen mit deren (fiktivem) Anfall (Hinweis E 29. Jänner 1996, 95/16/0199). [(Hier: Im Zeitpunkt des (fiktiven) Anfalls dieser Zinsen war die Darlehensgeberin Gesellschafterin der abgabepflichtigen GmbH.] Im RIS seit 08.02.2006 mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs1;BAO §4 Abs1;KVG 1934 §2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs1;BAO §4 Abs1;KVG 1934 §2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs1;BAO §4 Abs1;KVG 1934 §2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §208 Abs1;BAO §4 Abs1;KVG 1934 §2 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/16/0009 E 18. Oktober 2005 RS 1 Stammrechtssatz Gegenstand der Besteuerung nach dem KVG sind im vorliegenden Fall die Zinsen, die geleistet werden müssten. Der Abgabenanspruch nach § 4 BAO... mehr lesen...
I. Verfahrensgang: 1. Verfahren zur Erlassung des erstangefochtenen Bescheides (hg. Beschwerdeverfahren Zl. 2004/17/0244): Zur Vermeidung von Wiederholungen wird in Ansehung des Verfahrensganges zunächst auf die ausführliche Schilderung in dem im ersten Rechtsgang ergangenen hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 2002, Zl. 2002/17/0282, verwiesen. Mit dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes wurde u.a. der im ersten Rechtsgang ergangene Vorstellungsbescheid der be... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §4 Abs1;LAO OÖ 1996 §3 Abs1;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/17/0031
Rechtssatz: Nach dem aus § 3 Abs. 1 OÖ LAO abzuleitenden Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften ist für die Beurteilung der ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 12. Februar 2004 wurde der Beschwerdeführerin als zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Abgabentatbestandes grundbücherlicher Eigentümerin einer Liegenschaft in der J-Straße in Salzburg anlässlich der Errichtung des Hauptkanals in der J-Straße ein Herstellungsbeitrag in der Höhe von EUR 12.670,95 (Spruchteil I) sowie für die Herstellung eines Hauskanalanschlusses ein Beitrag in der Höhe von EUR 2.081,90 (Spruchteil ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSalzburg001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AnliegerleistungsG Slbg §11 Abs1;AnliegerleistungsG Slbg §11 Abs4;BAO §4 Abs1;LAO Slbg 1963 §1 Abs2 litb;LAO Slbg 1963 §3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften ist von jener Sac... mehr lesen...
I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung (BH) vom 11. Mai 1995 war dem Zweitbeschwerdeführer gemäß den §§ 32, 98, 107, 111 und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung "zur Errichtung einer Geländeauffüllung auf den Grundstücken Nr. 548, 465, 466, 467, 469, je KG. R., mit inertem Erdmaterial bzw. mit inerten Baustoffen nach Maßgabe des in der Begründung: enthaltenen Befundes und der vorgelegten Pläne, die einen wesentlichen Bestandte... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §10 Abs1 Z2;ALSAG 1989 §3 Abs1 Z2 idF 1996/201;ALSAG 1989 §7 Abs1 Z2;BAO §4 Abs1;SteuerreformG 1993 Art27 §1 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0271 E 30. April 2003 RS 1(Hier nur der letzte Satz; betreffend eine Beitragsschuld iSd § 7Abs 1 Z 2 ALSAG 1989) Stammrechtssatz Für die Frage des Entste... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Mai 2001 stellte die Bezirkshauptmannschaft F (BH) über Antrag der beschwerdeführenden Partei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 und 2 des Altlastensanierungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 299 (ALSAG) fest, dass die auf dem Grundstück Nr. 383/3 der KG F im Jahr 1997 aufgebrachten Materialien kein Abfall sind und nicht dem Altlastenbeitrag unterliegen. In der Begründung: heißt es, die beschwerdeführende Partei habe mit Eingabe vom 5. Dezember 2000 bei der BH den Antrag auf Erlassung e... mehr lesen...