Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war bis zum 31. Dezember 2003 (und somit auch in dem maßgeblichen Zeitraum) das Finanzamt S. Zur Absolvierung eines Fortbildungsseminars ("Umsatzsteuergesetz 1994") wurde der Beschwerdeführer in der Zeit vom 6. bis 8. Mai 2002 dem Bildungszentrum der Finanzverwaltung, Außenstelle K (im Folgenden: BIZ), dienstzugeteilt. Am 24. April 2002 wurde dem Beschwerdeführer die Ver... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §73 idF 1995/522;
Rechtssatz: § 73 RGV enthält keine Einschränkung dahingehend, dass der Ort der Nächtigung am Zuteilungsort, d.h. in derselben Ortsgemeinde, liegen müsse. Jedoch müssen der Ort der Nächtigung und der Zuteilungsort "in einem geografischen Naheverhältnis stehen". Hier: Dieses war gegeben, lag doch der Nächtigungsort weniger als 10 km vom Seminaror... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §73 idF 1995/522;
Rechtssatz: § 73 RGV zielt darauf ab, dem Beamten einen Mehraufwand durch die unentgeltliche Gewährung von entsprechenden Sachleistungen in Form der Verpflegung (zweiter Satz) und der Nächtigungsmöglichkeit (dritter Satz) gar nicht erst entstehen zu lassen. Durch den letzten Satz dieser Bestimmung sollte vermieden werden, dass Beamte, die unent... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Heeresnachrichtenamt, sein Dienstort ist Neulengbach, er wohnt in St.. Vom 2. Oktober 1995 bis 29. März 1996 (mit Unterbrechung vom 23. bis 25. Oktober 1995) war er der Heeresversorgungsschule in Wien zwecks Teilnahme an einem Lehrgang dienstzugeteilt. Der zu Grunde liegende Dienstauftrag wies den Vermerk "Amtliche Unterkunft ab 23. Oktober 1995" ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22;RGV 1955 §73;
Rechtssatz: § 73 RGV zielt im Ergebnis darauf ab, dem Beamten einen Mehraufwand durch die unentgeltliche Gewährung von entsprechenden Sachleistungen in Form der Verpflegung (zweiter Satz) und der Nächtigungsmöglichkeit (dritter Satz) gar nicht erst entstehen zu lassen. Durch § 73 letzter Satz RGV sollte vermieden werden, dass Beamte, die unentg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentschutz. Er war zur Absolvierung des 2. Lehrganges der Europaakademie für die Zeit vom 7. September bis 18. Dezember 1992 der Verwaltungsakademie des Bundes dienstzugeteilt. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens fertigte der Beschwerdeführer eine Reiserechnung für die Zeit vom 7. Septembe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Er war zur Absolvierung des zweiten Lehrganges der Europaakademie für die Zeit vom 7. September bis 18. Dezember 1992 der Verwaltungsakademie des Bundes dienstzugeteilt. Mit Schreiben vom 21. Dezember 1992 ersuchte der Beschwerdeführer unter Hinweis auf §§ 2 Abs. 3 und 22 RGV um Erstattung der Zuteilungsg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberstudienrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; ihre Dienststelle war im Schuljahr 1991/92 das Wirtschaftskundliche Bundesrealgymnasium in X. Mit Eingabe vom 18. Dezember 1992 begehrte die Beschwerdeführerin die bescheidmäßige Absprache über die Gebührlichkeit der Abgeltung VON FAHRTKOSTEN zu "den dislozierten Klassen" nach Y. Mit Bescheid des Landesschulrates vom 17. Juni 1993 wurde wie folgt abgesprochen: "Es wir... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer dislozierten Außenstelle, die außerhalb des Dienstortes der Stammdienststelle gelegen ist, ist iSd RGV dem örtlichen Aspekt eine größere Bedeutung zuzumessen als dem organisatorischen Aspekt. Im RIS seit 02.11.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;RGV 1955 §73;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 73 RGV kommt es auf den Ort der Teilnahme an Lehrveranstaltungen an, nicht aber darauf, wo der Veranstalter (hier: Verwaltungsakademie des Bundes) seinen Sitz hat. Die Behörde hat daher Feststellungen darüber zu treffen, zu welchem Gemeindegebiet der Ort der Abhaltung d... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs1;RGV 1955 §2 Abs2;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0268 2 Stammrechtssatz Bei einer dislozierten Außenstelle, die außerhalb des Dienstortes der Stammdienststelle gelegen ist, ist iSd RGV dem örtlichen Aspekt eine größere Bedeutung zuzumessen als dem organisatorischen Aspekt. ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/19 89/12/0135 1
(hier: lege non distinguente für § 73 RGV) Stammrechtssatz Für den Zuteilungsort ist allein die Ortsgemeinde maßgebend, in der die Dienststelle liegt, der der Beamte zur vorübergehenden Dienstleistung zugewiesen ist (Hinweis E 15.12.1982, 3479/80). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landesinvalidenamt für Oberösterreich mit dem Sitz in Linz. Mit Dienstauftrag vom 4. September 1987 wurde der Beschwerdeführer vom Landesinvalidenamt für Oberösterreich (im folgenden LIA) "eingeladen", am gemeinsamen "Reha-Seminar" mit den Sozialversicherungsträgern vom 5. bis 9. Oktober 1987 und vom 19. Oktober bis 23. Oktober 1987 im Beruflichen Bildungs- und Rehabili... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22;RGV 1955 §23 Abs5;RGV 1955 §73;
Rechtssatz: Daß es im Zuge eines Seminars auch zu einem Erfahrungsaustausch der Teilnehmer gekommen ist, ändert nichts am Ausbildungscharakter und Fortbildungscharakter der Veranstaltung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989120217.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §23 Abs5;RGV 1955 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 88/12/0154 2 Stammrechtssatz Als eine in das Hauptstück über die Sonderbestimmungen eingefügte
Norm: geht § 73 RGV der zu den allg Bestimmungen zählenden
Norm: des § 23 Abs 5 RGV vor (Hinweis E 6.2.1989, 88/12/0186, 0187, 0195- 0197). European Case ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §23;RGV 1955 §22;RGV 1955 §23 Abs5;RGV 1955 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 88/12/0154 3 Stammrechtssatz Daß der Gesetzgeber der RGV-Nov 1983 auch solche Ausbildungsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen, welche teils eine Ausbildung iS einer primär in der und durch die praktische Übung vorgenommene... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Arbeitsinspektorat X. In der Zeit vom 9. bis 13. Jänner 1989 nahm der Beschwerdeführer auf Grund eines Dienstauftrages der belangten Behörde an der Lehrveranstaltung "Pädagogisches Trainingsseminar II" in K teil. Diese Veranstaltung fand in einem Gasthof (Pension) statt. Am 28. Februar 1989 legte der Beschwerdeführer seine Reiserechnung, in der er - nach Abzug der k... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptschullehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol; seine Dienststelle ist die Hauptschule N. In der Zeit vom 9. bis 15. Dezember 1990 nahm der Beschwerdeführer über dienstlichen Auftrag in R am Bundeslehrgang für "Bewegen und Spielen im Schnee" teil. Bei diesem Seminar handelte es sich um eine Fortbildungsveranstaltung; eine allgemeine dienstliche Verpflichtung zur Teilnahme an diesem Seminar bestand nicht. In der A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Mittelschulprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium X. In der Zeit vom 13. bis 15. Mai 1991 nahm der Beschwerdeführer am Seminar "Schreiben im Deutschunterricht - Methodische Anregungen" in S teil. Die Veranstaltung fand in einem Gasthof statt. In der vom Pädagogischen Institut des Bundes in Oberösterreich besorgten Ausschreibung dieser Veranstaltung vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Unter den Begriff Verpflegung, wie ihn die RGV unter anderem auch in § 73 verwendet, fällt auch die Beistellung von Getränken, da sowohl Mahlzeiten als auch Getränke notwendigerweise der Befriedigung des menschlichen Grundbedüfnisses dienen. Es kann jedoch nach Auffassung des VwGH auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, daß der physiologisch notwendige Flüssigkeitsbedarf durch Wasser einwandfreier Qualität, das von Gastgewerbebetrieben in Österreich ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §73;
Rechtssatz: Unter den Begriff Verpflegung iSd § 73 RGV fallen nur das Frühstück, Mittagessen und Abendessen, nicht aber auch Zwischenmahlzeiten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989120171.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §73;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 91/12/0232 1 Stammrechtssatz Unter den Begriff Verpflegung, wie ihn die RGV unter anderem auch in § 73 verwendet, fällt auch die Beistellung von Getränken, da sowohl Mahlzeiten als auch Getränke notwendigerweise der Befriedigung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §73;VwGG §41 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/29 91/12/0232 1 Stammrechtssatz Unter den Begriff Verpflegung, wie ihn die RGV unter anderem auch in § 73 verwendet, fällt auch die Beistellung von Getränken, da sowohl Mahlzeiten als auch Getränke notwendigerweise der Befriedigung... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §73;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die zeitliche Lagerung zwischen Beginn bzw Ende der Lehrveranstaltung und den jeweils in Betracht kommenden Mahlzeiten (Abendessen bzw Frühstück) ist es nicht rechtswidrig, den zwischen Beginn und Ende der Lehrveranstaltung liegenden Zeitraum zur Gänze als von § 73 zweiter Satz RGV erfaßt anzusehen: Nach allgemeiner Lebenserfahrun... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §73;
Rechtssatz: Der Entfall der Tagesgebühr gilt bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 73 zweiter Satz RGV ausschließlich für den Zeitraum des Beginns bis zum Ende der Ausbildungsveranstaltung und Fortbildungsveranstaltung, nicht aber für den davor bzw danach liegenden Zeitraum des Beginnes bzw des Endes der Dienstreise. § 73 RGV zielt nämlich im Ergebnis dar... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere Technische Bundeslehranstalt Linz. In der Zeit vom 9. bis 12. Juli 1990 nahm der Beschwerdeführer über Dienstauftrag am Seminar "Qualitätssicherung in der Praxis" in Altmünster teil, das vom Pädagogischen Institut des Bundes veranstaltet wurde. Mit Schreiben vom 1. Juni 1990 bestätigte der Beschwerdeführer dem Veranstalter gegenüber den Erhalt d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere Technische Bundeslehranstalt Linz. In der Zeit vom 13. bis 16. März 1990 nahm der Beschwerdeführer in Wien am Seminar "Elektrotechnische Energieversorgung" teil, das vom Pädagogischen Institut des Bundes in Wien durchgeführt wurde und der Fortbildung im schulischen Interesse diente. In der Ausschreibung dieser Veranstaltung vom 22. Jänner 1990 s... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §7;RGV 1955 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/22 91/12/0023 1
(Hinweis E 18.3.1991, 90/12/0283) Stammrechtssatz § 73 RGV unterscheidet - anders als zB § 7 RGV - nicht zwischen den Dienstklassen und Diensträngen der Beamten hinsichtlich der Zumutbarkeit der Unterbringung (Hinweis E 18.3.1991, 90/12/0283). ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §7;RGV 1955 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/22 91/12/0023 1
(Hinweis E 18.3.1991, 91/12/0283). Stammrechtssatz § 73 RGV unterscheidet - anders als zB § 7 RGV - nicht zwischen den Dienstklassen und Diensträngen der Beamten hinsichtlich der Zumutbarkeit der Unterbringung (Hinweis E 18.3.1991, 90/12/0283). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere Technische Bundeslehranstalt Wels. In der Zeit vom 13. bis 16. März 1990 nahm der Beschwerdeführer am Seminar "Elektrische Energieversorgung" in Wien teil, das vom Pädagogischen Institut des Bundes veranstaltet wurde. In der Ausschreibung dieser Veranstaltung vom 22. Jänner 1990 sind folgende (soweit sie aus der Sicht des Beschwerdefalles von Be... mehr lesen...