RS Vwgh 1992/7/29 89/12/0171

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Veröffentlicht am 29.07.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §73;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/07/29 91/12/0232 1

Stammrechtssatz

Unter den Begriff Verpflegung, wie ihn die RGV unter anderem auch in § 73 verwendet, fällt auch die Beistellung von Getränken, da sowohl Mahlzeiten als auch Getränke notwendigerweise der Befriedigung des menschlichen Grundbedüfnisses dienen. Es kann jedoch nach Auffassung des VwGH auf Grund der allgemeinen Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, daß der physiologisch notwendige Flüssigkeitsbedarf durch Wasser einwandfreier Qualität, das von Gastgewerbebetrieben in Österreich kostenlos zur Verfügung gestellt wird, gedeckt werden kann.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Unbestimmte Begriffe Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989120171.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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