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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §2 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0268 2Stammrechtssatz
Bei einer dislozierten Außenstelle, die außerhalb des Dienstortes der Stammdienststelle gelegen ist, ist iSd RGV dem örtlichen Aspekt eine größere Bedeutung zuzumessen als dem organisatorischen Aspekt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120271.X02Im RIS seit
25.01.2001