RS Vwgh 1992/11/18 89/12/0217

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.1992
beobachten
merken

Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §22;
RGV 1955 §23 Abs5;
RGV 1955 §73;

Rechtssatz

Daß es im Zuge eines Seminars auch zu einem Erfahrungsaustausch der Teilnehmer gekommen ist, ändert nichts am Ausbildungscharakter und Fortbildungscharakter der Veranstaltung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989120217.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten