Index
63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §22;Rechtssatz
Daß es im Zuge eines Seminars auch zu einem Erfahrungsaustausch der Teilnehmer gekommen ist, ändert nichts am Ausbildungscharakter und Fortbildungscharakter der Veranstaltung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989120217.X02Im RIS seit
20.11.2000