RS VwGH Erkenntnis 1994/02/18 93/12/0268

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Veröffentlicht am 18.02.1994
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Rechtssatz

Bei einer dislozierten Außenstelle, die außerhalb des Dienstortes der Stammdienststelle gelegen ist, ist iSd RGV dem örtlichen Aspekt eine größere Bedeutung zuzumessen als dem organisatorischen Aspekt.

Im RIS seit
02.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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