I. Der Beschwerdeführer stand im streitgegenständlichen Zeitraum als Major der Exekutive in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Befehlen des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten wurde er für die Zeit vom 10. Juli bis zum 30. September 2001 sowie vom 1. Juli 2002 bis 31. August 2004 von der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten in Klagenfurt zum Bezirksgendarmeriekommando Klagenfurt in F, Bezirk Klagenfurt-Land, dienstzugeteilt. ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0050 E 15. Mai 2002 RS 1(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Entscheidend für die Frage, ob der Beamte eine Zuteilungsgebühr nach § 22 Abs. 1 RGV oder eine Gebühr nach § 22 Abs. 3 RGV zu erhalten hat, ist - verkürzt ausgedrückt - die Dauer der fahrplanmäß... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §13a;RGV 1955 §1 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Angesichts der geringen Wegdifferenz zwischen zwei in Betracht kommenden Abfahrtsstellen ist für die Beurteilung des Reisegebührenanspruches die Fahrverbindung von jener Abfahrtsstelle zu Grunde zu legen, die weniger als zwei Stunden beträgt. Es bedeutet keine unbillige Vernachlässigung der ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;RGV 1955 §2;RGV 1955 §22 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/12/0081 E 20. Dezember 2005 RS 4(hier ohne den fallspezifischen Zusatz) Stammrechtssatz An der objektiven Erkennbarkeit des Übergenusses im Sinne der hg. Rechtsprechung ändert der Umstand, dass sich auch der Leistungsempfänger in einem durch die auszahl... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;RGV 1955 §22 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/12/0189 E 10. Juni 1991 RS 5 Stammrechtssatz Nicht einmal eine ausdrückliche Mitteilung der auszahlenden Stelle und/oder der Dienstbehörde, es gebühre eine bestimmte Leistung, befreit den Leistungsempfänger schlechthin von der Nachprüfung der Richtigkeit dieser Mitteilung und der... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §13a;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Im gegenständlichen Beschwerdefall bedarf die Regelung des § 22 Abs. 3 RGV jedenfalls keiner besonderen, einen erheblichen Aufwand erforderlichen Auslegung und erweist sich ebenso wenig wie die konkrete Ermittlung der fahrplanmäßigen Fahrzeit anhand des jeweils aktuellen Kursbuches als besonders schwierig (v... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1 lita;RGV 1955 §22 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0033 E 25. Oktober 1983 VwSlg 11199 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Der § 22 Abs 3 RGV 1955 enthält in Beziehung auf den Bahnhof zwei Tatbestandsmerkmale, nämlich "nächstgelegen" und "für die Fahrt in Betracht kommend". Daher darf bei der Anwendung dieser Bestimmung auf einen konkreten Fall nicht ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Jahr 2001 als Beamter der Allgemeinen Verwaltung (Verwendungsgruppe B, Dienstklasse IV, Gehaltsstufe 5) in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde am Oberlandesgericht X. verwendet und war in Z. wohnhaft. Vom 30. April bis zum 4. Mai 2001 war er dem Bezirksgericht E. dienstzugeteilt. Dabei führte er die (erste) Anreise von seinem Wohnort Z. nach E. (Dienstzuteilungsort) am 30. April 2001 und die (letzte) Rückreise von... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Die Auffassung des Beamten, die Zeit zwischen der (täglichen) fahrplanmäßigen Ankunft im Zuteilungsort und seinem Dienstbeginn müsse der Fahrzeit im Sinn des § 22 Abs. 3 RGV 1955 zugerechnet werden, findet im eindeutigen Gesetzeswortlaut keine Deckung, der auf die fahrplanmäßige Fahrzeit abstellt. Der Gesetzgeber nimmt aber auf eine derartig... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs3;RGV 1955 §6 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 6 Abs. 2 RGV 1955 ist auf die Fahrt vom Wohnort in den Zuteilungsort nicht anzuwenden, weil es sich bei dieser Fahrt um keine Dienstreise handelt. Diese Fahrt ist nicht anders zu werten als die (in der Regel tägliche) Anreise vom Wohnort in den Dienstort, für die das BDG 1979 keinerlei zeitliche Beschrän... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gerichtsvollzieher in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bezirksgericht L, sein Wohnort ist N. In der Zeit vom 1. September 2000 bis 20. Oktober 2000 wurde der Beschwerdeführer dem Bezirksgericht K dienstzugeteilt. Mit Reiserechnungen vom 13. Oktober 2000, 19. Oktober und 20. Oktober 2000 machte der Beschwerdeführer formularmäßig seinen Anspruch auf Reisekostenvergütung und Zuteilungsgebühren für die Z... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §10 Abs2 idF 1988/288;RGV 1955 §2 Abs1 litc;RGV 1955 §2 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Die RGV 1955 erwähnt im unmittelbaren Zusammenhang mit Dienstzuteilungen Reisebewegungen nach § 2 Abs. 1 lit. c und nach § 22 Abs. 3. Während gemäß § 2 Abs. 1 lit. c RGV 1955 eine Dienstreise vorliegt, wenn sich der dienstzugeteilte Beamte am Beginn der Dienstzuteilung von... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 22 Abs. 3 RGV 1955 kann ein Anspruch des Beamten auf eine besondere Vergütung für die - zulässige - Benützung des eigenen PKW nicht abgeleitet werden, woran auch die Behauptung des Beamten (eines Gerichtsvollziehers) nichts ändert, in seinem Fall läge auf Grund der Verfügbarkeit des privaten Pkw für ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Da § 22 Abs. 3 RGV 1955 FIKTIV auf die Benützung eines Massenbeförderungsmittels abstellt (vgl. die hg. Erkenntnisse vom 3. Juli 1996, Zl. 95/12/0295, und vom 21. Jänner 1998, Zl. 96/12/0065), kann aus dieser Bestimmung ein Anspruch des Beamten auf eine besondere Vergütung für die - zulässige - Benützung des eigenen PKW nicht abgeleitet werd... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wohnt in H und wurde mit Beginn 1. Juni 2001 der Grenzkontrollstelle X, Kontaktbüro für Österreich und Ungarn, dienstzugeteilt. Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstver... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §22 Abs1 idF 2000/I/094;RGV 1955 §22 Abs2 idF 2000/I/094;RGV 1955 §22 Abs3 idF 2000/I/094; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0295 E 3. Juli 1996 RS 1 Stammrechtssatz Die Regelung über den Anspruch auf Zuteilungsgebühr (§ 22 Abs 1 und 2 RGV) stellt auf den gesamten Zeitraum der Dienstzuteilung ab. Dementgegen hat § 22 Abs 3 RGV, der bei Vorli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant (MBO 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sein Wohnsitz ist in Asten, sein Dienstort Wien. Für die Zeiträume vom 17. August bis 14. November 1998, vom 16. November bis 31. Dezember 1998 sowie vom 1. Februar bis 31. März 1999 war der Beschwerdeführer zum Militärkommando Oberösterreich in Hörsching dienstzugeteilt. Im Zuge der Vorlage einer Reiserechnung, in der der Beschwerdeführer den Antrag auf Zuerkennu... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Entscheidend für die Frage, ob der Beamte eine Zuteilungsgebühr nach § 22 Abs. 1 RGV oder eine Gebühr nach § 22 Abs. 3 RGV zu erhalten hat, ist - verkürzt ausgedrückt - die Dauer der fahrplanmäßigen Fahrzeit für die Strecke von dem der Wohnung nächstgelegenen, für die Fahrt in Betracht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten K, sein Wohnort ist I. Mit Befehl des Bezirksgendarmeriekommandos Innsbruck vom 19. Juni 1997 wurde er mit Wirkung vom 30. Juni 1997 bis 31. Oktober 1997 dem Gendarmerieposten G, Grenzkontrollstelle B dienstzugeteilt. Mit Reiserechnungen vom 1. und 31. Juli, 31. August, sowie 1. und 30. Oktober 1997 machte der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §16 Abs2;RGV 1955 §16 Abs3;RGV 1955 §16 Abs4;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Als "Bahnhof" im Sinn der RGV sind im Zusammenhang mit § 22 Abs. 3 RGV nicht nur Bahnhöfe und die Haltestellen von Eisenbahnen, die Haltestellen von Überlandbussen und die Haltestellen von Massenbeförderungsmitteln anzusehen, wenn diese unmittelbar zur Erreichung eines außerhalb des Diens... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs3 litb;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Wie der VwGH in seinem Erkenntnis vom 18. April 1988, Zl. 87/12/0048 (VwSlg. 12702 A/1988 = nur
Leitsatz: ), aussprach, bietet § 22 Abs. 3 RGV keine Deckung für die Ausgrenzung der Fahrzeit mit innerstädtischen Massenbeförderungsmitteln. Im Gegensatz zu § 22 Abs. 3 erster Satz spricht § 22 Abs. 3 lit. b letzter Satz RGV ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0295 E 3. Juli 1996 RS 1 Stammrechtssatz Die Regelung über den Anspruch auf Zuteilungsgebühr (§ 22 Abs 1 und 2 RGV) stellt auf den gesamten Zeitraum der Dienstzuteilung ab. Dementgegen hat § 22 Abs 3 RGV, der bei Vorliegen der in dieser Bestimmung genannten Tatbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist seit 7. Jänner 1999 dem Gendarmerieeinsatzkommando in W dienstzugeteilt und absolvierte zunächst dort die sechsmonatige Grundausbildung. Mit Schreiben vom 16. April 1999 ersuchte der Beschwerdeführer um "Ausstellung eines Feststellungsbescheides, bezüglich der Zuerkennung eines Zuteilungszuschusses oder einer Zuteilungsgebühr, gemäß der Reisegebührenvorschrift". B... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0295 E 3. Juli 1996 RS 1 Stammrechtssatz Die Regelung über den Anspruch auf Zuteilungsgebühr (§ 22 Abs 1 und 2 RGV) stellt auf den gesamten Zeitraum der Dienstzuteilung ab. Dementgegen hat § 22 Abs 3 RGV, der bei Vorliegen der in dieser Bestimmung genannten Tatbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er stand bis 6. Juni 1993 beim Postamt 2320 Schwechat in (dauernder) Verwendung und wurde mit Wirkung ab 7. Juni 1993 der Postinspektion bei der Post und Telegraphendirektion in Wien dienstzugeteilt. Mit Wirkung vom 1. September 1994 wurde er zu dieser Dienststelle versetzt. In der Zeit von Juni bis einschließlich Dezember 1993 legte der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs2;RGV 1955 §20 Abs1 Z2;RGV 1955 §20 Abs3;RGV 1955 §20 Abs4;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3 lita;RGV 1955 §22 Abs3 litb;
Rechtssatz: Die Wendung in § 2 Abs 2 RGV DIENSTVERRICHTUNG IM DIENSTORT IM SINNE DIESER VERORDNUNG umfasst - im Ergebnis wie § 2 Abs 1 leg cit, wo der Wendung AN EINEN AUßERHALB DES DIENSTORTES der klarstellende Klamm... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten Schwarzach im Pongau. In der Zeit vom 2. bis 31. Jänner 1995 war der Beschwerdeführer dem Gendarmerieposten Badgastein dienstzugeteilt. Mit Reiserechnung vom 2. Februar 1995 beantragte der Beschwerdeführer, ausgehend von seiner durchgehenden Dienstzuteilung, für den gesamten Zeitraum Zuteilungsgebühr, also Tagesgebühr für 30 Tag... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 95/12/0295 3 Stammrechtssatz § 22 Abs 3 RGV stellt fiktiv auf die Benützung eines MASSENBEFÖRDERUNGSMITTELS und den dadurch abgesteckten Zeitrahmen ab. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996120065.X03 ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Für eine Berücksichtigung der vom Beamten behaupteten notwendigen Essenseinnahme nach Dienstschluß mit der Konsequenz, erst den Zug mit einer späteren Abfahrt benützen zu können, fehlt es sowohl sachverhaltsmäßig an der sachlichen Notwendigkeit (es wäre dem Beamten wohl zuzumuten gewesen, seinen Hunger in ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/07/03 95/12/0295 1 Stammrechtssatz Die Regelung über den Anspruch auf Zuteilungsgebühr (§ 22 Abs 1 und 2 RGV) stellt auf den gesamten Zeitraum der Dienstzuteilung ab. Dementgegen hat § 22 Abs 3 RGV, der bei Vorliegen der in dieser Bestimmung genannten Tatbe... mehr lesen...