Index
63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §22 Abs3;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 6 Abs. 2 RGV 1955 ist auf die Fahrt vom Wohnort in den Zuteilungsort nicht anzuwenden, weil es sich bei dieser Fahrt um keine Dienstreise handelt. Diese Fahrt ist nicht anders zu werten als die (in der Regel tägliche) Anreise vom Wohnort in den Dienstort, für die das BDG 1979 keinerlei zeitliche Beschränkung (im Sinne des Ausschlusses des Antritts zur Nachtzeit) vorsieht. Eine analoge Anwendung des § 6 Abs. 2 RGV 1955 auf die in § 22 Abs. 3 RGV 1955 vorgesehenen Fahrten scheidet daher schon deshalb aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003120106.X03Im RIS seit
22.05.2006