Entscheidungen zu § 22 Abs. 3 RGV

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-60 von 69

TE Vwgh Erkenntnis 1996/7/3 95/12/0295

Der Beschwerdeführer steht als Inspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war in dem in Frage stehenden Zeitraum das Postamt A, sein ständiger Wohnort S. In der Zeit vom 23. November bis 21. Dezember 1993 war der Beschwerdeführer zum Postamt O aus dienstlichen Gründen als "Springer" (Amtsleiter) dienstzugeteilt. Hiefür erhielt der Beschwerdeführer einen Reisekostenvorschuß in der Höhe von S 15.000,-- ausbezahlt. Mit Reiserechnung vom 22... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.1996

RS Vwgh 1996/7/3 95/12/0295

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: § 22 Abs 3 RGV stellt fiktiv auf die Benützung eines MASSENBEFÖRDERUNGSMITTELS und den dadurch abgesteckten Zeitrahmen ab. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995120295.X03 Im RIS seit 25.02.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1996

RS Vwgh 1996/7/3 95/12/0295

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §16 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Nach § 22 Abs 3 RGV besteht kein Raum für eine analoge Berücksichtigung von Zurechnungszeiten nach § 16 Abs 2 RGV für die Zurücklegung der Wegstrecke zwischen Dienststelle und "Bahnhof" (Hinweis E 18.4.1988, 87/12/0048, VwSlg 12702 A/1988). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1996

RS Vwgh 1996/7/3 95/12/0295

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Die Regelung über den Anspruch auf Zuteilungsgebühr (§ 22 Abs 1 und 2 RGV) stellt auf den gesamten Zeitraum der Dienstzuteilung ab. Dementgegen hat § 22 Abs 3 RGV, der bei Vorliegen der in dieser Bestimmung genannten Tatbestandsvoraussetzungen den Anspruch auf Zuteilungsgebühren ausschließ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/1/25 94/12/0291

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment n1 in K. In der Zeit vom 5. bis 26. April 1994 war er dem Landwehrstammregiment 42 in Linz zur Dienstverrichtung in der Kaserne Ebelsberg dienstzugeteilt. Dienstbeginn war für den Beschwerdeführer von Montag bis Freitag 7,30 Uhr, Dienstende von Montag bis Freitag 15,45 Uhr. Der Beschwerdeführer behielt in diesem Zeitraum seinen Woh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.01.1995

RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0291

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art7 Abs1;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3;StGG Art2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/12/0292 E 22. Februar 1995
Rechtssatz: Da als Abwesenheit vom Wohnort nach § 22 Abs 3 letzter Satz RGV die Zeit zwischen der fahrplanmäßigen Abfahrt des Massenbeförderungsmittels... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1995

RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0291

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/12/0292 E 22. Februar 1995
Rechtssatz: Daß die volle Fahrzeit bis zu dem der Zuteilungsdienststelle nächstgelegenen Bahnhof maßgebend sei, findet schon im Wortlaut des § 22 Abs 3 RGV keine Deckung, wird doch in dieser Bestimmung einerseits auf "dem der Wohnung nächstgelegenen ... Bahnhof" und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1995

RS Vwgh 1995/1/25 94/12/0291

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/12/0292 E 22. Februar 1995
Rechtssatz: Die Nichtberücksichtigung der Fahrzeiten mit einem innerstädtischen Massenbeförderungsmittel im Zuteilungsort erfolgt auch aus Gründen der Gleichbehandlung mit jenen Bediensteten, die solche Beförderungsmittel benützen müssen, ohne dafür einen "Kosteners... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.01.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1993/5/26 92/12/0069

Der Beschwerdeführer steht als Hauptmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment nn/Stabskompanie. In der Zeit vom 25. Februar bis 29. Mai 1991 war er der Landesverteidigungsakademie in Wien dienstzugeteilt. Dienstbeginn war von Montag bis Freitag 7.30 Uhr, Dienstende von Montag bis Donnerstag 16.00 Uhr und am Freitag um 14.30 Uhr. Der Beschwerdeführer behielt in diesem Zeitraum seinen Wohnsitz in N. Nach dem inso... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.05.1993

RS Vwgh 1993/5/26 92/12/0069

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §48 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Der Beamte hat iSd § 48 BDG die vom Dienstgeber festgesetzten Dienststunden einzuhalten. Dies setzt zunächst einmal voraus, daß er den Dienst auch pünktlich antritt. Das regelmäßige und pünktliche Erscheinen zum Dienst gehört zu den elementaren Pflichten eines jeden Beamten.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.05.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/9/18 91/12/0156

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten H. In der Zeit vom 9. August bis 12. November 1990 war der Beschwerdeführer dem Gendarmerieposten G dienstzugeteilt. Er hatte seinen Dienst im Wachlokal A zu versehen. Er beanspruchte dafür mit Reiserechnung vom 1. September 1990 Tagesgebühren und Nächtigungsgebühren im Gesamtbetrag von S 8.602,-- und brachte vor, der We... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.1992

RS Vwgh 1992/9/18 91/12/0156

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: AVG §56;RGV 1955 §22 Abs3 lita;RGV 1955 §22 Abs3 litb;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991120156.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1992

RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0189

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §16 Abs2;RGV 1955 §16 Abs3;RGV 1955 §22 Abs3;RGV 1955 §22;
Rechtssatz: § 22 oder andere Bestimmungen der RGV bieten keine rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung von einerseits Fahrzeiten mit einem PKW zum Zuteilungsort und zurück, andererseits auch nicht für eine Mitberücksichtigung der Abs 2 und 3 des § 16 RGV bei Ermittlung der fahrplanmäßigen Fahrzeit n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/10 90/12/0189

Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe PT 8 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist das Fernmeldebauamt Innsbruck, Bautrupp X. In der Zeit vom 1. Februar 1988 bis 29. Februar 1988 wurde er dem Fernmeldebaubezirk nn in Innsbruck dienstzugeteilt. Mit Bescheid vom 31. Jänner 1990 stellte die Post- und Telegraphendirektion für Tirol und Vorarlberg gemäß § 13 a des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) fest, daß der Beschwerdeführer ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.06.1991

RS Vwgh 1991/6/10 90/12/0189

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §16 Abs2;RGV 1955 §16 Abs3;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: § 22 oder andere Bestimmungen der RGV bieten keine rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung von einerseits Fahrzeiten mit einem PKW zum Zuteilungsort und zurück, andererseits auch nicht für eine Mitberücksichtigung der Abs 2 und 3 des § 16 RGV bei Ermittlung der fahrplanmäßigen Fahrzeit nach § 22 Abs ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/18 90/12/0249

Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Finanzamt Z. Der Beschwerdeführer nahm in der Zeit vom 13. bis 24. November 1989 an einem Fortbildungslehrgang für Mitarbeiter der Veranlagungsabteilung Graz mit einer täglichen Kurszeit von 07.30 bis 15.00 Uhr teil. Zum Ersatz des Mehraufwandes, der ihm durch die Kursteilnahme entstanden ist, beanspruchte er Zuteilungsgebühren gemäß § 22 Abs. 1 RGV 1955. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1991

RS Vwgh 1991/3/18 90/12/0249

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0176 2 Stammrechtssatz Das örtliche und zeitliche Moment der Fahrtbewegung müssen derart in ein Verhältnis zueinander gebracht werden, daß es sowohl dem Interesse des Beamten als auch dem Interesse des Bundes entspricht (Hinweis E 25.10.1983, 82/09/0033). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1991

RS Vwgh 1991/3/18 90/12/0249

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 90/12/0251 1 Stammrechtssatz Aus dem E des VwGH vom 2.10.1958, 1039/58 darf keine allgemeine Verpflichtung des Beamten abgeleitet werden, einen rascheren Zug auch dann zu wählen, wenn die frühere Abfahrtszeit zu Lasten der Freizeit des Beamten geht und nicht in dienstl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/17 90/12/0251

Der Erstbeschwerdeführer steht als Kontrollor, der Zweitbeschwerdeführer als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Finanzamt X. Die Beschwerdeführer haben an Fortbildungslehrgängen für Mitarbeiter der Veranlagungsabteilung Graz mit jeweiliger Kurszeit von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr teilgenommen. Sie beanspruchten zum Ersatz jenes Mehraufwandes, der ihnen durch die Kursteilnahme entstanden ist, Zuteilungsgebühren gemäß § 22 A... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1990

RS Vwgh 1990/12/17 90/12/0251

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/12/0252
Rechtssatz: Aus dem E des VwGH vom 2.10.1958, 1039/58 darf keine allgemeine Verpflichtung des Beamten abgeleitet werden, einen rascheren Zug auch dann zu wählen, wenn die frühere Abfahrtszeit zu Lasten der Freiz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1990

RS Vwgh 1990/12/17 90/12/0251

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/12/0252 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/12/0176 2 Stammrechtssatz Das örtliche und zeitliche Moment der Fahrtbewegung müssen derart in ein Verhältnis zueinander gebracht werden, daß es sowohl dem Interesse des Beamten als auch dem ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/27 89/12/0231

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Stammdienststelle ist der Gendarmerieposten X. Vom 1. März 1983 bis 30. September 1988 war der Beschwerdeführer der belangten Behörde dienstzugeteilt. Mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1988 wurde er von seiner Stammdienststelle zur Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich in Wien dienstzugeteilt. Mit Schreiben vom 14. November 1988 meldete d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/27 89/12/0150

Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund im Planstellenbereich der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland. Vom 27. April bis vorerst 31. Dezember 1987, schließlich verlängert bis zum 31. Juli 1988 war der Beschwerdeführer von seiner Stammdienststelle, dem Finanzamt X, dem Finanzamt für den n. , m. und p. Bezirk in Wien dienstzugeteilt. Mit 5. Juni 1987 verlegte der Beschwerdeführer sein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.1990

RS Vwgh 1990/9/27 89/12/0231

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: B-VG Art18 Abs1;B-VG Art7 Abs1;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Aus einem allfälligen früheren Fehlverhalten der Beh kann grundsätzlich kein Recht abgeleitet werden (Hinweis E VfGH 12.6.1981, B 72/79, VfSlg 9110/1981). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/5/21 89/12/0176

Der Beschwerdeführer steht als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Finanzamt X. Sein Wohnort ist gleichfalls X. In den Zeiträumen vom 22. August bis 16. September und vom 17. bis 28. Oktober 1988 nahm der Beschwerdeführer auf Grund einer Dienstzuteilung am 19. Einführungslehrgang EDV-Basic im Bildungszentrum der Finanzverwaltung in Wien 3, Schnirchgasse 9a, teil. Mit Bescheid vom 3. Jänner 1989 stellte die Finanzlandes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0176

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Das örtliche und zeitliche Moment der Fahrtbewegung müssen derart in ein Verhältnis zueinander gebracht werden, daß es sowohl dem Interesse des Beamten als auch dem Interesse des Bundes entspricht (Hinweis E 25.10.1983, 82/09/0033). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989120176.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

RS Vwgh 1990/5/21 89/12/0176

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Wird die mit dem Massenbeförderungsmittel am Wohnort des Beamten an der seiner Wohnung am nächsten gelegenen Bushaltestelle angetretene Reisebewegung nach Überschreiten der Grenze des Zuteilungsortes nicht an der zunächst gelegenen Haltestelle unterbrochen, sondern bis zu der dem Ort der Zuteilung näher gelegene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/3/19 89/12/0135

Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter der Verwendungsgruppe A in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Finanzamt X; er wohnt in Enzersfeld. Im Rahmen der dienstlichen Ausbildung wurde der Beschwerdeführer in der Zeit vom 8. bis 19. Feber 1988 dem Finanzamt für Verbrauchssteuern und Monopole und vom 22. Feber bis 24. Juni 1988 der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland, beide Dienststellen in Wien... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.03.1990

RS Vwgh 1990/3/19 89/12/0135

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Als fahrplanmäßige Fahrzeit iSd RGV darf nur jene kürzeste Zeit gelten, die notwendig ist, um vom Wohnort zum Dienstort zu gelangen (Hinweis E 2.10.1958, 1039/58). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989120135.X02 Im RIS seit 19.03.1990 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.03.1990

RS Vwgh 1988/9/20 88/12/0005

Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Die Eigenschaft als innerstädtisch verkehrendes Massenbeförderungsmittel hindert von vornherein noch nicht die Wertung als "Bahnhof" iSd § 22 Abs 3 RGV. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988120005.X03 Im RIS seit 21.02.2007 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1988

Entscheidungen 31-60 von 69

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