RS Vwgh 1998/1/21 96/12/0065

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1998
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §1 Abs1;
RGV 1955 §22 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/07/03 95/12/0295 3

Stammrechtssatz

§ 22 Abs 3 RGV stellt fiktiv auf die Benützung eines MASSENBEFÖRDERUNGSMITTELS und den dadurch abgesteckten Zeitrahmen ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120065.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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