I. Der Beschwerdeführer stand im streitgegenständlichen Zeitraum als Major der Exekutive in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Befehlen des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten wurde er für die Zeit vom 10. Juli bis zum 30. September 2001 sowie vom 1. Juli 2002 bis 31. August 2004 von der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten in Klagenfurt zum Bezirksgendarmeriekommando Klagenfurt in F, Bezirk Klagenfurt-Land, dienstzugeteilt. ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §13a;RGV 1955 §22;
Rechtssatz: Stehen für die Fahrverbindung mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, so besteht keine allgemeine und ausnahmslose Verpflichtung des Beamten, jedenfalls die kürzere Fahrverbindung zu wählen. Nur dann, wenn mehrere im Übrigen gleichwertige Verkehrsverbindungen gegeben sind und diese gleiche Abfahrts- bzw. Ankunftszei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Postautostelle G (PASt G). Mit 1. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer der Postautostelle E (PASt E) dienstzugeteilt. Mit einem am 22. September 1991 bei der Postautoleitung Wien eingelangtem Schreiben ersuchte der Beschwerdeführer um die "Versetzung" von der PASt E zur PASt G. Mit Schreiben vom 14. Dezember 1994 beantragte der Beschwerdeführer die "Rückerst... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §38;BDG 1979 §39;BDG 1979 §40;RGV 1955 §1 Abs1 idF 1979/136;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs4;RGV 1955 §22;
Rechtssatz: Es kommt für die Beantwortung der Frage der Abgrenzung zwischen Versetzung und Dienstzuteilung im Sinne der RGV auf die zum Zeitpunkt der Anordnung dieser Maßnahme durch die Dienstbehörde vorliegenden Gegebenheite... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Heeresnachrichtenamt, sein Dienstort ist Neulengbach, er wohnt in St.. Vom 2. Oktober 1995 bis 29. März 1996 (mit Unterbrechung vom 23. bis 25. Oktober 1995) war er der Heeresversorgungsschule in Wien zwecks Teilnahme an einem Lehrgang dienstzugeteilt. Der zu Grunde liegende Dienstauftrag wies den Vermerk "Amtliche Unterkunft ab 23. Oktober 1995" ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22;RGV 1955 §73;
Rechtssatz: § 73 RGV zielt im Ergebnis darauf ab, dem Beamten einen Mehraufwand durch die unentgeltliche Gewährung von entsprechenden Sachleistungen in Form der Verpflegung (zweiter Satz) und der Nächtigungsmöglichkeit (dritter Satz) gar nicht erst entstehen zu lassen. Durch § 73 letzter Satz RGV sollte vermieden werden, dass Beamte, die unentg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten (GP) Zell am See. Mit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) traf die belangte Behörde mit Erlass vom 13. November 1997, Zl. 94.660/44-GD/97, betreffend Ausgleichsmaßnahmen nach Entfall der Grenzkontrolle an den Binnengrenzen, u.a. folgende Grundsatzregelung (auszugsweise): "Im Bereich des Eisenbahnverk... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §22;
Rechtssatz: Eine Dienstzuteilung im reisegebührenrechtlichen Sinn liegt - wie sich aus § 2 Abs 3 und 5 iVm § 22 RGV ergibt - nur dann vor, wenn der Beamte verpflichtet ist, vorübergehend seinen Dienst bei einer anderen Dienststelle zu leisten, die ihren Sitz außerhalb des Dienstortes hat, in der sich jene Dienststelle befind... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kriminalbeamter mit dem Amtstitel Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er gehört dem Personalstand der Sicherheitsdirektion für Niederösterreich an und ist - jedenfalls seit dem 11. Oktober 1993 - "bis auf weiteres" dem Bundesasylamt - Außenstelle Traiskirchen zur Dienstleistung zugeteilt. Mit Schreiben vom 28. Dezember 1995 teilte die Dienstbehörde I. Instanz der Dienstzuteilungsstelle des Beschwerdeführers mi... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §39;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §22; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/12/0253 E 23. Juni 1999
Rechtssatz: Die gesetzlichen Regelungen über die Dienstzuteilung, und zwar sowohl im Dienstrecht (§ 39 BDG 1979) als auch im Reisegebührenrecht (§ 2 Abs 3 iVm § 22 ff RGV), sind ersichtlicherweise nicht auf jahre... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten XY, Bezirksgendarmeriekommando L. Nach Weisung des Bezirksgendarmeriekommandos hatte der Beschwerdeführer an zwei Tagen im August 1995 und an drei Tagen im September 1995 Dienst im Überwachungsrayon des Bezirksgendarmeriekommandos an der Bundesgrenze, im Bereich des Gendarmeriepostens H, zu leisten. Diese sicherheitsdienstlichen Tä... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22;RGV 1955 §39 Abs1 idF 1988/288;
Rechtssatz: Für Tätigkeiten, die den Tatbestandserfordernissen des § 39 Abs 1 RGV entsprechen, kommt eine reisegebührenrechtlich wirksame Dienstzuteilung nicht in Frage. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996120323.X02 Im RIS seit 07.06.2001 mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22;RGV 1955 §34;RGV 1955 §39 Abs1 idF 1988/288;RGV 1955 §39 Abs4 idF 1988/288;
Rechtssatz: Der Anspruch des Beamten auf Pauschalvergütung gemäß § 39 Abs 1 RGV geht dem Rechtsanspruch auf Zuteilungsgebühr gemäß § 22 RGV bzw Trennungsgebühr gemäß § 34 RGV vor, weil § 39 Abs 4 RGV lediglich die Doppelverrechnung solcher Gebühren für Zeiten verhindern soll, in denen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist ein Gendarmerieposten. Nach seiner Wahl zum Vorsitzenden des Fachausschusses beim Landesgendarmeriekommando für Oberösterreich (in Hinkunft LGK) wurde der Beschwerdeführer mit Erlaß der belangten Behörde vom 25. Februar 1988 mit Wirkung vom 1. März 1988 vom Dienst gänzlich freigestellt. Mit Erlaß der gleichen Behörde vom 12. April 1988 wurde "klargest... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist ein Gendarmerieposten. Nach seiner Wahl zum Vorsitzenden des Fachausschusses beim Landesgendarmeriekommando für Oberösterreich (in Hinkunft LGK) wurde der Beschwerdeführer mit Erlaß des Bundesministeriums für Inneres vom 25. Februar 1988 mit Wirkung vom 1. März 1988 vom Dienst gänzlich freigestellt. Mit Erlaß der gleichen Behörde vom 12. April 1988 wurde ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;RGV 1955 §22;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ein Feststellungsbescheid hinsichtlich der Frage des Anspruches auf Zuteilungsgebühr in dem geltend gemachten Zeitraum ist unzulässig. Er ist von der Berufungsbehörde wegen Unzuständigkeit der Behörde zu seiner Erlassung aufzuheben. Sch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: AVG §38;AVG §56;GehG 1956 §13a Abs1;RGV 1955 §22;
Rechtssatz: Ist Gegenstand des Verfahrens der Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen gem § 13a Abs 1 GehG, ist über die für die Entscheidung über den Ersatzanspruch zu beurteilenden Vorfragen (hier hinsichtlich der Zuteilungsgebühr nach § 22 RGV, pauschalierte und fallweise Ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landesinvalidenamt für Oberösterreich mit dem Sitz in Linz. Mit Dienstauftrag vom 4. September 1987 wurde der Beschwerdeführer vom Landesinvalidenamt für Oberösterreich (im folgenden LIA) "eingeladen", am gemeinsamen "Reha-Seminar" mit den Sozialversicherungsträgern vom 5. bis 9. Oktober 1987 und vom 19. Oktober bis 23. Oktober 1987 im Beruflichen Bildungs- und Rehabili... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22;RGV 1955 §23 Abs5;RGV 1955 §73;
Rechtssatz: Daß es im Zuge eines Seminars auch zu einem Erfahrungsaustausch der Teilnehmer gekommen ist, ändert nichts am Ausbildungscharakter und Fortbildungscharakter der Veranstaltung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989120217.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §23;RGV 1955 §22;RGV 1955 §23 Abs5;RGV 1955 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 88/12/0154 3 Stammrechtssatz Daß der Gesetzgeber der RGV-Nov 1983 auch solche Ausbildungsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen, welche teils eine Ausbildung iS einer primär in der und durch die praktische Übung vorgenommene... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §16 Abs2;RGV 1955 §16 Abs3;RGV 1955 §22 Abs3;RGV 1955 §22;
Rechtssatz: § 22 oder andere Bestimmungen der RGV bieten keine rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung von einerseits Fahrzeiten mit einem PKW zum Zuteilungsort und zurück, andererseits auch nicht für eine Mitberücksichtigung der Abs 2 und 3 des § 16 RGV bei Ermittlung der fahrplanmäßigen Fahrzeit n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war mit Wirkung vom 1. November 1970 zur Zollwachabteilung X versetzt worden. Mit Antrag vom 8. Jänner 1982 begehrte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung seines Anspruches auf Zuteilungsgebühr gemäß § 25 Abs. 1 lit. e der Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV 1955) und brachte vor, er werde seit 9. Dezember 1980 zu Dienstleistungen im Ausland beim Zollamt Y (v... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs4;RGV 1955 §22;
Rechtssatz: Bereits die Versetzung eines Angehörigen der Zollwache zu einer Zollwachabteilung iVm den auf Grund organisationsrechtlicher Vorschriften von den Angehörigen dieser Organisationseinheit für das in ihrem Bereich gelegene Grenzzollamt zu besorgenden Aufgaben enthält die Verfügung zur dauernden Dienstleistung bei de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für X, in dessen Kriminalabteilung er dienstführender Beamter ist. Unbeschadet dieser Funktion ist er Mitglied der Sondereinsatzgruppe (SEG) des Landesgendarmeriekommandos für X. Mit Bescheid vom 13. Jänner 1988 gab das Landesgendarmeriekommando für X dem Antrag des Beschwerdeführers vom 22. Dezember 1987 um Zuerkennung der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit der Funktion des Leiters der Rechtsabteilung XY betraut. Mit Erlaß vom 1. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer als Mitglied des "Leitungsstabes" namhaft gemacht und erhielt im Wege des Leiters der Sektion I des Bundesministeriums für Landesverteidigung den Dien... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BMG §7 Abs3;RGV 1955 §22;RGV 1955 §23 Abs5;RGV 1955 §70;RGV 1955 §72 Abs1;RGV 1955 §73;
Rechtssatz: Für die reisegebührenrechtliche Beurteilung der Ansprüche eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung, VGr A, im Planstellenbereich Zentralleitung des BMLV ist von seiner (normalen) Dienstverwendung auszugehen, wobei sich daran im Ergebnis auch dan... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §23;RGV 1955 §22 idF 1983/658;RGV 1955 §23 Abs5 idF 1983/658;RGV 1955 §73 idF 1983/658;
Rechtssatz: Daß der Gesetzgeber der RGV-Nov 1983 auch solche Ausbildungsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen, welche teils eine Ausbildung iS einer primär in der und durch die praktische Übung vorgenommenen Vermittlung von Kenntnissen... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs4;RGV 1955 §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0252 E 15. Februar 1988 RS 5 Stammrechtssatz Angehörige der Zollwache können unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zum Verband einer Zollwache-Abteilung zum Dienst auch bei Zollämtern ständig in der Weise herangezogen werden, dass sie gleichzeitig bei zwei Dienststellen dauernd verwendet werd... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs4;RGV 1955 §22;
Rechtssatz: Angehörige der Zollwache können unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zum Verband einer Zollwache-Abteilung zum Dienst auch bei Zollämtern ständig in der Weise herangezogen werden, dass sie gleichzeitig bei zwei Dienststellen dauernd verwendet werden. Wenn die belangte Behörde bei dieser Sachlage jene Dienststelle als ... mehr lesen...