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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §22;Rechtssatz
Der Anspruch des Beamten auf Pauschalvergütung gemäß § 39 Abs 1 RGV geht dem Rechtsanspruch auf Zuteilungsgebühr gemäß § 22 RGV bzw Trennungsgebühr gemäß § 34 RGV vor, weil § 39 Abs 4 RGV lediglich die Doppelverrechnung solcher Gebühren für Zeiten verhindern soll, in denen der Beamte aus anderen Gründen als zur bloßen Verrichtung von Dienstleistungen iSd § 39 Abs 1 RGV einer anderen Dienststelle zugeteilt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120323.X03Im RIS seit
07.06.2001