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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Feststellungsbescheid hinsichtlich der Frage des Anspruches auf Zuteilungsgebühr in dem geltend gemachten Zeitraum ist unzulässig. Er ist von der Berufungsbehörde wegen Unzuständigkeit der Behörde zu seiner Erlassung aufzuheben.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120299.X01Im RIS seit
25.01.2001