RS Vwgh 1992/12/16 91/12/0299

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
RGV 1955 §22;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ein Feststellungsbescheid hinsichtlich der Frage des Anspruches auf Zuteilungsgebühr in dem geltend gemachten Zeitraum ist unzulässig. Er ist von der Berufungsbehörde wegen Unzuständigkeit der Behörde zu seiner Erlassung aufzuheben.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120299.X01

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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