RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0189

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Veröffentlicht am 23.09.1991
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63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §16 Abs2;
RGV 1955 §16 Abs3;
RGV 1955 §22 Abs3;
RGV 1955 §22;

Rechtssatz

§ 22 oder andere Bestimmungen der RGV bieten keine rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung von einerseits Fahrzeiten mit einem PKW zum Zuteilungsort und zurück, andererseits auch nicht für eine Mitberücksichtigung der Abs 2 und 3 des § 16 RGV bei Ermittlung der fahrplanmäßigen Fahrzeit nach § 22 Abs 3 RGV.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120189.X04.1

Im RIS seit

23.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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