RS Vwgh 1988/3/14 87/12/0054

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Veröffentlicht am 14.03.1988
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §2 Abs3;
RGV 1955 §2 Abs4;
RGV 1955 §22;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/12/0252 E 15. Februar 1988 RS 5

Stammrechtssatz

Angehörige der Zollwache können unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zum Verband einer Zollwache-Abteilung zum Dienst auch bei Zollämtern ständig in der Weise herangezogen werden, dass sie gleichzeitig bei zwei Dienststellen dauernd verwendet werden. Wenn die belangte Behörde bei dieser Sachlage jene Dienststelle als solche iSd § 2 RGV 1955 bezeichnet, bei der der Bf im weitaus überwiegendem Maße tätig geworden ist, kann dies - ungeachtet des Fehlens einer ausdrücklich gesetzlichen Regelung - nicht als rechtswidrig erkannt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987120054.X01

Im RIS seit

26.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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