RS Vwgh 1988/2/15 86/12/0252

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Veröffentlicht am 15.02.1988
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63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §2 Abs3;
RGV 1955 §2 Abs4;
RGV 1955 §22;

Rechtssatz

Angehörige der Zollwache können unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zum Verband einer Zollwache-Abteilung zum Dienst auch bei Zollämtern ständig in der Weise herangezogen werden, dass sie gleichzeitig bei zwei Dienststellen dauernd verwendet werden. Wenn die belangte Behörde bei dieser Sachlage jene Dienststelle als solche iSd § 2 RGV 1955 bezeichnet, bei der der Bf im weitaus überwiegendem Maße tätig geworden ist, kann dies - ungeachtet des Fehlens einer ausdrücklich gesetzlichen Regelung - nicht als rechtswidrig erkannt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986120252.X05

Im RIS seit

15.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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