Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1973 §4 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die mangelnde Qualifikation der Berufspraxis kann nicht durch eine längere Dauer derselben ersetzt werden. Auch rechtfertigt nicht die herschende Arbeitsmarktsituation die Berücksichtigung nicht fachspezifischer Berufspraxis als Voraussetzung für die Verleihung des Berufstitels Ingenieur. European Case... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Bescheid vom 18. Oktober 1996 dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 1 Ingenieurgesetz 1990 nicht statt. Nach der Begründung: dieses Bescheides ging der Bundesminister in sachverhaltsmäßiger Hinsi... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z4;IngG 1990 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/25 93/04/0012 1 Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt des § 4 Abs 1 Z 4 mit § 6 Abs 2 IngG 1990 folgt, daß das Wort "insbesondere" im vorliegenden Zusammenhang nicht anders als in der Bedeutung von "jedenfalls" verstanden werden kann. Die - neben einer einschlägigen Berufsp... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 3. November 1994 gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 1 des Ingenieurgesetzes 1990, BGBl. Nr. 461, nicht statt. Zur Begründung: führte der Bundesminister - nach Darstellung der maßgeblichen Rechtslage - im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe am 24. Juni 19... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 2. Oktober 1996 gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Antrag des Beschwerdeführers auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" vom 2. September 1996 mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 1 Ingenieurgesetz 1990 nicht statt. Nach der Begründung: dieses Bescheides ging der Bundesminister davon aus, der Beschwerdeführer habe, wie sich aus den seinem Antrag angeschlossenen Urkunden ergebe, die... mehr lesen...
Mit dem Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 2. September 1996 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" vom 26. August 1996 mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 1 Ingenieurgesetz 1990 nicht stattgegeben. In der Begründung: führte der Bundesminister aus, der Beschwerdeführer habe am 27. Juni 1996 die Reifeprüfung an einer Höheren Technischen Lehranstalt ab... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: ASVG;IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb;IngGDV 1991/244 §2;
Rechtssatz: Eine unterlassene Anmeldung zur Sozialversicherung schließt die
Begründung: eines Dienstverhältnisses nicht aus. Auch selbständig ausgeübte Tätigkeiten, die eine Versicherungspflicht bei der Gebietskrankenkasse nicht begründen, können eine Berufspraxis iSd... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z1;IngG 1990 §6 Abs2 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995040025.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z4;IngG 1990 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/25 93/04/0012 1 Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt des § 4 Abs 1 Z 4 mit § 6 Abs 2 IngG 1990 folgt, daß das Wort "insbesondere" im vorliegenden Zusammenhang nicht anders als in der Bedeutung von "jedenfalls" verstanden werden kann. Die - neben einer einschlägigen Berufsp... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 6. August 1996 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 1 Ingenieurgesetz 1990 nicht stattgegeben. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe am 21. Juni 1996 die Reifeprüfung an einer Höheren technischen Lehranstalt abgelegt. Er weise jedoch die geforderte d... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 16. September 1996 das Ansuchen des Beschwerdeführers um Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 4 Ingenieurgesetz 1990, abgewiesen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe hinsichtlich der "gleichwertigen... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 15. April 1996 wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers um die Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 4 Ingenieurgesetz 1990 nicht stattgegeben. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe die Reifeprüfung am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium für Berufstätige in Wien am 26. Jänner 1987 abgelegt ... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §10;IngG 1990 §4 Abs1 Z1;IngG 1990 §4 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/18 94/04/0159 2
(hier: Auch wenn in der Verordnung nach § 10 IngG 1990 eine
Lehranstalt für Vermessungstechniker nicht genannt wird, hat
die belangte Behörde darauf abzustellen, ob die absolvierte
Ausbildung in Ansehung der dadurch erworbenen fachlichen und
allgemeinen Kenntnis... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z4;IngG 1990 §6 Abs2 litd;
Rechtssatz: Bei einem Zeugnis der Ingenieurkammer für Steiermark und Kärnten handelt es sich unbestrittenermaßen um kein Prüfungszeugnis iSd § 6 Abs 2 lit d IngG 1990. Schlagworte Leaton European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040235.X02 ... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z1 lita;IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/18 94/04/0163 3
VwSlg 14138 A/1994 Stammrechtssatz Im Hinblick auf den systematischen Aufbau der Berufsausbildung in Österreich reichen weder die durch den Abschluß einer Lehre erworbenen Fachkenntnisse an jene heran, die durch die Absolvierung einer der im § ... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z4;IngG 1990 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/25 93/04/0012 1 Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt des § 4 Abs 1 Z 4 mit § 6 Abs 2 IngG 1990 folgt, daß das Wort "insbesondere" im vorliegenden Zusammenhang nicht anders als in der Bedeutung von "jedenfalls" verstanden werden kann. Die - neben einer einschlägigen Berufsp... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb;IngGDV 1991/244 §2;
Rechtssatz: Die im § 2 IngGDV 1991/244 (beispielsweise) aufgezählten Tätigkeiten sind gem dem ersten Satz dieser Bestimmung als Berufspraxis iSd § 4 Abs 1 Z 1 lit b IngG 1990 nicht jedenfalls, sondern nur dann anzurechnen, wenn sie ua "in überwiegendem Maße höhere Fachkenntnisse des Fachgebietes" voraussetzen. ... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §10;IngG 1990 §4 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/22 93/04/0024 1 Stammrechtssatz Für die Beantwortung der Frage, ob eine Lehranstalt als höhere technische Lehranstalt iSd § 4 Abs 1 Z 1 IngG 1990 anzusehen ist, ist ihre Aufnahme in die Verordnung nach § 10 IngG 1990 entscheidend. Die Bestimmung jener Lehranstalten, die höhere... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Ansuchen des Beschwerdeführers, ihm die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" zu verleihen, mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 4 des Ingenieurgesetzes 1990, BGBl. Nr. 461, nicht stattgegeben. Hiezu wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer folgende Nachweise vorgelegt habe: Abschlußzeugnis der Gewerblichen Berufsschule in V, Fachabteilung für Bau und verwandte Berufe vom 9. Juli 1966; Lehrlingsa... mehr lesen...
Index: 70/02 Schulorganisation95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z1;IngG 1990 §4 Abs1 Z4;SchOG 1962 §6;
Rechtssatz: Daß in einem Bundesgymnasium, Bundesrealgymnasium und wirtschaftskundlichen Bundesrealgymnasium für Berufstätige keine gleichwertigen fachlichen Kenntnisse wie sie an einer höheren technischen bzw höheren landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Lehranstalt vermi... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/22 93/04/0024 2 Stammrechtssatz Nach § 4 Abs 1 Z 4 IngG 1990 sind nur solche fachliche und allgemeine Kenntnisse relevant, die jenen an höheren technischen bzw höheren landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Lehranstalten nach § 4 Abs 1 Z 1 IngG 1990 bis zur Reifeprüfung vermittelten... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen des Beschwerdeführers, ihm die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" zu verleihen, abgewiesen. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, daß der Beschwerdeführer folgende Ausbildung und Tätigkeiten vorgebracht habe: Ablegung der Facharbeiterprüfung im Lehrberuf "Werkstoffprüfer (Physik)" bei der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tirol, Ablegung der Reifeprüfung an der Plansee-Schule Reutte/Tirol, Privatrealgym... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §10;IngG 1990 §4 Abs1 Z1;IngG 1990 §4 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Eine Gleichwertigkeit iSd § 4 Abs 1 Z 4 IngG 1990 kann nur gegenüber einer solchen höheren technischen Lehranstalt iSd § 4 Abs 1 Z 1 IngG 1990 bestehen, die in die Verordnung nach § 10 IngG 1990 Aufnahme gefunden hat. Bei einer anderen Sicht würde die dem Verordnungsgeber vorbehaltene Bestim... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §10;IngG 1990 §4 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/22 93/04/0024 1 Stammrechtssatz Für die Beantwortung der Frage, ob eine Lehranstalt als höhere technische Lehranstalt iSd § 4 Abs 1 Z 1 IngG 1990 anzusehen ist, ist ihre Aufnahme in die Verordnung nach § 10 IngG 1990 entscheidend. Die Bestimmung jener Lehranstalten, die höhere... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 4. November 1994 gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Ansuchen des Beschwerdeführers vom 12. September 1994 um Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" mangels Erfüllung der Voraussetzungen des "§ 4 Abs. 1 Z. 1 des Ingenieurgesetzes 1990, BGBl. Nr. 461, nicht statt". Zur Begründung: führte der Bundesminister nach Darstellung der maßgeblichen Rechtslage aus, der Beschwerdeführer habe die Reife... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z1 lita;IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994040240.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29. September 1994 gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 1 des Ingenieurgesetzes 1990 (BGBl. Nr. 461) nicht statt. Zur Begründung: führte der Bundesminister nach Darstellung der maßgeblichen Rechtslage aus, der Beschwerdeführer habe am 19. Oktober 1993 an der H... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 10. November 1994 gab der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten dem Ansuchen des Beschwerdeführers um Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" mangels Erfüllung der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Z. 1 des Ingenieurgesetzes 1990 (BGBl. Nr. 491) nicht statt. Zur Begründung: führte der Bundesminister nach Darstellung der maßgeblichen Rechtslage aus, der Beschwerdeführer habe die Reifeprüfung am 27. Juni ... mehr lesen...
Index: 95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z1 lita;IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/10/18 94/04/0163 2 Stammrechtssatz Als höhere Fachkenntnisse iSd § 4 Abs 1 Z 1 lit b IngG 1990 können nur solche Kenntnisse verstanden werden, über die Absolventen der in § 4 Abs 1 Z 1 lit a IngG 1990 genannten Lehranstalten regelmäßig verfügen (Hinweis E 5.6.199... mehr lesen...
Index: 70/02 Schulorganisation95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik
Norm: IngG 1990 §4 Abs1 Z1 lita;IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb;SchOG 1962 §54;SchOG 1962 §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/30 95/04/0246 3 Stammrechtssatz Die durch den Abschluß einer Fachschule erworbenen Fachkenntnisse reichen nicht an jene heran, die durch die Absolvierung einer der im § 4 Abs 1 Z 1 lit a IngG 1990 genannten ... mehr lesen...