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70/02 SchulorganisationNorm
IngG 1990 §4 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/01/30 95/04/0246 3Stammrechtssatz
Die durch den Abschluß einer Fachschule erworbenen Fachkenntnisse reichen nicht an jene heran, die durch die Absolvierung einer der im § 4 Abs 1 Z 1 lit a IngG 1990 genannten Lehranstalten vermittelt werden. Fachschulen vermitteln keine fachliche Qualifikation im Umfang der HTL-Ausbildung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1994040239.X01Im RIS seit
20.11.2000