RS Vwgh 1996/3/19 94/04/0239

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.03.1996
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Index

70/02 Schulorganisation
95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik

Norm

IngG 1990 §4 Abs1 Z1 lita;
IngG 1990 §4 Abs1 Z1 litb;
SchOG 1962 §54;
SchOG 1962 §58;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/30 95/04/0246 3

Stammrechtssatz

Die durch den Abschluß einer Fachschule erworbenen Fachkenntnisse reichen nicht an jene heran, die durch die Absolvierung einer der im § 4 Abs 1 Z 1 lit a IngG 1990 genannten Lehranstalten vermittelt werden. Fachschulen vermitteln keine fachliche Qualifikation im Umfang der HTL-Ausbildung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1994040239.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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