Index
95/08 Sonstige Angelegenheiten der TechnikNorm
IngG 1973 §4 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die mangelnde Qualifikation der Berufspraxis kann nicht durch eine längere Dauer derselben ersetzt werden. Auch rechtfertigt nicht die herschende Arbeitsmarktsituation die Berücksichtigung nicht fachspezifischer Berufspraxis als Voraussetzung für die Verleihung des Berufstitels Ingenieur.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997040118.X01Im RIS seit
21.05.2001