RS Vwgh 1997/9/30 97/04/0118

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Veröffentlicht am 30.09.1997
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Index

95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik

Norm

IngG 1973 §4 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die mangelnde Qualifikation der Berufspraxis kann nicht durch eine längere Dauer derselben ersetzt werden. Auch rechtfertigt nicht die herschende Arbeitsmarktsituation die Berücksichtigung nicht fachspezifischer Berufspraxis als Voraussetzung für die Verleihung des Berufstitels Ingenieur.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997040118.X01

Im RIS seit

21.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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