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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG;Rechtssatz
Eine unterlassene Anmeldung zur Sozialversicherung schließt die Begründung eines Dienstverhältnisses nicht aus. Auch selbständig ausgeübte Tätigkeiten, die eine Versicherungspflicht bei der Gebietskrankenkasse nicht begründen, können eine Berufspraxis iSd § 4 Abs 1 Z 1 lit b IngG 1990 darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996040249.X01Im RIS seit
20.11.2000