RS Vwgh 1996/11/12 95/04/0083

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Veröffentlicht am 12.11.1996
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Index

70/02 Schulorganisation
95/08 Sonstige Angelegenheiten der Technik

Norm

IngG 1990 §4 Abs1 Z1;
IngG 1990 §4 Abs1 Z4;
SchOG 1962 §6;

Rechtssatz

Daß in einem Bundesgymnasium, Bundesrealgymnasium und wirtschaftskundlichen Bundesrealgymnasium für Berufstätige keine gleichwertigen fachlichen Kenntnisse wie sie an einer höheren technischen bzw höheren landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Lehranstalt vermittel werden, ergibt sich schon aufgrund der verschiedenen Lehrpläne.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995040083.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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