Norm: EheG §82 Abs1 Z4
Rechtssatz: Einer Unternehmungsbeteiligung kommt Wertanlagecharakter zu, wenn mit ihr keine Mitwirkung an der Unternehmensführung und auch kein maßgeblicher Einfluß auf das Unternehmen verbunden ist. Übt der Gesellschafter einer OHG nach dem Gesellschaftsvertrag zwar keine Geschäftsführertätigkeit aus, ist er aber bei wichtigen Entscheidungen wie insbesondere über die Vornahme größerer Investitionen mitspracheberechtigt, ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Aufteilung unterliegt die eheliche Errungenschaft, dass heißt das, was die Ehegatten während der Ehe erarbeitet oder erspart haben; nicht entscheidend ist, ob dies durch gemeinsame Tätigkeit geschah. Auch Erträge eines ererbten oder geschenkten Vermögens zählen zu den ehelichen Ersparnissen und sind daher grundsätzlich in die Aufteilung einzubeziehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die am 22. 10. 1955 geschlossene Ehe des Antragstellers Manfred G mit der Antragsgegnerin Gertrud G wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 31. 5. 1979, 2 Cg 154/79-7, aus dem Verschulden des Antragstellers geschieden; das Urteil ist seit 7. 6. 1979 rechtskräftig. Aus der Ehe stammen die Kinder Günter, geb. 23. 10. 1956, und Heinz, geb. 24. 4. 1960. Die Antragsgegnerin trat mit 1. 7. 1947 in die zu HRA 496 des Landesgerichtes Feldkirch protokollierte Firma Albert A KG... mehr lesen...
Die am 22. 10. 1955 geschlossene Ehe des Antragstellers Manfred G mit der Antragsgegnerin Gertrud G wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 31. 5. 1979, 2 Cg 154/79-7, aus dem Verschulden des Antragstellers geschieden; das Urteil ist seit 7. 6. 1979 rechtskräftig. Aus der Ehe stammen die Kinder Günter, geb. 23. 10. 1956, und Heinz, geb. 24. 4. 1960. Die Antragsgegnerin trat mit 1. 7. 1947 in die zu HRA 496 des Landesgerichtes Feldkirch protokollierte Firma Albert A KG... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Steht eine Eigentumswohnung zwar im Eigentum eines Ehegatten, wurde sie aber als Sonderbetriebsvermögen in ein Unternehmen eingebracht (und auch bilanzmäßig als solches geführt), ist die Eigentumswohnung im Zweifel als Sache, die zu eine Unternehmen gehört, der Aufteilung entzogen. Entscheidungstexte 1 Ob 643/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z4HGB §130HGB §162HGB §172HGB §175HGB §176
Rechtssatz: Die Umwandlung der Gesellschafterstellung eines Kommanditisten in die eines Komplementärs durch Vereinbarung der Gesellschafter ist jederzeit möglich. Die Eintragung ins Handelsregister ist zum Eintritt der Wirkungen im Innenverhältnis nicht erforderlich. Nur von den Gläubigern kann die unbeschränkte Haftung erst geltend gemacht werden, wenn ins Handelsregister eingetrag... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Mündet eine Lebensgemeinschaft in eine Ehe, behalten die von den Lebensgefährten einzeln oder gemeinsam in die Ehe eingebrachten Sachen ihre bisherige rechtliche Zuordnung, sei es als gemeinschaftliches Eigentum, und gehören im Falle der Auflösung der Ehe nicht in die Aufteilungsmasse. Entscheidungstexte 1 Ob 691/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1 ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z4EheG §83EheG §91 Abs2
Rechtssatz: Wurde eheliche Errungenschaft eines Ehegatten weitgehend in Unternehmensanteilen angelegt, die als solche der Aufteilung entzogen sind, kann es der Billigkeit entsprechen, dem anderen Ehegatten einen größeren Anteil an den der Aufteilung unterliegenden Ersparnissen zuzuerkennen. Entscheidungstexte 1 Ob 643/82 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z4HGB §120HGB §155HGB §121HGB §122
Rechtssatz: Werden bei einer OHG für einen Gesellschafter ein Kapitalkonto und noch ein zweites Gesellschafterkonto (Kapitalkonto II) geführt, so ist auf Grund der zwischen den Gesellschaftern ausdrücklich oder stillschweigend getroffenen Vereinbarung zu beurteilen, ob und inwieweit nur dem ersten Konto oder beiden Einlagecharakter und damit Beteiligung (Anteil) an einem Unternehmen (§ 82 A... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z4
Rechtssatz: Einer Unternehmungsbeteiligung kommt Wertanlagecharakter zu, wenn mit ihr keine Mitwirkung an der Unternehmensführung und auch kein maßgeblicher Einfluß auf das Unternehmen verbunden ist. Übt der Gesellschafter einer OHG nach dem Gesellschaftsvertrag zwar keine Geschäftsführertätigkeit aus, ist er aber bei wichtigen Entscheidungen wie insbesondere über die Vornahme größerer Investitionen mitspracheberechtigt, ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Aufteilung unterliegt die eheliche Errungenschaft, dass heißt das, was die Ehegatten während der Ehe erarbeitet oder erspart haben; nicht entscheidend ist, ob dies durch gemeinsame Tätigkeit geschah. Auch Erträge eines ererbten oder geschenkten Vermögens zählen zu den ehelichen Ersparnissen und sind daher grundsätzlich in die Aufteilung einzubeziehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Steht eine Eigentumswohnung zwar im Eigentum eines Ehegatten, wurde sie aber als Sonderbetriebsvermögen in ein Unternehmen eingebracht (und auch bilanzmäßig als solches geführt), ist die Eigentumswohnung im Zweifel als Sache, die zu eine Unternehmen gehört, der Aufteilung entzogen. Entscheidungstexte 1 Ob 643/82 Entscheidungstext OGH 03.11.1982 1... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z4HGB §130HGB §162HGB §172HGB §175HGB §176
Rechtssatz: Die Umwandlung der Gesellschafterstellung eines Kommanditisten in die eines Komplementärs durch Vereinbarung der Gesellschafter ist jederzeit möglich. Die Eintragung ins Handelsregister ist zum Eintritt der Wirkungen im Innenverhältnis nicht erforderlich. Nur von den Gläubigern kann die unbeschränkte Haftung erst geltend gemacht werden, wenn ins Handelsregister eingetrag... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Sachen, die kurz vor der Eheschließung erst zu etwa zehn Prozent angezahlt und dann erst während der Ehe abgezahlt wurden, sind nicht "in die Ehe eingebracht". Entscheidungstexte 3 Ob 588/82 Entscheidungstext OGH 14.07.1982 3 Ob 588/82 8 Ob 519/88 Entscheidungstext OGH 07.07.1988 8 Ob 519/88 Vgl; ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Sachen, die kurz vor der Eheschließung erst zu etwa zehn Prozent angezahlt und dann erst während der Ehe abgezahlt wurden, sind nicht "in die Ehe eingebracht". Entscheidungstexte 3 Ob 588/82 Entscheidungstext OGH 14.07.1982 3 Ob 588/82 8 Ob 519/88 Entscheidungstext OGH 07.07.1988 8 Ob 519/88 Vgl; ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gegenstände, die erst während der Ehe erworben, jedoch mit von einem Ehegatten eingebrachten Mitteln angeschafft worden sind, unterliegen § 82 Abs 1 Z 1 EheG nur dann, wenn der zum Erwerb der beiden Ehegatten eingebrachte Vermögenswert noch klar abgrenzbar ist. Entscheidungstexte 7 Ob 706/81 Entscheidungstext OGH 12.11.1981 7 Ob 706/81 ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gegenstände, die erst während der Ehe erworben, jedoch mit von einem Ehegatten eingebrachten Mitteln angeschafft worden sind, unterliegen § 82 Abs 1 Z 1 EheG nur dann, wenn der zum Erwerb der beiden Ehegatten eingebrachte Vermögenswert noch klar abgrenzbar ist. Entscheidungstexte 7 Ob 706/81 Entscheidungstext OGH 12.11.1981 7 Ob 706/81 ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Rechte an einer Ehewohnung unterliegen der nachehelichen Aufteilung als Bestandteil des ehelichen Gebrauchsvermögens, wenn es sich um die Ehewohnung handelte, und zwar selbst dann, wenn sie durch die negativen Merkmale nach § 82 Abs 1 Z 1 EheG gekennzeichnet wäre. Entscheidungstexte 6 Ob 680/81 Entscheidungstext OGH 16.09.1981 6 Ob 680/81 Ver... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 12. Juni 1978 geschieden. Mit der am 19. Juli 1978 beim Bezirksgericht Hietzing eingebrachten Klage begehrt die Klägerin u. a. die urteilsmäßige Feststellung, (a) daß ihr die ausschließlichen Rechte an der von ihr derzeit innegehabten Wohnung in Wien H-Gasse 12/1/5 zustehen, (b) daß diese Wohnung nicht als Ehewohnung zu betrachten ist und (c) daß der Beklagte kein Recht hat, jetzt oder irgendwann über ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Rechte an einer Ehewohnung unterliegen der nachehelichen Aufteilung als Bestandteil des ehelichen Gebrauchsvermögens, wenn es sich um die Ehewohnung handelte, und zwar selbst dann, wenn sie durch die negativen Merkmale nach § 82 Abs 1 Z 1 EheG gekennzeichnet wäre. Entscheidungstexte 6 Ob 680/81 Entscheidungstext OGH 16.09.1981 6 Ob 680/81 Ver... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1EheG §83 Abs1
Rechtssatz: Im Falle einer geschenkweisen Teilfinanzierung durch einen Dritten unterliegt die Sache der Aufteilung, dieser Umstand ist aber entsprechend zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 644/81 Entscheidungstext OGH 15.09.1981 5 Ob 644/81 Veröff: EFSlg 38860 6 Ob 807/82 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1EheG §83 Abs1
Rechtssatz: Im Falle einer geschenkweisen Teilfinanzierung durch einen Dritten unterliegt die Sache der Aufteilung, dieser Umstand ist aber entsprechend zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 644/81 Entscheidungstext OGH 15.09.1981 5 Ob 644/81 Veröff: EFSlg 38860 6 Ob 807/82 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein Haus verliert nicht seine Qualifikation als Ehewohnung, weil es auch dem Unternehmen eines Ehegatten dient (mit ausführlicher
Begründung: ). Entscheidungstexte 7 Ob 699/81 Entscheidungstext OGH 25.08.1981 7 Ob 699/81 Veröff: SZ 54/114 = MietSlg 33525 = MietSlg 33530(17) 6 Ob 552/82 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein Haus verliert nicht seine Qualifikation als Ehewohnung, weil es auch dem Unternehmen eines Ehegatten dient (mit ausführlicher
Begründung: ). Entscheidungstexte 7 Ob 699/81 Entscheidungstext OGH 25.08.1981 7 Ob 699/81 Veröff: SZ 54/114 = MietSlg 33525 = MietSlg 33530(17) 6 Ob 552/82 Entscheidun... mehr lesen...
Die kinderlos gebliebene Ehe der Parteien wurde mit dem seit 12. Oktober 1978 rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten, GZ 2 Cg 120/78-13, aus dem Verschulden der Frau geschieden. Am 19. Jänner 1979 brachte der Mann beim Erstgericht den Antrag ein, das aus einer Eigentumswohnung und der kompletten Einrichtung dieser Wohnung bestehende eheliche Gebrauchsvermögen derart zu teilen, daß dieses entweder der Frau (Hauptantrag) oder ihm überlassen werde und der damit jeweils Be... mehr lesen...
Die kinderlos gebliebene Ehe der Parteien wurde mit dem seit 12. Oktober 1978 rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten, GZ 2 Cg 120/78-13, aus dem Verschulden der Frau geschieden. Am 19. Jänner 1979 brachte der Mann beim Erstgericht den Antrag ein, das aus einer Eigentumswohnung und der kompletten Einrichtung dieser Wohnung bestehende eheliche Gebrauchsvermögen derart zu teilen, daß dieses entweder der Frau (Hauptantrag) oder ihm überlassen werde und der damit jeweils Be... mehr lesen...
Die am 18. September 1947 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 18. Jänner 1979, 25 Cg 187/78, gemäß § 55 Abs. 3 EheG rechtskräftig geschieden. Der Antragsteller begehrte mit seinem am 19. Juni 1979 eingebrachten Antrag die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Er führte dazu die gemietete Ehewohnung, den Hausrat sowie die im Hälfteeigentum der Parteien stehende Liegenschaft X an. Bezüglich dieser... mehr lesen...
Die am 18. September 1947 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 18. Jänner 1979, 25 Cg 187/78, gemäß § 55 Abs. 3 EheG rechtskräftig geschieden. Der Antragsteller begehrte mit seinem am 19. Juni 1979 eingebrachten Antrag die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Er führte dazu die gemietete Ehewohnung, den Hausrat sowie die im Hälfteeigentum der Parteien stehende Liegenschaft X an. Bezüglich dieser... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Schenkung einer Sache im Sinne des § 82 Abs 1 Z 1 EheG liegt auch dann vor, wenn sie von einem Ehegatten zwar gekauft, ihm jedoch der entrichtete Kaufpreis von einem Dritten unentgeltlich überlassen worden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 815/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 Ob 815/79 European ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Schenkung einer Sache im Sinne des § 82 Abs 1 Z 1 EheG liegt auch dann vor, wenn sie von einem Ehegatten zwar gekauft, ihm jedoch der entrichtete Kaufpreis von einem Dritten unentgeltlich überlassen worden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 815/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 Ob 815/79 European ... mehr lesen...