Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 31.Mai 1985, 36 Cg 119/84-26, aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Streitteile wurde bereits im Juni 1984 aufgelöst. Der Ehe entstammen zwei Kinder, nämlich die am 16.Juli 1981 geborene Tochter Andrea und der am 28. Oktober 1982 geborene Sohn Thomas, die sich in Pflege und Erziehung der Mutter befinden. Inn... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen am 26. April 1969 die Ehe, aus der der mj. Kurt E***, geboren am 9. November 1969, und der mj. Alexander E***, geboren am 19. März 1973, stammen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 19. Juni 1984 wurde die Ehe aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden, weil er im November 1977 die häusliche Gemeinschaft aufgehoben hatte und ein ehebrecherisches Verhältnis eingegangen war. Die Antragstellerin blieb nach der... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit dem seit 27. April 1981 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Linz vom 9. April 1981, 8 Cg 378/80-10, aus dem Verschulden des Antragsgegners grsthieden. Am 17. Juli 1981 machte die Antragstellerin den Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gerichtlich geltend. Sie begehrt, ihr das Alleineigentum an den Liegenschaften EZ 970 des Grundbuches der Katastralgemeinde Perg (mit dem Haus Mozart... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile verlobten sich im Jahre 1960 und schlossen am 30.5.1964 die Ehe, die mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 28.1.1983, 5 Cg 221/79, aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden der Ehegatten geschieden wurde. Anfang 1961 erwarb die Antragstellerin 84/1553-Anteile an der EZ 32 KG Neulerchenfeld, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.7 im Hause Wien 16, Gaullachergasse 47, verbunden ist. Von der zu leistenden Anzahlung i... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Grund für sich allein gemäß § 82 Abs 1 Z 1 EheG aus der Aufteilungsmasse herausfiele, schließt noch nicht aus, dass die Liegenschaft in der gegenwärtigen Ausgestaltung - hier mit Haus samt Garage und Schwimmbad - als Ganzes doch in die Aufteilung einbezogen werden muss. Dies würde dann in Betracht kommen, wenn die während der aufrechten ehelichen Gemeinschaft bewirkte Wertsch... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. Juni 1957 zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt am 16.Juli 1980 geschieden. Mit dem am 11.September 1980 bei Gericht eingelangten Antrag begehrte der Antragsteller die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Das Erstgericht sprach im zweiten Rechtsgang dem Antragsteller die eheliche Wohnung in St. Veit an der Glan, Dr.-Arthur-Lemisc... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2EheG §82 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Umstand, dass der Grund für sich allein gemäß § 82 Abs 1 Z 1 EheG aus der Aufteilungsmasse herausfiele, schließt noch nicht aus, dass die Liegenschaft in der gegenwärtigen Ausgestaltung - hier mit Haus samt Garage und Schwimmbad - als Ganzes doch in die Aufteilung einbezogen werden muss. Dies würde dann in Betracht kommen, wenn die während der aufrechten ehelichen Gemeinschaft bewirkte Wertsch... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 6.4.1983, 28 Cg 113, 205/82-11, aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Mit seinem am 21.6.1983 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrte der Antragsteller die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens in der Weise, daß die Antragsgegnerin die Ehewohnung in Wien 3., Baumgasse 41/14/4 b, samt Inventar und der Antragsteller den PKW Manta, Baujahr 1973, b... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte Vermögensaufteilung im Sinne der §§ 81 ff EheG dahin, daß ihr das Haus Leopoldsdorf, Rathausplatz 1, ins Eigentum übertragen werde, dem Antragsgegner hingegen das Haus Leopoldsdorf, Hauptstraße 9, im Alleineigentum verbleiben solle. Weiters beantragte sie ihr aus den vier Unternehmen eine einmalige Abfindung von 1 Mio S sowie eine jährliche Leibrente von 100.000 S je Betrieb, sohin insgesamt 400.000 S jährlich zuzusprechen, wobei die vier U... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein aus ehelichen Ersparnissen angeschafftes Unternehmen und Anteile an einem solchen unterliegen nicht der Aufteilung. Dies gilt auch für den Fall, dass aus dem Erlös eines Unternehmens eines Ehegatten ein anderes Unternehmen erworben wird. Wird aber der Erlös aus der Veräußerung eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen nicht zur Anschaffung eines neuen Unternehmens verwendet oder in ein anderes Unter... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Stix als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Vogel, Dr. Kropfitsch und Dr. Zehetner als Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Verlassenschaft nach Annemarie E*****, geborene *****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr. Tilman Luchner, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider den Antragsgegner Johann E*****, Geschäftsführer, *****, vertre... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein aus ehelichen Ersparnissen angeschafftes Unternehmen und Anteile an einem solchen unterliegen nicht der Aufteilung. Dies gilt auch für den Fall, dass aus dem Erlös eines Unternehmens eines Ehegatten ein anderes Unternehmen erworben wird. Wird aber der Erlös aus der Veräußerung eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen nicht zur Anschaffung eines neuen Unternehmens verwendet oder in ein anderes Unter... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile heiratetem am 24. Juli 1970. Die Antragsgegnerin brachte in die Ehe ein uneheliches Kind mit. Die Ehe selbst blieb kinderlos. Die Antragsgegnerin war während der Ehe immer als Bankangestellte berufstätig. Ihr monatliches Nettoeinkommen betrug 1972 4.114,02 S und 1981 10.583,02 S. Der Antragsteller ist gelernter Tischler, er war von 1970 bis 1976 Abteilungsleiter mit einem monatlichen Nettobezug von 4.010 S. Später brachte er rund 9.000 S monatlich netto... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. März 1969 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 16. April 1985, 13 Cg 196/83-21, aus dem Verschulden beider Ehegatten geschieden. Nach dem im Scheidungsverfahren abgeschlossenen Vergleich verzichten beide Streitteile wechselseitig auf Unterhalt, auch für den Fall geänderter Verhältnisse, unverschuldeter Not und Krankheit. Die elterlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich der beiden ehelichen Kinder ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Dauervermietung von zwei Wohnungen in einem Haus stellt nicht ein Unternehmen im Sinne des § 82 Abs 1 Z 3 EheG dar. Von einem solchen könnte erst gesprochen werden, wenn eine größere Zahl von Mietverträgen abgeschlossen wird, sodaß eine auf Dauer angelegte Organisation (Bestellung eines Hausbesorgers, Anlegung eine Buchführung usw) erforderlich wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben 1967 geheiratet. Ihre Ehe wurde mit Urteil vom 10. April 1984 geschieden. Der Ehe entstammen die Kinder Daniel, geboren 1967, und Claudia, geboren 1968. Im Haushalt der Streitteile lebte auch eine uneheliche Tochter der Antragstellerin, Gabriele H***, geboren 1961. Auf einer im Eigentum des Antragsgegners stehenden Liegenschaft, welche ihm sein Vater vor der Eheschließung geschenkt hatte, befinden sich zwei Häuser; eines war im Zeitpunkt der Ehesc... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Dauervermietung von zwei Wohnungen in einem Haus stellt nicht ein Unternehmen im Sinne des § 82 Abs 1 Z 3 EheG dar. Von einem solchen könnte erst gesprochen werden, wenn eine größere Zahl von Mietverträgen abgeschlossen wird, sodaß eine auf Dauer angelegte Organisation (Bestellung eines Hausbesorgers, Anlegung eine Buchführung usw) erforderlich wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Alle Sachen, die zu einem Unternehmen gehören, sind von der Aufteilung auszuscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 511/86 Entscheidungstext OGH 13.01.1987 5 Ob 511/86 6 Ob 724/87 Entscheidungstext OGH 10.12.1987 6 Ob 724/87 Beisatz: Hier: Eine gegen Entgelt zu besichtigende Tierschau. (T1) ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes Krems an der Donau vom 8.November 1984, GZ 14 Cg 45/84-9, aus dem alleinigen Verschulden des Mannes geschieden. Die geschiedenen Eheleute sind je zur Hälfte Miteigentümer eines ihnen von der Mutter des Mannes anläßlich der damals bevorstehenden Eheschließung im Jahre 1977 mittels Notariatsaktes übereigneten Landwirtschaftsbetriebes, zu dem u.a. auch die Liegenschaften EZ 52 und 235 des Grundbuches über die Ka... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Alle Sachen, die zu einem Unternehmen gehören, sind von der Aufteilung auszuscheiden. Entscheidungstexte 5 Ob 511/86 Entscheidungstext OGH 13.01.1987 5 Ob 511/86 6 Ob 724/87 Entscheidungstext OGH 10.12.1987 6 Ob 724/87 Beisatz: Hier: Eine gegen Entgelt zu besichtigende Tierschau. (T1) ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 11. September 1970 die Ehe, welche mit Teilurteil zu 20 Cg 149/79 des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 26. Mai 1982 rechtskräftig aus dem Verschulden der Antragstellerin aus dem Grund des Ehebruches mit Dipl.Ing.Horst Alwin G*** geschieden wurde. Über den Mitverschuldensantrag der Antragstellerin, die in der Folge Dipl.Ing. G*** geheiratet hat, wurde noch nicht entschieden. Diesbezüglich ruht das Verfahren seit 12. Oktober 1982. Aus der Ehe der ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 7.5.1982 geheiratet. Ihre kinderlos gebliebene Ehe wurde mit dem seit 24.11.1983 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 142 KG Mühlleiten im Ausmaß von 684 m 2 mit einem Einfamilienhaus, das als Ehewohnung diente. Die Liegenschaft wurde bereits im Jahre 1973 von den damals noch nicht verheirateten Parteien e... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller hatten schon vor der Eheschließung von den Eltern des Erstantragstellers das "Haslinger-Gut" EZ 83 KG Unterweitersdorf übergeben erhalten. Sie errichteten auf der je zur Hälfte in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft während ihrer Ehe ein neues, nicht ganz fertig gestelltes Wohnhaus, das ihnen als Ehewohnung diente. Der Erstantragsteller wohnt in diesem Wohnhaus, ist Postbeamter und bewirtschaftet (im Nebenerwerb) derzeit die Landwirtschaft. Die Zwei... mehr lesen...
Begründung: Die am 5.Juli 1957 zwischen den Parteien geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 23.Jänner 1980 nach § 49 EheG aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Der Ehe entstammen drei Kinder, und zwar der am 3.Jänner 1958 geborene Christian, der am 17.Dezember 1958 geborene Andreas und der am 9. Oktober 1963 geborene Michael. Der Mann ist im Mai 1980 aus der ehemaligen Ehewohnung ausgezogen. Der Mann beantragte mit seinem am 2.Oktober 198... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren von 1965 bis 1984 verheiratet. Sie sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaften EZ 83 KG Eichberg-Trautenburg mit dem Haus Eichberg 104 und der EZ 1123 KG Klaus mit dem Haus Im Tobel 22. Infolge des Aufteilungsantrages der Ehefrau verfügte das Erstgericht die Übertragung des Hälfteanteiles des Antragsgegners an den obgenannten Liegenschaften an die Antragstellerin und verpflichtete diese zur Zahlung der Hypothekarschulden. Die in den Häuser... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte, das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Im Laufe des Verfahrens beantragte die Antragstellerin auch, den Antragsgegner zu einer angemessenen Abgeltung ihrer Mitarbeit in seinem Erwerb zu verhalten. Der Antragsgegner wandte zum Begehren um Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens ein, daß der Großteil des Gebrauchsvermögens von ihm angeschafft worden sei: Die Übertragung des Hälfte... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 15.10.1971 geschlossene Ehe wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 20.4.1983, 4 Cg 2024/83, aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers geschieden. Der Ehe entstammt die am 31.7.1974 geborene Andrea. Die Streitteile bewohnten während der Ehe eine im Parterre des Hauses Feldkirch, Reichenfeldstraße 2 (EZ 426 KG 92105 Feldkirch), gelegene Wohnung. Die Liegenschaft stand zunächst im Hälfteeigentum der Eltern der Antr... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1EheG §83
Rechtssatz: Leistungen von Eltern eines Ehepartners sind als wertsteigernde Aufwendungen zu berücksichtigen, vom Rechtsgrund und dem Motiv für die Leistung des Dritten hängt es aber ab, ob die Leistung als gemeinsamer Beitrag oder als solcher dieses Ehepartners zu werten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 624/85 Entscheidungstext OGH 18.12.1985 3 Ob 624... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Wenn gemäß § 82 Abs 1 Z 3 EheG Liegenschaften, die zu einem Unternehmen gehören, nicht in die Aufteilung einzubeziehen sind, so besagt dies nicht, daß nicht einzelne Teile solcher Liegenschaften, sofern sie nicht zu einem Unternehmen gehören, in die Aufteilung einbezogen werden können, sofern es sich dabei um eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse handelt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Daraus, daß der Pachtzins eines verpachteten Teils einer Liegenschaft als betriebliche Einnahme verbucht wurde (hier: Gasthaus) läßt sich noch nicht ableiten, daß dieser Teil der Liegenschaft zu einem Unternehmen gehört hätte; maßgeblich dafür ist, ob die Eigentümer diesen Teil ihrer Liegenschaft als Bestandteil eines Unternehmens gewidmet haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...