Norm: EheG §81EheG §82 Abs1JN §42 Abs4AußStrG §235 Abs1
Rechtssatz: Für einen Schadenersatzanspruch zwischen Ehegatten, der nach Auflösung der ehelichen Gemeinschaft entstanden ist, ist das Aufteilungsverfahren unzulässig. Entscheidungstexte 43 R 799/97m Entscheidungstext LG für ZRS Wien 21.10.1997 43 R 799/97m Schlagworte Schaden... mehr lesen...
Begründung: Am 19.12.1996 um 21.56 Uhr langte beim Erstgericht ein im Wege der Telekopie (Telefax) übermittelter Antrag (auf Aufteilung gemäß § 81 EheG) folgenden Inhalts ein: Am 19.12.1996 um 21.56 Uhr langte beim Erstgericht ein im Wege der Telekopie (Telefax) übermittelter Antrag (auf Aufteilung gemäß Paragraph 81, EheG) folgenden Inhalts ein: "Die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Baden vom 20.12.1995 zu 2 C 152/95a ges... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem Wunsch beider Seiten nach einer ziffernmäßig exakten Berücksichtigung der von den jeweiligen Verwandten geleisteten Zuwendungen ist entgegenzuhalten, daß es - wie sich gerade aus der dazu im Rechtsmittel der Antragstellerin zitierten Entscheidung 6 Ob 1610/94 ergibt - dem Wesen der iS der §§ 81 ff EheG zu treffenden Billigkeitsentscheidung widerspricht, eine Ausgleichszahlung mathematisch genau zu berechnen. Die Vorgang... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1
Rechtssatz: Hat der Vater eines Ehegatten diesem das Geld für die Anschaffung des Grundstückes geschenkt, auf dem in der Folge ein Haus errichtet wurde, so ist bei der Aufteilung nicht der heutige Grundwert vom Gesamtliegenschaftswert abzuziehen, sondern es sind die damaligen Grunderwerbskosten und die damaligen Kosten des Hausbaus in Relation zu setzen (so schon 2 Ob 583/89). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat nicht, wie Punkt 1 der Zulassungsbeschwerde meint, von der Aufteilungspost Ehewohnung den für die Anschaffung des Grundstücks dem Antragsgegner seinerzeit geschenkten Betrag abgezogen, sondern - im Einklang mit veröffentlichter Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes - den Umstand, daß das Grundstück aus Zuwendungen des Vaters des Antragsgegners angeschafft wurde, im Rahmen eines Vorwegabzuges vom... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Soweit der Rechtsmittelwerber Nichtigkeit infolge Anordnung einer pfandrechtlichen Sicherstellung (hinsichtlich der ihm auferlegten Ausgleichszahlung) durch das Rekursgericht ohne zugrundeliegenden Antrag der Antragstellerin behauptet, ist ihm zu erwidern, daß ein derartiger Antrag bereits mit Schriftsatz vom 11.1.1996 (ON 39) - gemeinsam mit jenem auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung - ausdrücklich gestellt ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1
Rechtssatz: Eine Parteienvereinbarung, eine Liegenschaft, die unter einen der Ausnahmetatbestände des § 82 Abs 1 EheG fällt, dennoch der Aufteilung im außerstreitigen Verfahren zu unterziehen, ist wegen des zwingenden Charakters der angeführten Gesetzesbestimmung unzulässig (so schon EFSlg 57329). Entscheidungstexte 6 Ob 2229/96d Entscheidungstext OGH 07.11.1996 6 ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Hinsichtlich der Bestimmung des § 82 Abs 1 Z 3 EheG kann nicht zwischen Unternehmen, die einen Gewinn abwerfen, und solchen, in denen Verluste entstehen, unterschieden werden. Daß einige Jahre hindurch kein Gewinn erzielt wird, zwingt nicht zum Schluß, daß ein Unternehmen nicht lebensfähig sei. Auch wenn daher, wegen hoher Investitionen einige Jahre hindurch Verluste entstehen, folgt daraus nicht, daß auch in ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Hinsichtlich der Bestimmung des § 82 Abs 1 Z 3 EheG kann nicht zwischen Unternehmen, die einen Gewinn abwerfen, und solchen, in denen Verluste entstehen, unterschieden werden. Daß einige Jahre hindurch kein Gewinn erzielt wird, zwingt nicht zum Schluß, daß ein Unternehmen nicht lebensfähig sei. Auch wenn daher, wegen hoher Investitionen einige Jahre hindurch Verluste entstehen, folgt daraus nicht, daß auch in ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1
Rechtssatz: Ob der Einsatz zum Lottogewinn allein vom Antragsteller stammt, vermag am Charakter "ehelicher" Ersparnisse nichts zu ändern. Entscheidungstexte 6 Ob 2227/96k Entscheidungstext OGH 12.09.1996 6 Ob 2227/96k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105272 Do... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1
Rechtssatz: Ein Lottogewinn ist im Ausnahmekatalog des § 82 Abs 1 EheG nicht enthalten, fällt als "Erspartes" unter § 81 EheG, auch wenn dazu nicht mehrere Sparakte erforderlich waren und ist und bleibt deshalb ausgleichspflichtig. Entscheidungstexte 6 Ob 2227/96k Entscheidungstext OGH 12.09.1996 6 Ob 2227/96k ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß eine mit einem Unternehmenskredit belastete Liegenschaft bis zum Wert der Kreditbelastung nicht in die Aufteilungsmasse fällt, gilt nur unter der Voraussetzung, daß die Liegenschaft infolge der schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens tatsächlich zur Befriedigung der Unternehmensverbindlichkeit herangezogen werden muß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß eine mit einem Unternehmenskredit belastete Liegenschaft bis zum Wert der Kreditbelastung nicht in die Aufteilungsmasse fällt, gilt nur unter der Voraussetzung, daß die Liegenschaft infolge der schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens tatsächlich zur Befriedigung der Unternehmensverbindlichkeit herangezogen werden muß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266AußStrG §235EheG §81EheG §82 Abs1 Z1EheG §94
Rechtssatz: Unterliegt der von einem Ehegatten dem anderen geschenkte Vermögensgegenstand der Aufteilung und macht der Geschenkgeber im Aufteilungsverfahren geltend, dass er zur Aufhebung der Schenkung berechtigt ist, dann kann auch der Außerstreitrichter diesen Einwand im Rahmen seiner Entscheidung berücksichtigen und die wertmäßige Zuordnung wie im Falle eines Beitrages eines Ehegat... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266AußStrG §235EheG §81EheG §82 Abs1 Z1EheG §94
Rechtssatz: Unterliegt der von einem Ehegatten dem anderen geschenkte Vermögensgegenstand der Aufteilung und macht der Geschenkgeber im Aufteilungsverfahren geltend, dass er zur Aufhebung der Schenkung berechtigt ist, dann kann auch der Außerstreitrichter diesen Einwand im Rahmen seiner Entscheidung berücksichtigen und die wertmäßige Zuordnung wie im Falle eines Beitrages eines Ehegat... mehr lesen...