Norm
EheG §82 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Schenkung einer Sache im Sinne des § 82 Abs 1 Z 1 EheG liegt auch dann vor, wenn sie von einem Ehegatten zwar gekauft, ihm jedoch der entrichtete Kaufpreis von einem Dritten unentgeltlich überlassen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057472Dokumentnummer
JJR_19800131_OGH0002_0070OB00815_7900000_003