Norm
EheG §82 Abs1 Z4Rechtssatz
Einer Unternehmungsbeteiligung kommt Wertanlagecharakter zu, wenn mit ihr keine Mitwirkung an der Unternehmensführung und auch kein maßgeblicher Einfluß auf das Unternehmen verbunden ist. Übt der Gesellschafter einer OHG nach dem Gesellschaftsvertrag zwar keine Geschäftsführertätigkeit aus, ist er aber bei wichtigen Entscheidungen wie insbesondere über die Vornahme größerer Investitionen mitspracheberechtigt, ist die Unternehmensbeteiligung nicht als Wertanlage anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0058277Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014