Norm
EheG §82 Abs1 Z1Rechtssatz
Sachen, die kurz vor der Eheschließung erst zu etwa zehn Prozent angezahlt und dann erst während der Ehe abgezahlt wurden, sind nicht "in die Ehe eingebracht".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0057459Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.08.2018