Norm
EheG §82 Abs1 Z3Rechtssatz
Steht eine Eigentumswohnung zwar im Eigentum eines Ehegatten, wurde sie aber als Sonderbetriebsvermögen in ein Unternehmen eingebracht (und auch bilanzmäßig als solches geführt), ist die Eigentumswohnung im Zweifel als Sache, die zu eine Unternehmen gehört, der Aufteilung entzogen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0057744Dokumentnummer
JJR_19821103_OGH0002_0010OB00643_8200000_004