Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, dass den Geschädigten auch im Amtshaftungsverfahren grundsätzlich die Beweislast für den Kausalzusammenhang zwischen dem haftungsbegründenden Ereigni... mehr lesen...
Begründung: Die im Mai 1969 geschlossene Ehe der Streitteile, der vier Kinder entstammen, wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 3. 9. 1997 aus gleichteiligem Verschulden rechtskräftig geschieden. Wesentlicher Bestandteil des ehelichen Vermögens ist die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch W***** (künftig: Liegenschaft), auf der das bis zur Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft am 11. 3. 1996 als Ehewohnung dienende Einfamilienhaus steht. Die Großeltern der A... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 29. 5. 2002 rechtskräftig geschieden. Am 27. 12. 2002 wurde über das Vermögen des Antragsgegners das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und Dr. Franz Müller zum Masseverwalter bestellt. Am 21. 5. 2003 beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß §§ 81 ff EheG, insbesondere des im bücherlichen Alleineigentum des Antragsgegners stehenden Hauses, das als Ehewohnung ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des nachehelichen Aufteilungsanspruchs nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO. Dies ergibt sich unmissverständlich aus der ausdrücklichen Anführung dieser Gesetzesstelle im
Kopf: der Entscheidung, aber auch daraus, dass die einstweilige Verfügung (antragsgemäß) bis zur rechtskräftigen Erledigung des Ehescheidungsverfahrens bzw des nach Rechtskraft der Ehescheidung folgenden Aufteilungsve... mehr lesen...
Begründung: Die am 3. 5. 1980 zwischen den Parteien geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Judenburg vom 28. 1. 2002 aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Die Antragstellerin verfügte bei Eheschließung über ein Vermögen in Höhe von S 30.000. Sie war bis 1986 bei verschiedenen Dienstgebern beschäftigt und verrichtete anschließend bis 1989 Heimarbeit im Rahmen eines Werkvertrages. In der Folge nahm sie eine Halbtagsbeschäftigung au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein Haus befindet. Die Beklagte - die Tochter des Klägers - bewohnt in diesem Haus - gemeinsam mit ihrer Mutter - die Wohnung im ersten Stock sowie die Mansarde. Sie ist volljährig und selbsterhaltungsfähig. Die bewohnten Räume stellen zumindest einen Teil der bisherigen Ehewohnung des Klägers und der Mutter der Beklagten dar. Die zwischen den Eltern der Beklagten geschlossene Ehe wurde mit Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben eine vollständige und endgültige räumliche Trennung der Lebensbereiche der Streitteile für angezeigt erachtet. Ihre Auffassung steht mit dem Grundsatz des § 84 EheG, wonach die Aufteilung so vorgenommen werden soll, dass sich die Lebensbereiche der geschiedenen Ehegatten künftig möglichst wenig berühren, in Einklang und ist schon deshalb nicht zu beanstanden, weil im vorliegenden Fall bei
Begründung: v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe seit dem 21. 12. 1983 verheiratet, leben aber seit September 1998 getrennt. Eine vom (hier) Beklagten im Jahr 1999 angestrebte Klage auf Scheidung der Ehe aus Verschulden der (hier) Klägerin wurde rechtskräftig abgewiesen. Die Streitteile sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft N***** (EZ 1***** KG 1*****), auf dem sich ein Ferienhäuschen mit einer Grundfläche von 50 m² befindet. Dieses Anwesen diente früher als... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 26. 3. 2002 aus deren gleichteiligen Verschulden geschieden. Die Ehewohnung befand sich im Haus W*****, das im Eigentum des Vaters des Antragsgegners steht. Die Antragstellerin ist unter Mitnahme diverser Fahrnisse aus der ehemaligen Ehewohnnung ausgezogen. Während aufrechter Ehe wurde das Haus aufgestockt und ausgebaut, wobei die Finanzierung überwiegend durch die Eltern des Antragsgegners und eine Bekannte der Familie durchgeführt wur... mehr lesen...
Begründung: Die 1988 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 16. 2. 2001 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers geschieden. Der Ehe entstammen zwei minderjährige Kinder, die sich in Obsorge der Antragsgegnerin befinden. Am 15. 9. 1998 wurde der Antragsteller aufgrund einer einstweiligen Verfügung aus der Ehewohnung ausgewiesen. Seither ist die eheliche und häusliche Gemeinschaft der Streitteile aufgehoben. Die Ehewohnung der Streitteile war ein Reihenha... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war Eigentümerin des Grundstücks Nr. 362/19 inneliegend der Liegenschaft EZ ***** KG ***** im Ausmaß von 2.990 m², das mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 27. 5. 1993, rechtskräftig seit 2. 8. 1993, ins öffentliche Gut übertragen worden ist. Die Antragstellerin begehrte am 20. 10. 1993 die gerichtliche Neufestsetzung der Entschädigung für die Grundabtretung und stützt sich auf § 13 Abs 4 NÖ BauO 1976. Die von der Antragsgegnerin festgesetzte Entsc... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 5. 1997 wurde über das Vermögen des DI Ernst S***** der Konkurs eröffnet. Am 29. 1. 1998 (rechtskräftig am 23. 2. 1998) wurde die mit der Antragstellerin geschlossenen Ehe geschieden. Mit Antrag vom 4. 3. 1998 begehrte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gemäß §§ 81 ff EheG. Am 13. 3. 1998 verstarb DI Ernst S*****. Die Antragstellerin begehrt die Aufteilung in der Form, dass ihr das Alleineigentum an ... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Linda Beatrice ist die am 4. 8. 2000 außer der Ehe geborene Tochter des Stefan M***** und der Barbara M*****. Die Minderjährige wurde aufgrund der Berufstätigkeit der Mutter von den väterlichen Großeltern in I*****, versorgt. Die Obsorge kommt nunmehr den Eltern gemeinsam zu. Am 12. 5. 2003 teilten die Eltern dem Pflegschaftsgericht mit, dass sie seit längerem versuchen würden, die Minderjährige aus der Obhut der väterlichen Großeltern zu sich zu holen. Diese w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts liegt zur Frage der Anrechung fiktiver Mietkosten auf Unterhaltsleistungen keine divergierende oberstgerichtliche Judikatur - und damit auch keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO - vor. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts liegt zur Frage der Anrechung fiktiver Mietkosten auf Unterhaltsleistungen keine divergierende oberstgerichtliche Judikatur - und dami... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht bewilligte dem nunmehrigen Oppositionsbeklagten zur Hereinbringung einer Forderung von 123.073,55 S sA auf Grund der Beschlüsse desselben Gerichts vom 22. Mai 2001 und 28. Mai 2001 (AZ 5 C 6/01m) die in der Folge auf 100.350,61 S sA eingeschränkte Forderungs- und Fahrnisexekution gegen die nunmehrige Oppositionsklägerin. Das zu AZ 5 C 6/01m des Erstgerichts anhängige Scheidungsverfahren der Streitteile ist noch nicht beendet. Am 15. Dezember 1997... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde am 12. 3. 2002 gemäß § 55a EheG geschieden. Dieser Beschluss ist in Rechtskraft erwachsen. In der Verhandlungstagsatzung vom 12. 3. 2002 hatten die Parteien vereinbart, dass der Antragsgegner bei einem Kreditinstitut aushaftende, von den Parteien (gemeinsam) aufgenommene und zum 20. 2. 2002 mit EUR 27.515,92 aushaftende Darlehensverbindlichkeiten allein zurückzahlen werde, und er sich um die Haftungsfreilassung der Antragstellerin bemühen wer... mehr lesen...
Norm: EheG §81
Rechtssatz: Eine jedenfalls knapp vor Aufhebung der Ehegemeinschaft erlangte Pensionsabfindung eines der Ehegatten ist nicht in die Aufteilungsmasse einzubeziehen. Eine Pensionsabfindung könnte aus Gründen der Billigkeit dann angemessen einzubeziehen sein, wenn der durch die Pensionsreduktion bewirkte Konsumverzicht beide Ehegatten durch längere Zeit gemeinsam traf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die am 21. 6. 1980 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 23. 11. 1999 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Bereits am 10. 5. 1998 ist die Antragstellerin aus der Ehewohnung ausgezogen, sodass die Ehegemeinschaft damit aufgehoben war. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft mit dem darauf während der Ehe errichteten Wohnhaus. Im Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft hatte diese Liegensc... mehr lesen...
Norm: ABGB §97ABGB §835 AEheG §81EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Eine nach sachenrechtlichen Gesichtspunkten zu treffende Benützungsregelung iSd §835 ABGB über eine Liegenschaft mit der Ehewohnung ist auch nach rechtskräftiger Scheidung solange unzulässig, als ein Verfahren nach §§81ff EheG noch läuft oder noch anhängig gemacht werden kann; dies gilt auch dann, wenn ein Dritter einen Liegenschaftsanteil eines Ehegatten (in casu: durch Zuschlag im Exe... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragsgegnerin wurde mit Urteil vom 21. August 1995 rechtskräftig geschieden. 1996 brachte sie einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ein und beantragte u.a. die Übertragung des Hälfteanteils ihres Ex-Ehegatten an einer Liegenschaft. Auf dieser ist auch eine Höchstbetragshypothek über 4,5 Mio S für eine Bank einverleibt, und zwar zur Besicherung eines Betriebsmittelkredits einer GmbH, in deren Firma auch ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile heirateten 1993; mit Urteil des Bezirksgerichts Bruck an der Mur vom 6. 4. 2001, 5 C 100/00h-17, wurde die Ehe aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die gemeinsamen Kinder wurden 1992 und 1993 geboren. Die Ehewohnung der Streitteile befand sich in einem Einfamilienhaus, das die Antragsgegnerin 1996 von ihrem Vater geschenkt erhalten hatte. Zu Gunsten des Vaters ist ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einverleibt. Das Haus war im Schenkungszeitpu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile, die im Jahr 1992 geheiratet hatten, wurde am 22. 6. 2001 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Die Antragstellerin ist seit dem Jahr 2000 Alleineigentümerin einer bebauten Liegenschaft in Mürzzuschlag, auf der sich die frühere Ehewohnung befindet. Die Liegenschaft ist mit diversen Pfandrechten, einem Wohnungsrecht des Antragsgegners und einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zu dessen Gunsten belastet. Die Antragstellerin beg... mehr lesen...
Begründung: Die am 14. 9. 1991 geschlossene Ehe der Beklagten mit Ing. Herbert W***** wurde über gemeinsamen Antrag der Eheleute am 23. 5. 2001 mit einem in der Tagsatzung verkündeten Beschluss gemäß § 55a EheG geschieden. Die Parteien verzichteten damals auf Rechtsmittel, aber nicht auf Zustellung einer Beschlussausfertigung. Der Mann verstarb am 22. 6. 2001 noch vor Zustellung des Scheidungsbeschlusses. Die Eheleute hatten sich mit dem Erbvertrag vom 5. 6. 1998 für den Fall ihres... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Beklagten hatte diesem mit Notariatsakt vom 4. 6. 1987 einen Großteil seines Liegenschaftsvermögens übergeben. Der Beklagte hatte Gegenleistungen zu erbringen und Schulden zu übernehmen. Der Vater verstarb 1992. Die Kläger begehren ihren Pflichtteil. Im Revisionsverfahren sind nur mehr die Fragen strittig, ob die Übergabe des Liegenschaftsvermögens im Wege einer gemischten Schenkung, also in Schenkungsabsicht, erfolgte und ob der Beklagte bei Grundstücksab... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung nach § 83 EheG hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei Beurteilung dieses Einzelfalls in Überschreitung des Ermessensbereiches von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist (vgl RIS-Justiz RS0113732; OGH 28. 6. 2000, 6 Ob 229/99s mwN = EFSlg 75.626; NZ 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, wonach der Kläger als Enkel der Versicherten die Voraussetzungen für die Waisenpension nicht erfüllt, ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, wonach der Kläger als Enkel der Versicherten die Voraussetzungen für die Waisenpension nicht erfüllt, ist zutreffend... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 21. 9. 1998 zu 7 C 59/98b gemäß § 55 EheG geschieden, wobei gemäß § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen wurde, dass der (hier: Beklagte; dort) Kläger das Alleinverschulden an der Zerrüttung der Ehe trägt. Der Ehe entstammen drei bereits bei Einbringung der gegenständlichen Unterhaltsklage volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Der Beklagte zog im August 1994 (seither ist die eheliche Lebensgemeins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Krida zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, weil die dagegen erhobene Berufung des Klägers ebenso erfolglos blieb wie sein später gestellter Wiederaufnahmeantrag. Der Beklagte hatte als beigezogener Sachverständiger das Gutachten erstattet, auf das sich das Strafgericht bei der Urteilsfindung im Wesentlichen stützte. Mit der Behauptung, seine Verurtei... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind pflichtteilsberechtigte Töchter des am 8. 1. 1997 verstorbenen Robert S*****, die Beklagte ist seine Witwe und eingeantwortete Alleinerbin. Noch zu seinen Lebzeiten hatte der Erblasser der Beklagten nachstehende Liegenschaften geschenkt: Mit Schenkungsvertrag vom 27. 2. 1990 die Liegenschaft EZ ***** GB A*****, Haus Wien *****, W***** Straße *****, und mit Schenkungsvertrag vom (15.) 20. 12. 1993 2980/363.400 Anteile an der EZ ***** GB I****... mehr lesen...
Begründung: Die am 23. 5. 1985 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 14. 6. 1999 aus gleichteiligen Verschulden geschieden. Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Garten, das sie während ihrer Ehe errichtet haben. In dem anlässlich ihrer Scheidung geschlossenen Vergleich räumte die Frau dem Mann bezüglich der Aufteilung der gemeinsamen Liegenschaft das Wahlrecht ein. Es wurde festgehalten, dass der Hausrat zwischen den ... mehr lesen...