RS OGH 2003/4/29 1Ob53/02d

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Veröffentlicht am 29.04.2003
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Norm

EheG §81

Rechtssatz

Eine jedenfalls knapp vor Aufhebung der Ehegemeinschaft erlangte Pensionsabfindung eines der Ehegatten ist nicht in die Aufteilungsmasse einzubeziehen. Eine Pensionsabfindung könnte aus Gründen der Billigkeit dann angemessen einzubeziehen sein, wenn der durch die Pensionsreduktion bewirkte Konsumverzicht beide Ehegatten durch längere Zeit gemeinsam traf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117574

Dokumentnummer

JJR_20030429_OGH0002_0010OB00053_02D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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