Norm: EheG §81JN §114a
Rechtssatz: Die inländische Gerichtsbarkeit für das Aufteilungsverfahren nach den §§81ff EheG ist unabhängig davon gegeben, ob sich das bewegliche oder unbewegliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse im Inland oder im Ausland befinden (Fortführung von 4Ob242/00t). Entscheidungstexte 6 Ob 7/02a Entscheidungstext OGH 16.05.2002 6 Ob 7/02a ... mehr lesen...
Begründung: Die kinderlose, am 29. 6. 1976 geschlossene Ehe wurde am 10. 2. 2000 aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Die Frau war am 17. 5. 1998 aus dem ehelichen Haushalt ausgezogen. Beide Eheleute sind österreichische Staatsbürger und hatten ihren gemeinsamen Wohnsitz in Vorarlberg. Die Frau bezieht seit 1990 eine Pension. Der Antragsgegner war bis zu seinem am 1. 9. 1999 erfolgten Pensionsantritt als Metzgermeister in der Schweiz beschäftigt. Er betrieb ferner den Ha... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien, die im Zeitpunkt der Eheschließung Staatsangehörige der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (CSSR) waren, am 31. 7. 1981 vor dem Bezirksnationalausschuss in Prag 1 geschlossene Ehe wurde vom Bezirksgericht für den 2. Prager Bezirk mit Urteil vom 19. 4. 2000 rechtskräftig geschieden. Dem Antragsteller wurde mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 21. 3. 2000 mit Wirkung von diesem Tag die österreichische Staatsbürgerscha... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind verheiratet. Ein Ehescheidungsverfahren ist anhängig. Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft in Königsbrunn, dreier Eigentumswohnungen in Wien und einer ca 11 ha großen Liegenschaft im Waldviertel. Der Kläger begehrt mit seiner Teilungsklage die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an der Liegenschaft in Königsbrunn primär durch Realteilung, hilfsweise durch Zivilteilung. Er benötige den Erlös aus dem Liegenschaftsverkauf für d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 3. 7. 1981 geschlossene Ehe der Sreitteile wurde mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 28. 12. 2001 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Aus der Ehe stammen drei am 28. 2. 1982, am 7. 5. 1988 und am 10. 1. 1990 geborene Kinder. Mit einstweiliger Verfügung vom 7. 12. 1998 wurde der Beklagte aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgewiesen. Die Kinder verblieben bei der Klägerin. Der Beklagte wurde zu monatlichen Unter... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 31. 1. 1997 rechtskräftig aus dem gleichteiligen Verschulden der Eheleute geschieden. Am 6. 8. 1997 beantragte die Frau die Vermögensaufteilung nach den §§ 81 ff EheG. Sie führte mehrere Liegenschaften - darunter eine im Eigentum des Antragsgegners stehende Liegenschaft mit einem Haus, in dem die Eheleute in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen Kosmetiksalon betrieben - als in die Aufteilungsmasse fallend an und beantrag... mehr lesen...
Begründung: Die Eheleute haben an einer Liegenschaft (mit Haus) ihrer Söhne seit 1994 ein unbeschränktes Fruchtgenussrecht. Die Ehe wurde am 15. 6. 2000 gemäß § 55a EheG im Einvernehmen geschieden. In der Scheidungsvereinbarung hielten die Parteien fest, dass die Antragsgegnerin, eine holländische Staatsbürgerin, beabsichtige, künftig ihren Hauptwohnsitz in Holland und daher keinen ständigen Aufenthalt auf der Liegenschaft in Hohentauern zu haben. Die Parteien regelten die Fragen d... mehr lesen...
Begründung: Es ist auf die grundsätzlich richtige
Begründung: des Rekursgerichtes mit folgender Maßgabe zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO): Es ist auf die grundsätzlich richtige
Begründung: des Rekursgerichtes mit folgender Maßgabe zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO): Rechtliche Beurteilung Die Frage, welchen Einfluss die Konkurseröffnung über das Vermögen eines Ehegatten auf ein Aufteilungsverfahren hat, hängt vom Zeitpunkt des Entstehens des Aufteilung... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter ist seit 16. 12. 1992 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 1.600 S für den mj Clemens, der seit der Trennung der Eltern in der Obsorge des Vaters aufwächst, verpflichtet. Der Vater begehrte die Erhöhung dieser Unterhaltsbeiträge auf 7.000 S monatlich. Die Mutter verfüge über ausreichendes Vermögen und über Mieteinnahmen. Sie lebe seit ihrer Wiederverehelichung mit einem Rechtsanwalt in vermögenden Verhältnissen. Die Mutter sprach sich gegen jede Unterhaltse... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zum Anspruch nach den §§ 81 ff EheG: Zum Anspruch nach den Paragraphen 81, ff EheG: Das Ergebnis der nach §§ 81 ff EheG gebotenen Billigkeitsentscheidung könnte nur dann angefochten werden, wenn es außerhalb der Ober- und Untergrenzen läge, die sich nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles ergeben. Dabei ist sogar eine unrichtig angewandte Ermittlungsart oder eine unrichtige Gewichtung einzelner Bemessungseleme... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Erhebliche Rechtsfragen im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG liegen nicht vor. Erhebliche Rechtsfragen im Sinne des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG liegen nicht vor. a) Gewinnanteil der stillen Gesellschafterin: Auch wenn die Antragsgegnerin als "Chefin" tituliert wurde und eine führende Tätigkeit im Einzelunternehmen des Antragstellers verrichtete, war jedoch der "Motor" im Geschäft der Antragsteller, dem auch die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zunächst ist klarzustellen, dass der Rechtsschutzanspruch der Antragstellerin, ein Verfahren nach den §§ 81 ff EheG iVm §§ 239 ff AußStrG einzuleiten, nicht deshalb untergegangen ist, weil eine dem klaren Gesetzeszweck des § 55a Abs 2 EheG entsprechende Vermögensaufteilungsvereinbarung unterblieb. Zwar hätte diesfalls kein Scheidungsausspruch erfolgen dürfen (vgl Schwimann Rz 11 zu § 55a EheG), doch wird die Wirksamkeit... mehr lesen...
Begründung: Paul Edward H*****, ein gebürtiger Österreicher, lebte seit langem in den Vereinigten Staaten und war amerikanischer Staatsbürger. Er verstarb am 9. 9. 1997 im Krankenhaus St. Pölten unter Hinterlassung eines nicht unbeträchtlichen in Österreich befindlichen Vermögens, unter anderem bestand dieses aus Liegenschaften, Sparbüchern, einem Wertpapierdepot und Forderungen, zuletzt wurde ein Reinnachlass von 16,209.491,48 S vom Gerichtskommissär Mag. Johann Z***** ermittel... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82EheG §83
Rechtssatz: Bei Liegenschaftsschenkungen unter Ehegatten bleibt im Allgemeinen der Wert der Liegenschaft bei der Ermittlung des dem Geschenkgeber aufzuerlegenden Ausgleichsbetrags weitestgehend außer Ansatz. Steht aber eine beiden Ehegatten zu Wohnzwecken dienende Liegenschaft auf Grund einer Schenkung während aufrechter Ehe im Miteigentum der Ehegatten, kann im Rahmen des Aufteilungsverfahrens nach §§ 81 ff EheG ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 C2bEheG §81
Rechtssatz: Immer dann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, bei dem Wertentwicklungen über längere Zeiträume hinweg zu beurteilen sind, darf die Geldentwertung nicht unberücksichtigt bleiben, weil nur so ein billiger Ausgleich der Interessen der Beteiligten sichergestellt ist. Welcher Geldwertindikator (
Index: ) dabei der Wertermittlung zugrundegelegt wird, muss stets nach den konkreten Verhältnissen beurteilt werden... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine vom Rekursgericht bereits verneinte Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz kann nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes nicht mehr aufgegriffen werden. Im Übrigen ist dem Revisionsrekurswerber zwar zuzugestehen, dass eine Vereinbarung mit dem Verlassenschaftskurator nach seiner geschiedenen Gattin und das Einvernehmen mit den zu Erben nach der Gattin eingesetzten Söhnen sinnvoll erschiene. ... mehr lesen...
Begründung: zu 1. Die vom Antragsgegner zulässigerweise (§ 16 Abs 4 AußStrG) erstattete Rekursbeantwortung wurde seinen Vertretern am 6. 8. 2001 zugestellt. Der Rechtsmittelgegenschriftsatz wurde hingegen erst am 22. 8. 2001 zur Post gegeben. Damit ist die im Außerstreitverfahren gem § 11 Abs 1 AußStrG uneingeschränkt geltende 14-tägige Rechtsmittelfrist (Mayr/Fucik, Verfahren außer Streitsachen, § 11 Rz 2), die schon wegen des Grundsatzes der Waffengleichheit auch zur Erstat... mehr lesen...
Begründung: Der Antragstellerin wurde eine Ausgleichszahlung zugesprochen. In die Aufteilungsmasse wurde eine Eigentumswohnung des Antragsgegners einbezogen. Dies bekämpft der Antragsgegner mit seinem außerordentlichen Revisionsrekurs. Er strebt die Abweisung des Antrages auf Ausgleichszahlung, hilfsweise eine niedrigere Ausgleichszahlung und hilfsweise ferner die Berichtigung der Ausgleichszahlung in niedrigeren Teilbeträgen an. Der Revisionsrekurswerber beantragt ferner eine ... mehr lesen...
Begründung: Die Österr. Postsparkasse gab 1987 268.000 auf Inhaber lautende, an der Börse gehandelte Partizipationsscheine mit einem Nominale von je 500 S aus, deren Inhaber Anspruch auf 6 % Gewinnanteil und einen erfolgsabhängigen Gewinnbonus haben. Am 7. Mai 1997 wurde die Österr. Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft - die nunmehrige Antragsgegnerin - umgewandelt, die seit 14. Mai 1997 im Firmenbuch mit dem Sitz in Wien und einem Grundkapital von 1,762,6 Mio S eingetragen ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 12. 8. 1985, 2 Cg 12/83 nach § 55 EheG geschieden, wobei über Antrag der Klägerin ausgesprochen wurde, dass die Zerrüttung der Ehe vom Beklagten allein verschuldet wurde (§ 61 Abs 3 EheG). Mit Urteil des Bezirksgerichtes Zell am See vom 28. 8. 1987, 3 C 15/87 wurde der Beklagte verpflichtet, der Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 1.000,-- zu bezahlen, was auch geschieht. Die Kläg... mehr lesen...
Begründung: I. Zum Sachverhalt: römisch eins. Zum Sachverhalt: Die Antragsteller sind Inhaber von Partizipationsscheinen der Bank Austria AG. Diese hatte in ihrer ordentlichen Hauptversammlung vom 26. 5. 2000 den Beschluss gefasst, das gesamte Partizipationskapital gemäß § 102a Bankwesengesetz (BWG) einzuziehen. Die Bekanntmachung erfolgte am 2./3. Juni 2000 im Amtsblatt der Wiener Zeitung. Die Partizipanten haben gemäß § 102a Abs 4 BWG einen Anspruch auf Barabfindung zum d... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe zwischen der Beklagten und Sebastian B***** ist seit 15. 12. 1999 rechtskräftig geschieden. Sebastian B***** war Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** mit dem darauf befindlichen Wohnhaus *****. Auf dieser Liegenschaft ist Wohnungseigentum mit zwei Wohnungseigentumseinheiten begründet. Die Wohnung W1 diente dem Ehepaar und den gemeinsamen Kindern als Ehewohnung. Während Sebastian B***** im Juli oder August 1999 aus der Wohnung auszog, blieb die Bekl... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte bezeichnet als erheblich die Frage, wie der Verkehrswert für Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft zu ermitteln sei, die eine verhüttelte Verbauung aufweise und deren Häuser von sämtlichen Miteigentümern bewohnt werde. Es sei unvorstellbar, dass es für derartige Miteigentumsanteile einen "üblicherweise" zu erzielenden Preis gebe. Derartige Liegenschaftsanteile hätten keinen Verkehrswert, weshalb das Vergleichswertverfahren nicht angewendet werden kön... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr das Begehren des Klägers auf Zahlung einer Ausgleichszulage ab 1. 5. 1999. Das Erstgericht hat dieses Begehren mit der
Begründung: abgewiesen, dass die im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegattin des Klägers ein monatliches Nettoeinkommen von ca S 12.000 bezieht, welches die Höhe des maßgebenden Familienrichtsatzes nach § 150 Abs 1 lit a sublit aa GSVG von S 11.574 (Wert für das Jahr 1999) bzw S 11.859 (Wert fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 93 Abs 1 BWG müssen Kreditinstitute, die sicherungspflichtige Einlagen entgegennehmen, der Sicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes angehören. Jeder Fachverband muss nach § 93 Abs 3 BWG eine Einlagensicherungseinrichtung unterhalten, die alle ihm angehörenden Kreditinstitute mit der Berechtigung zur Entgegennahme sicherungspflichtiger Einlagen aufzunehmen hat, wobei diese Einrichtungen in der Form von Haftungsgesellschaften als juristisch... mehr lesen...
Begründung: Nach der Trennung der Eltern wurde die Obsorge für die beiden Söhne dahin geregelt, dass der am 5. 1. 1985 geborene Clemens beim Vater, der am 22. 7. 1986 geborene Matthias bei der Mutter verblieben. Die Mutter ist seit 16. 12. 1992 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 1.600,-- S für Clemens verpflichtet. Der Vater begehrte am 5. 5. 1998, diese Unterhaltsbeiträge ab 1. 11. 1997 auf 5.000,-- S monatlich zu erhöhen. Dieses Begehren dehnte er am 9. 6. 1999 auf 7.000,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. Februar 1966 in Deutschland geschlossenen Ehe der beiden Streitteile, die beide deutsche Staatsbürger sind, entstammen vier in den Jahren 1970, 1974, 1975 und 1980 geborene Kinder. Im Jahre 1982 übersiedelte die Familie wegen wirtschaftlicher Probleme des Familienunternehmens weg von ihrem bisherigen Wohnsitz in Berlin nach Österreich. Die neue Liegenschaft wurde von den Streitteilen gemeinsam um S 4 Mio erworben, wobei die Klägerin S 385.000 DM au... mehr lesen...
Norm: EO §381 BEO §382 Abs1 Z8 litc IVDEO §382e Abs2EheG §81
Rechtssatz: Die einstweilige Sicherung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Aufteilung dieses Vermögens ist nicht nach § 382e Abs 2 EO sondern nur nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO möglich und setzt damit eine entsprechende Gefahrenbescheinigung voraus. Entscheidungstexte 8 Ob 55... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 19. 3. 1999 aus dem Alleinverschulden des Gegners der gefährdeten Partei (Antragsgegner) geschieden. Im vorliegenden, von ihr am 7. 5. 1999 eingeleiteten Verfahren nach §§ 81 EheG begehrt die gefährdete Partei (Antragstellerin) ua die Realteilung der im Eigentum des Antragsgegners stehenden Liegenschaft EZ 126 GB 04023 Pfaffstätten, auf der sich ein als Ehewohnung verwendeter und von der A... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 1. 6. 1964 die Ehe. Seither war die Antragstellerin ausschließlich im Haushalt tätig und widmete sich der Erziehung der drei ehelichen Kinder; der Antragsgegner war berufstätig. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde im Juni 1992 aufgehoben. Mit Urteil des Erstgerichts vom 26. 2. 1997 wurde die Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden; seit 15. 7. 1997 ist diese Entscheidung rechtskräftig. 1977 kaufte der Antragsgegner e... mehr lesen...