Norm: ABGB §364c B2 ABGB §364c C2 EheG §81 ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §82 Abs1 Z4 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII EheG §81 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz: Im Rahmen eines Aufteilungsverfahrens nach §§ 81 ff EheG kann (nur) der Anspruch auf Auskunftserteilung analog zu Art XLII Abs 1 zweiter Fall EGZPO geltend gemach... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII EheG §81 EheG §95 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 95 heute EheG § 95 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/19... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §36 Abs2EheG §81EheG §82EheG §85
Rechtssatz: Ein Zwischenbeschluss im Sinne des § 36 Abs 2 AußStrG über die Vorfragen, welche Aktiva (oder Passiva) der Ehegatten in die Aufteilung einzubeziehen sind, ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 112/18d Entscheidungstext OGH 30.04.2019 1 Ob 112/18d Veröff: SZ 2019/37 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81
Rechtssatz: Ebenso wie es für die Aufteilung ohne Belang ist, wem bestimmte Bestandteile des Aktivvermögens „gehören“, kommt es auch bei Schulden nicht darauf an, welcher Ehegatte gegenüber einem dritten Gläubiger verpflichtet ist. Entscheidend ist ausschließlich, ob es sich im Sinne des § 81 Abs 1 Satz 2 EheG um Schulden handelt, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem inneren Zusammenhang... mehr lesen...
Begründung: Voranzustellen ist, dass nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs die nach dem Grundsatz der Billigkeit vorzunehmende Aufteilung gemäß §§ 81 ff EheG jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Eine erhebliche Rechtsfrage liegt nur dann vor, wenn dargetan wird, dass die zweite Instanz bei der Beurteilung dieses Einzelfalls von den allgemeinen Grundsätzen abgewichen ist und so den Ermessensspielraum überschritten hat, oder dass ihr in anderer Weise ei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte, der Antragsgegnerin aufzutragen, einen der Billigkeit entsprechenden Ausgleichsbetrag zu bezahlen, weil ihr aus dem ehelichen Vermögen höhere als die ihren Beiträgen entsprechende Vermögenswerte zugekommen seien. Das Erstgericht trug der Antragsgegnerin auf, dem Antragsteller eine Ausgleichszahlung von 25.000 EUR zu leisten. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, erklärte den ordentlichen Revisionsrekurs für nicht zulässig und sprach... mehr lesen...
Begründung: Beide Parteien sind österreichische Staatsangehörige. Ihre Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 19. 2. 2010 rechtskräftig geschieden. Mit noch am 19. 2. 2010 beim Erstgericht eingebrachtem Antrag beantragte der Antragsteller die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Der Antrag wurde der Antragsgegnerin am 25. 8. 2010 (in der Türkei) zugestellt, nachdem Zustellversuche in Deutschland gescheitert waren und die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras, Mag. Ziegelbauer und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers Gustav ***** L*****, vertreten durch Friedl & Holler Rechtsanwalt-Partnerschaft in Gamlitz, gegen die Antragsgegnerin Ingrid L*****, vertreten durch Dr. Ralph Forcher, Rechtsanwalt in G... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte mit ihrem innerhalb der Jahresfrist des § 95 EheG gestellten Aufteilungsantrag die Zuweisung des (dem Antragsgegner zustehenden) Mietrechts an der Ehewohnung sowie eine Ausgleichszahlung in Höhe von 10.000 EUR. Nachdem das Aufteilungsverfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung einer vom Antragsgegner auf Wiederaufnahme des Scheidungsverfahrens gerichteten Klage unterbrochen worden und erst mehr als ein Jahr später, nämlich nach rechtskräftig... mehr lesen...
Begründung: Die am 27. 3. 1999 geschlossene Ehe der Streitteile, der drei Kinder entstammen, wurde mit Urteil vom 24. 9. 2008 rechtskräftig geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde bereits am 1. 1. 2008 aufgehoben. Die Streitteile wohnten während aufrechter Ehe in einem Haus, das im Alleineigentum des Vaters der Antragsgegnerin steht. Von diesem wurden auch überwiegend die Ausbau- und Renovierungsarbeiten bezahlt. Der Antragsteller kam hingegen etwa für den Kanalanschluss, ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und gefährdete Partei (im Folgenden: Antragstellerin) und der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden: Antragsgegner) haben am 28. November 1987 die Ehe geschlossen; die Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 5. Juli 2010 geschieden. Der Antragsgegner ist Alleineigentümer einer Liegenschaft mit einem aus sieben Wohneinheiten bestehenden Wohn- und Apartmenthaus, darunter die 123 m² große Ehewohnung der Streitteile. Die Antragstellerin, die ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache des Antragstellers P***** B*****, vertreten durch Rechtsanwaltspartner Haftner + Schobel in St. Pölten, gegen die Antragsgegnerin S***** B*****, vertreten durch Urbanek Lind Schmied Reisch R... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Antragsgegner zu einer Ausgleichszahlung an die Antragstellerin in Höhe von 12.000 EUR. Das Rekursgericht wies die Aufteilungsanträge der Streitteile, soweit diese über drei Goldarmbandketten hinausgingen, ab; im Übrigen, nämlich bezugnehmend auf die drei Goldarmbandketten sowie im Kostenpunkt hob es den erstgerichtlichen Beschluss auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück. Zudem sprach das Re... mehr lesen...
Begründung: Die am 26. 6. 1992 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Neulengbach vom 14. 5. 2008 zu 1 C 41/07b aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden; das Urteil erwuchs am 17. 6. 2008 in Rechtskraft. Mit Antrag vom 14. 5. 2009 begehrte die Antragstellerin die Zuerkennung einer Ausgleichszahlung von 68.214,01 EUR. Mit Gegenantrag vom 2. 7. 2009 begehrte der Antragsgegner, die Antragstellerin zur Leistung einer Ausgleichszahlung v... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. J***** K*****, 2. C***** Stiftung, *****, 3. R***** Stiftung, *****, 4. O***** Limited, Ca*****, alle vertreten durch Dr. Kurt Berger ua Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antr... mehr lesen...
Begründung: Mit den aus dem
Spruch: ersichtlichen Entscheidungen haben der Oberste Gerichtshof sowie die Vorinstanzen über ein Begehren der Erna R***** als Klägerin auf Scheidung ihrer Ehe mit dem Beklagten abgesprochen und ausgesprochen, dass das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe den Beklagten trifft. Die Genannte ist am 14. 7. 2010, also am Tag vor der Fällung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, verstorben. Rechtliche Beurteilung § 460... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der Klägerin und Antragstellerin J***** D*****, vertreten durch Dr. Helene Klaar, Mag. Norbert Marschall Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen den Beklagten und Antragsgegner F***** E***** D*****, vertreten durch Dr. Christine Kolbitsch, R... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 20. 9. 1996 geschieden. Am 22. 5. 1997 stellte die Antragstellerin beim Erstgericht einen Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (Güteraufteilung); das Gericht möge ihr 50 % aller Vermögenswerte zuweisen. Anlässlich einer Tagsatzung am 13. 4. 2000 führten die Parteien Vergleichsgespräche und erklärten dann, dass die Vergleichsgespräche außergerichtlich weitergeführt w... mehr lesen...
Begründung: Die eheliche Lebensgemeinschaft der Streitteile endete 1992, die Ehe ist seit 1997 rechtskräftig geschieden. Die Liegenschaft mit der Ehewohnung wurde 1997 verkauft. Mit dem Veräußerungserlös wurden Schulden, und zwar zum überwiegenden Teil Unternehmensschulden des Antragstellers, getilgt. In dem seit März 1998 anhängigen Aufteilungsverfahren wurden von beiden geschiedenen Ehegatten konkret bezifferte Ausgleichszahlungen begehrt. Das Begehren des Antragstellers wurde ber... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und deren Eltern sind jeweils Dritteleigentümer einer Liegenschaft samt Haus, worin sich im ersten Stock die (vormalige) Ehewohnung der Streitteile befindet. Im Erdgeschoß wohnen die Eltern der Klägerin. Die Ehe der Streitteile wurde (zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung dieses Prozesses noch nicht rechtskräftig) geschieden. Das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft beide Parteien gleichteilig. Die Klägerin (wie auch die 1991 und 199... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht teilte mit Beschluss vom 25. 6. 2009 das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse der Streitteile auf; unter anderem übertrug es das Wohnrecht an der Ehewohnung allein auf die Antragstellerin, der es eine Ausgleichszahlung von 35.000 EUR auftrug. Gegen diese Entscheidung erhoben beide Streitteile Rekurs. Das Rekursgericht gab mit Beschluss vom 6. 10. 2009 unter Spruchpunkt 1. dem Rekurs der Antragstellerin nicht Folge und sprach aus, dass ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin dreier Liegenschaften im E*****dorf in H*****, die während aufrechter Ehe der Streitteile erworben wurden. Zu diesen Liegenschaften gehören zwei benachbarte Wohnungen (Häuser), nämlich die von der Klägerin bewohnte Wohnung mit der Adresse E*****dorf 10 sowie die aus vormals zwei Wohnungen zusammengelegte Wohnung E*****dorf 11 und 12. Die Ehe der Streitteile ist rechtskräftig geschieden. In Rumänien ist zwischen den Streittei... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 27. Juni 1992 die kinderlos gebliebene Ehe geschlossen, die mit Urteil des Erstgerichts vom 21. März 2003 gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden wurde. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger. Der Antragsgegner ist aufgrund des Kaufvertrags vom 17. November 1983 Miteigentümer einer Liegenschaft, mit welchen Miteigentumsanteilen das Wohnungseigentum an einer Wohnung und einem Garagenabstellplatz untrennbar verbun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die in Italien wohnhafte Klägerin, die die italienische und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, begehrt mit der am 18. August 2008 zunächst beim Landesgericht Klagenfurt eingebrachten und in der Folge über Antrag gemäß § 261 Abs 6 ZPO an das Erstgericht überwiesenen Klage vom Beklagten, einem italienischen Staatsbürger, der sich zuletzt in Costa Rica aufhielt, aus einer nach Scheidung der Ehe der Streitteile getroffenen Vereinbarung vom 2. März 199... mehr lesen...
Begründung: Der gefährdeten Partei wurde zur Sicherung ihres Aufteilungsanspruchs mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichts vom 21. Februar 2003 gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO das Belastungs- und Veräußerungsverbot hinsichtlich einer Liegenschaft ihres Ehemanns bis (längstens) zur rechtskräftigen Erledigung des Aufteilungsverfahrens bewilligt und bücherlich angemerkt. Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 28. Juli 2004 aus dem alleinigen Verschulden des E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Christa M*****, vertreten durch Dr. Franz P. Oberlercher RechtsanwaltsGmbH in Spittal/Drau, gegen den Antragsgegner Thomas M*****, vertreten durch Türk&Karre Rechtsanwaltspartnerschaft in Lienz, wegen Aufteilung des ehelic... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 23. Juni 1992 die Ehe geschlossen. Gleichzeitig mit ihrer Scheidungsklage begehrt die klagende und gefährdete Partei (in der Folge immer: Klägerin) bis zur rechtskräftigen Beendigung des anhängigen Ehescheidungsverfahrens sowie des darauf folgenden binnen drei Monaten nach Rechtskraft des Ehescheidungsverfahrens einzuleitenden Aufteilungsverfahrens die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wonach angeordnet werde, dass der im Büro des Gegner... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Alfred N*****, vertreten durch Dr. Martin M. Gregor, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Verena N*****, vertreten durch Dr. Michael Czinglar, Rechtsanwalt in Wien, wegen §§ 81 ff EheG, über den außerorden... mehr lesen...