Entscheidungsgründe: In der am 18.2.1982 bei Gericht eingelangten Klage begehrt die Klägerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Beklagten aus dem Grunde des § 49 EheG. Sie behauptet, der Beklagte verbringe seine Freizeit außer Haus, zeige kein Interesse für das Familienleben, habe sich anderen Frauen zugewendet und unterhalte insbesondere seit dem Jahre 1981 ehewidrige Beziehungen. Der Beklagte bestritt das Klagsvorbringen, beantragte Klagsabweisung und erhob nach beiderseitigem weite... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht gab der vom Kläger gegen die Beklagte erhobenen Scheidungsklage statt und sprach aus, daß das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe die Beklagte treffe. Das Berufungsgericht gab der lediglich von der Beklagten erhobenen Berufung teilweise Folge und sprach in Abänderung des erstgerichtlichen Urteiles aus, daß das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe beide Parteien zu gleichen Teilen treffe. Gegen die Entscheidung des Berufungsgericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht schied die zwischen dem Kläger, einem gebürtigen Pakistaner und nun österreichischem Staatsbürger, und der Beklagten, einer Berlinerin und deutschen Staatsangehörigen, am 9. 12. 1973 geschlossene Ehe auf Klage des Mannes aus beiderseitigem Verschulden, wobei jenes der Frau darin erblickt werde, dass sie die Ehegemeinschaft eigenmächtig aufgegeben habe. Das Berufungsgericht wiederholte das Beweisverfahren und änderte das Ersturteil im Sinne der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 15.12.1975 miteinander die Ehe geschlossen. Das Erstgericht hat die Ehe aus dem Verschulden des Beklagten geschieden, wobei es von folgenden wesentlichen Feststellungen ausging: Bereits seit Beginn der Ehe gab es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen der Klägerin und ihrer Schwiegermutter, die mit der Eheschließung nicht einverstanden war. Hiebei wirkten sich auch die besonders starken Bindungen des Beklagten zu seiner Mutter aus. A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 21.6.1942 geborene Klägerin und der am 9.7.1929 geborene Beklagte haben am 8.7.1970 vor dem Standesamt B die Ehe geschlossen. Beide Streitteile sind österreichische Staatsangehörige; sie hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in C bei B. Der Ehe entstammt die am 19.1.1977 geborene Tochter Eva. Eine außereheliche Tochter der Klägerin, die am 6.7.1965 geborene und im Februar 1983 verstorbene Alexandra, wurde vom Beklagten adoptiert. Im vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 1.August 1959 ihre Ehe. Sie haben keine Kinder. Beide sind österreichische Staatsbürger. Der Kläger begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten. Er warf der Beklagten eine Vielzahl von Eheverfehlungen vor. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Sie stellte im Berufungsverfahrens des zweiten Rechtsganges hilfsweise einen Mitschuldantrag, da den Kläger das überwiegende Verschulden an der Ze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11. Jänner 1938 geborene Klägerin und der am 4. Dezember 1933 geborene Beklagte haben am 18. Oktober 1958 die Ehe geschlossen, der eine am 2. Februar 1960 geborene Tochter entstammt. Die Klägerin begehrt mit ihrer am 27. April 1983 eingebrachten Klage die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Sie brachte im wesentlichen vor, der Beklagte habe ehewidrige und ehebrecherische Beziehungen zu anderen Frauen gehabt, habe Nächte außer Haus verbrac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger, ihrer am 30.8.1980 geschlossenen Ehe entstammen keine Kinder. Ihr letzter gewöhnlicher Aufenthalt war in Schwanenstadt. Der Beklagte neigt etwas dem Alkohol zu und hat - wahrscheinlich in alkoholisiertem Zustand - einen Verkehrsunfall verschuldet. Im Jänner und im Juni 1983 hat er - offensichtlich unter Alkoholeinfluß - die Klägerin mißhandelt. Am 1.9.1983 hat er einen Selbstmordversuch unternommen oder vortäusch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit 29.10.1966 miteinander verheiratet. Der Ehe entstammen drei Kinder, von denen eines vor der Eheschließung zur Welt kam. Die Klägerin begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Die Vorinstanzen haben die Ehe aus dem Verschulden des Beklagten geschieden und hiebei folgende wesentlichen Feststellungen getroffen: Die Ehe ist seit Jahren unheilbar zerrüttet. Ursache hiefür ist die Trunksucht des Beklagten. Dieser hat be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 22. Mai 1976 die Ehe, der keine Kinder entstammen. Die Klägerin begehrt die Scheidung der Ehe wegen schwerer Eheverfehlungen des Beklagten, der auch mit Margarethe B die Ehe gebrochen habe. Der Beklagte sprach sich nicht gegen die Scheidung der Ehe aus, begehrte jedoch die Feststellung des überwiegenden Verschuldens der Klägerin an der Zerrüttung der Ehe. Der Erstrichter schied die Ehe aus dem beiderseitigen Verschulden der Streittei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 27.9.1969 die Ehe geschlossen. Es war beiderseits die erste Ehe. Beide sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewÄhnlicher Aufenthaltsort war Waldzell. Der Ehe entstammen die drei Kinder, Rosa, geboren am 29.5.1968, Paul, geboren am 10.1.1970, und Anita, geboren am 20.9.1976. Die Klägerin begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten. Als Scheidungsgründe macht sie geltend, daß der Beklagte den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 16. August 1944 geborene Kläger und die am 8. September 1940 geborene Beklagte haben am 5. April 1971 vor dem Standesamt Wien-Floridsdorf die Ehe geschlossen: Auf Seiten des Klägers war es die erste Ehe, auf Seiten der Beklagten die zweite. Der Ehe entstammt die am 13. Juni 1971 geborene Birgit S*****. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war Graz. Der Kläger verließ die Ehewohnung im Dezember 197... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §60 Abs21.DVEheG §76 Abs11.DVEheG §79
Rechtssatz: Im Eheverfahren kann der Scheidungsausspruch in Rechtskraft erwachsen, ohne dass bereits rechtskräftig über das Verschulden entschieden ist. Bei einer Ehescheidung aus Verschulden ist allerdings die Annahme irgendeines Verschuldens des Beklagten präjudiziell für den Scheidungsausspruch. Im Fall von Klage und Widerklage trifft die Präjudizialität des Verschuldens eines der St... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die erstinstanzliche Abweisung des am 30. 7. 1982 gestellten Antrags auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens. Beide Vorinstanzen hielten den Antrag für verspätet, weil im Ehescheidungsverfahren der Ausspruch über die Ehescheidung ungeachtet des weiteren Streits über die Schuldanteile schon vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig geworden und der Aufteilungsantrag demnach nicht inne... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2EheG §61 Abs3
Rechtssatz: Der allgemeine Grundsatz des § 60 Abs 2 zweiter Satz EheG ist auch bei der Beurteilung des Zerrüttungsverschuldens (§ 61 Abs 3 EheG) anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 602/84 Entscheidungstext OGH 20.06.1984 6 Ob 602/84 1 Ob 601/89 Entscheidungstext OGH 14.06.1989 1 Ob 601/89 ... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Eheverfehlungen (hier: ehewidrige Beziehungen der Klägerin zu anderen Männern) zu einer Zeit, zu der die gänzliche Zerrüttung der Ehe bereits eingetreten war und keiner der Ehegatten mehr eine Rettung der Ehe erhoffen konnte, dürfen nicht derart schwer beurteilt werden, wie dies bei gleichartigen Verfehlungen in einer Ehe wäre, die zumindest noch von einem Teil als intakt empfunden wird. Entsc... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49 DEheG §60 Abs2
Rechtssatz: Kein überwiegendes Verschulden des Ehemannes, wenn dessen Ehebruch dem der Frau vorausging, aber als sonstige Eheverfehlung beim Mann Vernachlässigung der Unterhaltspflicht und bei der Frau häufiger abendlicher Besuch von Parteiveranstaltungen festgestellt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 729/80 Entscheidungstext OGH 04.11.1980 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Begeht ein Ehegatte eine schwere Eheverfehlung, die den Beginn einer Vertrauenskrise bewirkt und beantwortet dies der andere Teil mit dem Verhalten, das die Zerrüttung unheilbar machen muß, dann kann es bei der Abwägung des beiderseitigen Verschuldens nicht mehr ausschließlich auf die erste Verfehlung ankommen. Entscheidungstexte 7 Ob 752/79 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §60 Abs2
Rechtssatz: Wenn eine Ehe durch schwere und beharrliche Treuepflichtverletzungen eines Ehepartners bereits so tiefgreifend zerrüttet wurde, daß die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist, dann kann dem anderen Ehegatten eine einer solchen unheilbaren Zerrüttung der Ehe nachfolgende Treuepflichtverletzung nicht mehr als Mitverschulden an der Scheidung der Ehe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1444 DdEheG §56 BEheG §60 Abs2
Rechtssatz: Auf einen bestimmten Scheidungsgrund oder auf den Scheidungsanspruch überhaupt kann verzichtet werden. Der erklärte Verzicht ist hinsichtlich aller Scheidungstatbestände möglich und findet nur dort seine Grenze, wo er nach seinem Inhalt und den Begleitumständen dem Wesen der Ehe widerspricht oder den guten Sitten widerstreitet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Ein auf Ehescheidung geklagter Ehegatte kann einen Mitschuldantrag auch dann stellen, wenn er in einem früheren Prozeßstadium ausdrücklich erklärt hat, keinen Mitschuldantrag zu stellen. Entscheidungstexte 3 Ob 525/79 Entscheidungstext OGH 07.03.1979 3 Ob 525/79 Veröff: EFSlg 34056 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §49 EEheG §60 Abs2
Rechtssatz: Hat die jahrelange unzulängliche Alimentation der Gattin und Kinder durch den Gatten zu unheilbarer Zerrüttung der Ehe geführt, kann die Gattin trotz Eingehen einer Lebensgemeinschaft mit einem anderen Mann die Scheidung nach § 49 EheG begehren. Entscheidungstexte 5 Ob 581/77 Entscheidungstext OGH 24.05.1977 5 Ob 581/77 Veröff... mehr lesen...
Norm: dEheG §52dEheG §53EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Hatten die schweren Eheverfehlungen des Beklagten zur Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft geführt und hatte der Beklagte keine eheliche Gesinnung mehr, liegt im Eingehen einer Lebensgemeinschaft kein erheblich schwerer wiegendes Verschulden der Klägerin. Entscheidungstexte 6 Ob 688/76 Entscheidungstext OGH 17.12.1976 6 Ob 688/76... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Ein überwiegendes Verschulden ist nur dort anzunehmen und auszusprechen, wo der graduelle Unterschied der beiderseitigen Verschuldensanteile augenscheinlich hervortritt (vgl Schwind in Klang 2. Auflage I/1 S 837, 1 Ob 91/71, 1 Ob 92/71 ua). Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mi... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Bei Zumessung der Verschuldensanteile muß auch berücksichtigt werden, daß spätere schwere Eheverfehlungen eines Gattenteiles nur eine Folge der bereits durch Verschulden des anderen Teiles eingetretenen Zerrüttung sein können, und frühere Vorkommnisse ungeachtet ihres geringen Schuldgehaltes für die Entwicklung der Ehe bedeutsamer sein können, als nachfolgende, an sich schwerer wiegende Eheverfehlungen. ... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Eine Vereinbarung der Parteien über das Verschulden ist grundsätzlich unzulässig (Schwind in Klang 2.Auflage I/1 S 837 Z 3). Es steht dem Beklagten aber frei, seinen Prozeßstandpunkt, den Mitschuldantrag nicht aufrecht zu erhalten, im Zuge der mündlichen Streitverhandlung auch wieder zu ändern, da es sich um eine verfahrensrechtliche Willenserklärung handelt. Ein Verzicht auf die Geltendmachung bestimmter Eheverf... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Wenn die Parteien im ersten Rechtsgang den die Scheidung der Ehe aussprechenden Teil des Ersturteiles nicht bekämpft haben und daher die Ehe der Parteien bereits rechtskräftig geschieden ist, so bleibt im weiteren Verfahren lediglich die Frage des Verschuldensausspruches streitverfangen. Entscheidungstexte 1 Ob 271/66 Entscheidungstext OGH 10.11.1966 1 O... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2ZPO §507 Abs1
Rechtssatz: Eine gegen Pkt VI des Judikat 57 (neu) verstoßende Revision ist als unzulässig beschlußmäßig zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 63/66 Entscheidungstext OGH 17.03.1966 1 Ob 63/66 Veröff: EvBl 1966/337 S 435 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0043664 ... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2EheG §60 Abs3
Rechtssatz: Auf das Recht, einen Schuldspruch nach § 53 Abs 2 EheG zu beantragen, kann rechtswirksam verzichtet werden. Dem diesem Verzicht zuwider gestellten Schuldantrag kann der Gegner die Einrede der Arglist entgegensetzen. Veröff: NJW 1964,1072 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1964:RS0103288 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 EEheG §60 Abs2
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Bedeutung der beiderseitigen Eheverfehlungen ist ua entscheidend, wessen Verfehlungen die erste Ursache für die weiteren waren. Entscheidungstexte 7 Ob 183/63 Entscheidungstext OGH 26.06.1963 7 Ob 183/63 2 Ob 256/66 Entscheidungstext OGH 06.10.1966 2 Ob 256/66 ... mehr lesen...