Norm
EheG §60 Abs2Rechtssatz
Wenn die Parteien im ersten Rechtsgang den die Scheidung der Ehe aussprechenden Teil des Ersturteiles nicht bekämpft haben und daher die Ehe der Parteien bereits rechtskräftig geschieden ist, so bleibt im weiteren Verfahren lediglich die Frage des Verschuldensausspruches streitverfangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0057493Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.07.2020