Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Verschuldensabwägung: Maßgebend ist, wer den ersten Anlass zur Zerrüttung gegeben hat und wodurch sie in erster Linie zu einer unheilbaren wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 414/61 Entscheidungstext OGH 22.11.1961 6 Ob 414/61 3 Ob 23/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974 3 Ob 23/74 ... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Der Ausspruch, dass die Schuld eines Gatten überwiegt, ist nur dann zulässig, wenn dessen Verschulden erheblich schwerer ist als das des anderen. Dabei kommt es nicht allein auf die Schwere der Verfehlung an sich (hier Ehebruch der Frau), sondern auch darauf an, in welchem Umfang die Verfehlung (hier Trunksucht des Mannes) zu der schließlich eingetretenen Zerrüttung der Ehe beigetragen hat. Anmerk... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Von ausschlaggebender Bedeutung ist, wodurch die Zerrüttung unheilbar geworden ist. Entscheidungstexte 6 Ob 285/61 Entscheidungstext OGH 13.07.1961 6 Ob 285/61 Veröff: EvBl 1961/428 S 549 = EFSlg 2471 6 Ob 337/65 Entscheidungstext OGH 22.12.1965 6 Ob 337/65 ... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49 DEheG §60 Abs2
Rechtssatz: Ein Ehebruch fällt bei der Verschuldensabwägung auch dann entscheidend ins Gewicht, wenn er nach bereits eingetretener Zerrüttung der Ehe gesetzt wurde. Liegt eine andere Eheverfehlung im Sinne des § 49 EheG vor, die nach bereits eingetretener hoffnungslos völligen Zerrüttung der Ehe und nach dem vollkommenen Erlöschen der Ehegesinnung gesetzt wurde, kann ein überwiegendes Verschulden darauf nic... mehr lesen...
Norm: EheG §49EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn eine Ehe zunächst durch das Verschulden des einen Gatten zerrüttet wurde, sind Eheverfehlungen des anderen Teiles noch von Belang und geeignet, ein Mitverschulden zu begründen, wenn eine Vertiefung der Zerrüttung nicht ausgeschlossen werden kann und der zunächst schuldtragende Teil das Verhalten seines Gatten bei verständiger Würdigung noch als ehezerrüttend empfinden darf. Letzteres ist namentl... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Die Prüfung, ob die Schuld des einen der Ehegatten überwiegt, hat sich nicht nur auf die Schwere der Verfehlungen an sich, sondern auch darauf zu erstrecken, in welchem Umfang die beiderseitigen Verfehlungen zu der schließlich eingetretenen Zerrüttung der Ehe beigetragen haben. Das Maß der Schuld hängt nicht nur davon ab, ob ein Verstoß gegen eine wesentliche oder geringere Pflicht vorliegt, sondern insbesondere ... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Verschuldensabwägung bei Ehebruch und kleineren Diebstählen. Entscheidungstexte 3 Ob 339/56 Entscheidungstext OGH 27.06.1956 3 Ob 339/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056415 Dokumentnummer JJR_19560627_OGH0002_0030OB00339_56000... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §60 Abs2ZPO §391 B
Rechtssatz: Klage und Widerklage auf Ehescheidung nach § 49 EheG. Teilurteil bezüglich Scheidung und Verschuldung des einen Gatten - Aufhebung zur Entscheidung über das Verschulden des zweiten Gatten. Entscheidungstexte 1 Ob 126/56 Entscheidungstext OGH 14.03.1956 1 Ob 126/56 1 Ob 656/83 En... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §59 Abs2EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Bei der Abwägung des beiderseitigen Verschuldens gegeneinander ist vor allem zu berücksichtigen, wer mit der schuldhaften Zerstörung der Ehe den Anfang gemacht hat, und dass dieser Teil bei sonst gleichen Umständen als der gegenüber dem anderen in höherem Grade Schuldige zu werten ist. Entscheidungstexte 1 Ob 527/53 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Rechtssatz: II) Die Geltendmachung eines neuen Klagegrundes im Berufungsverfahren ist zulässig. Unter neuem Klagegrund ist die Geltedmachung eines neuen Tatbestand zu verstehen, aus dem das gleiche Begehren abgeleitet wird. III) Eine Änderung des Scheidungsbegehrens in ein Aufhebungsbegehren und umgekehrt ist auch in zweiter Instanz zulässig. IV) Auch noch in zweiter Instanz kann Verschuldensantrag gestellt und Widerspruch gemäß § 55 Abs 2 EheG erhoben werden. V) Wird im Rechtsmittelverfah... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Wenn auch der Scheidungsgrund des Ehebruches unabhängig davon ist, ob die Ehe dadurch zerrüttet wurde oder nicht, so sind doch die Ursachen der behaupteten Zerrüttung der Ehe klarzustellen, wenn es sich um die Abwägung des beiderseitigen Verschuldens handelt. Entscheidungstexte 1 Ob 1007/52 Entscheidungstext OGH 17.12.1952 1 Ob 1007/52 ... mehr lesen...
Norm: EheG §59 Abs2EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Durch die Heranziehung und Berücksichtigung verjährter und verziehener Eheverfehlungen kann sich der Grad des Verschuldens verschieben. Entscheidungstexte 2 Ob 398/52 Entscheidungstext OGH 19.06.1952 2 Ob 398/52 7 Ob 719/88 Entscheidungstext OGH 15.12.1988 7 Ob 719/88 Auch; Beisatz: Verf... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Abs2EheG §56 CEheG §60 Abs2
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Ehegatte eine Verfehlung des anderen nicht als ehestörend empfunden hat, bewirkt nur, daß auf diese Tatsache die Scheidungsklage nicht gestützt werden kann, nicht aber auch, daß darauf bei der Verschuldensabwägung nicht Bedacht zu nehmen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 243/50 Entscheidungstext OGH 03.05.1950 ... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat die Ehe der beiden Streitteile mit Rücksicht auf die festgestellten gegenseitigen Eheverfehlungen geschieden und gleichteiliges Verschulden beider Ehegatten an der Scheidung festgestellt. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des Klägers keine Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Der Kläger hat Revision erhoben, in der nur der Revisionsgrund nach § 503 Z. 4 ZPO. geltend gemacht wird, weil das Berufungsgeric... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Wenn der Beklagte im Ehescheidungsverfahren die Widerklage unter Verzicht auf den Anspruch zurückzieht, ohne einen Mitschuldantrag zu stellen oder sich die Stellung eines solchen Antrages vorzubehalten, so kann er im Laufe des weiteren Verfahrens einen Mitschuldantrag, der auf die in der Widerklage angeführten Tatsachen gestützt ist, nicht mehr stellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Hat das Erstgericht die auf § 49 EheG gestützte Klage und Widerklage abgewiesen und hat die Klägerin dieses Urteil nicht bekämpft, das Berufungsgericht jedoch über Berufung des Widerklägers die Ehe aus dem Verschulden der Klägerin geschieden, so kann letztere nur nach § 503 Z 4 ZPO die Abweisung der Widerklage, nicht aber den Ausspruch des Mitverschuldens begehren. Der in der Widerklage enthaltene Verschuldensant... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat sowohl das Begehren der Klägerin als auch das des Beklagten in seiner Widerklage auf Scheidung der Ehe gemäß § 49 EheG. abgewiesen. Das Berufungsgericht hat auf Grund der Berufung des Widerklägers - die Klägerin hat eine Berufung nicht eingebracht und im Berufungsverfahren auch keinen Mitverschuldensantrag gestellt - die Ehe aus dem alleinigen Verschulden der Klägerin für geschieden erklärt. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Klägerin, die die Abänd... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: RG 21.5.1941, IV 60/41 Trotz rechtskräftiger Abweisung des Widerklagebegehrens im Scheidungsstreit kann der Widerkläger die in der Widerklage enthaltenen Scheidungsgründe zu seiner Verteidigung gegen den Schuldantrag des Klägers und Widerbeklagten verwenden. Entscheidungstexte 4 RG 60/41 Entscheidungstext RG 21.05.1941 4 RG 60/41 ... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: RG 13.4.1940, IV 671/39 Wird bei Klage und Widerklage die Klage des einen Gatten abgewiesen, so bedarf es zum Ausspruch des Mitverschuldens der obsiegenden Partei keines formellen Mitverschuldensantrages. Entscheidungstexte 4 RG 671/39 Entscheidungstext RG 13.04.1940 4 RG 671/39 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Beklagte im Verfahren erster Instanz nur die Abweisung des auf Scheidung aus ihrem Verschulden gerichteten Klagebegehrens verlangt hat ohne eine Widerklage zu erheben, bewirkt nur, daß die Ehe nicht mehr aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden werden kann, steht aber einem Ausspruch über das Mitverschulden des Klägers an der Scheidung nicht im Wege. Entscheidungst... mehr lesen...