Begründung: Der Kläger begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Die Beklagte wendete überwiegende Mitschuld des Klägers an der Zerrüttung der Ehe ein. Das Erstgericht schied die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden des Klägers. Das Berufungsgericht gab der wegen unrichtiger Beweiswürdigung und unrichtiger rechtlicher Beurteilung erhobenen Berufung des Klägers, der sich nur gegen den Verschuldensausspruch mit dem Rechtsmittelantrag wandte, ein gleichteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren von 1971 bis 1986 verheiratet. Die Ehe wurde mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 3.12.1986 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Ihr gemeinsames Kind Daniela (geb. am 14.9.1968) ist seit Anfang Oktober 1986 selbsterhaltungsfähig. Im Zeitpunkt ihrer Verehelichung waren sowohl der Beklagte als auch die Klägerin berufstätig. Der Beklagte ging 1981 in Pension; die am 27.5.1939 geborene Klägerin verlor nach einer Ve... mehr lesen...
Norm: EheG §49 D
Rechtssatz: Nach der jüngeren Rechtsprechung spielt auch ein Ehebruch, der erst nach Eintritt der unheilbaren Zerrüttung der Ehe begangen wurde, bei der Verschuldensabwägung und insbesondere in der Frage der Zuweisung eines überwiegenden Verschuldens keine entscheidende Rolle. Durch diese nunmehrige, bereits gefestigte Rechtsprechung (6 Ob 570, 571/87; 5 Ob 517/88; 4 Ob 520/88; 1 Ob 504/89; 2 Ob 523/90 ua) ist die frühere gegen... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die am 19.1.1967 geschlossene Ehe der Prozeßparteien gemäß § 49 EheG aus dem überwiegenden Verschulden des klagenden Mannes geschieden. Seiner Entscheidung liegt nachstehender Sachverhalt zugrunde: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger, die beklagte Frau ist auch Staatsbürgerin der Dominikanischen Republik; sie lernten einander etwa ein Jahr vor der Eheschließung kennen, die Frau studierte damals in Wien Operngesang. Im Jahre 1969 zog di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben einander am 26. April 1969 geehelicht. Aus ihrer Verbindung sind Walter, geboren am 4. Dezember 1968, Priska, geboren am 5. September 1971, und Nicole, geboren am 18. Dezember 1976, hervorgegangen. Die Beklagte brachte den am 12. Juli 1967 unehelich geborenen Michael in die Ehe, dem der Kläger seinen Namen gab. Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe aus dem (alleinigen) Verschulden der Beklagten. Die Beklagte beantragt Klageabweisung, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Scheidung ihrer mit dem Beklagten im Jahr 1966 geschlossenen Ehe wegen schwerer Eheverfehlungen des Beklagten, nämlich grundloser Eifersucht, Beschimpfungen, Tätlichkeiten, knapper Unterhaltsleistungen und Alkoholmißbrauches. Der Beklagte trat dem Begehren auf Scheidung nicht entgegen, beantragte aber den Ausspruch des überwiegenden Verschuldens der Klägerin wegen ehewidriger Beziehungen zu anderen Männern, Alkoholmißbrauchs, Beschimp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie haben am 21.1.1985 vor dem Standesamt Wien-Hietzing die - beiderseits - zweite Ehe geschlossen, welche kinderlos blieb. Die Vorehen der Parteien wurden jeweils geschieden. Ehepakte sind nicht errichtet worden. Die Streitteile hatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz in Wien. Die Klägerin begehrte mit der am 27.6.1988 eingebrachten Klage die Scheidung der Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten. S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile, welche österreichische Staatsbürger sind, haben am 16.10.1981 vor dem Standesamt Wien-Brigittenau die Ehe geschlossen, es war für die Klägerin die zweite, für den Beklagten die erste Ehe. Der Ehe entstammen keine Kinder. Die Klägerin begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten mit dem Vorbringen, dieser verhalte sich lieblos, sei ein Trinker, werde in betrunkenem Zustand ausfällig, habe seine Arbeit wiederholt aufgeg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit der am 27.April 1988 eingebrachten Klage die Scheidung seiner im Jahr 1974 mit der Beklagten geschlossenen Ehe wegen schwerer Eheverfehlungen der Beklagten. Sie habe sich unleidlich verhalten, immer Streit gesucht, ihn beleidigt und mißhandelt, die 1974 und 1976 geborenen Kinder nicht gut betreut, sei wiederholt betrunken gewesen und unterhalte auch ehewidrige Beziehungen zu anderen Männern. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 13.9.1952 geborene Klägerin und der am 24.10.1953 geborene Beklagte haben am 16.2.1980 vor dem Standesamt Lichtenwörth die Ehe geschlossen. Es handelte sich für die Klägerin um die zweite, für den Beklagten um die erste Ehe. Der Ehe der Streitteile entstammt ein Kind, nämlich der am 5.8.1980 geborene Sohn Peter. Beide Streitteile sind österreichische Staatsangehörige. Sie hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Lichtenwörth. Die Kläg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 6. November 1987 vor dem Standesamtsverband Matrei in Osttirol die beiderseits erste Ehe geschlossen, wodurch der bereits am 1. April 1983 geborene gemeinsame Sohn Christian legitimiert wurde. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten sie in Virgen, Welzelach 7. Mit der am 2. Jänner 1989 eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Scheidung der Ehe aus dem alleinigen Verschulden der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie schlossen am 6.Juli 1957 die beiderseits erste Ehe, der vier Kinder entstammen. Die Streitteile wohnten gemeinsam mit den Kindern in einer 51 qm großen Wohnung in Wien 3, Lorbeergasse 6/11, bis der Beklagte und Widerkläger (im folgenden Beklagter) 1986 - während des bereits anhängigen Scheidungsverfahrens - endgültig aus der Wohnung auszog. Am 13.Dezember 1987 verpflichtete sich der Beklagte zu einer monat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 29.5.1954 die beiderseits erste Ehe geschlossen. Ehepakte wurden nicht errichtet. Letzter gemeinsamer Wohnsitz war in Leobendorf. Der Ehe entstammen drei Kinder, wobei lediglich der jüngste, 1970 geborene Sohn Alexander noch im elterlichen Haushalt lebt und kein eigenes Einkommen bezieht. Die Klägerin begehrt, gestützt auf § 49 EheG, die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten. Die Ehe sei schon lange unglücklich gewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (im folgenden Kläger genannt) und die Beklagte und Widerklagende (im folgenden Beklagte genannt) haben am 7.2.1986 die für sie beide erste Ehe geschlossen. Ehepakte wurden nicht errichtet. Der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt war in Dornbirn. Ihrer Ehe entstammt der am 18.7.1986 geborene Sohn Simon. Dieses Kind befindet sich bei der Beklagten. Der Kläger begehrte mit der am 18.2.1988 eingebrachten, auf die §§ 47 und 49 EheG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile heirateten am 22.12.1968. Es war beiderseits die erste Ehe. Ihr entstammt der am 6.10.1969 geborene David Georg, die am 12.7.1973 geborene Tanja Vera und die am 5.11.1981 geborene Theresa Maria. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Streitteile war in Faistenau, Anger 92. Mit der am 2.2.1988 eingebrachten Klage begehrt der Kläger die Scheidung seiner Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten. Die Beklagte trat ursprünglich dem Scheidungsbegehren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist österreichische Staatsbürgerin, der Beklagte polnischer Staatsangehöriger. Die Streitteile haben am 28. Dezember 1985 vor dem Standesamt Sonntagberg die beiderseits erste Ehe geschlossen. Ihr entstammt die am 28. Dezember 1986 geborene Tochter Judith. Beide Parteien hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt - auch während des Ehescheidungsverfahrens - in Österreich; ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten sie in Wien. Die Klägerin begehrte mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 23.5.1981 vor dem Standesamt Unterpremstätten die Ehe, die kinderlos blieb. Die Klägerin (und Widerbeklagte) begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten (und Widerklägers). Sie brachte vor, er sei jähzornig und aggressiv, spreche dem Alkohol zu und werde gegen sie immer wieder tätlich. Trotz eines gerichtlichen Vergleiches komme er seiner Unterhaltspflicht ihr gegenüber nicht nach. Der Beklagte erhob Widerklage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 11. 4. 1984 die Ehe geschlossen. Es war beiderseits die erste Ehe, die kinderlos blieb. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt ist Wien. Das Erstgericht schied die Ehe aus beiderseitigem, gleichteiligem Verschulden. Nach seinen Feststellungen hatte die Beklagte zum Zeitpunkt der Eheschließung ihr Gehaltskonto um S 15.000 überzogen. Dies war dem Kläger bekannt und er deckte die Schuld ab. Di... mehr lesen...
Norm: EheG §49 B
Rechtssatz: Bei der für die Beurteilung der Unheilbarkeit der Zerrüttung anzustellenden Prognose kommt es auf die vom Richter als außenstehenden Dritten zu erfolgende Überprüfung der Möglichkeiten an, ob ungeachtet der bestehenden Ehekrise in Zukunft angenommen werden kann, daß der Eheteil, der subjektiv die Bereitschaft zur Fortsetzung der Ehe derzeit ablehnt, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufnehmen wird, ob es den Eh... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1f
Rechtssatz: Das Wegbringen und Veräußern von Hausrat und die Zueignung des Erlöses ist eine schwere Eheverfehlung. Entscheidungstexte 1 Ob 514/90 Entscheidungstext OGH 07.03.1990 1 Ob 514/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0056540 Dokumentnummer JJR_199003... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie schlossen am 18.Mai 1984 die Ehe; für die am 18.März 1957 geborene Klägerin war es die zweite Ehe, für den am 18.Juni 1953 geborenen Beklagten die erste Ehe. Der letzte gemeinsame Wohnsitz war in Hall i.T. Der Ehe entstammen keine Kinder. Die Klägerin hat einen 1975 geborenen unehelichen Sohn, der Beklagte hat zwei uneheliche Kinder. Wegen Verletzung seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinen beiden Kindern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie schlossen am 28. August 1976 die Ehe. Aus der Ehe entstammen zwei in den Jahren 1978 und 1983 geborene Kinder. Die Beklagte, eine Juristin, war zum Zeitpunkt der Eheschließung Universitätsassistentin. Der Kläger ist seit Oktober 1977 an der Universität Salzburg tätig. Er ist seit 1981 Vorstand der neu gegründeten Interfakultären Forschungsstelle für Rechtspsychologie. Anläßlich der Übersiedlung nach Salzbu... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 12. April 1976 die Ehe geschlossen. Der Ehe, die für beide Parteien die erste war, entstammen die Kinder Hubert, geb. am 12.8.1976, und Irmgard, geb. am 15.3.1982. Ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten die Streitteile, die österreichische Staatsbürger sind, in St. Georgen in der Klaus, Niederösterreich. Die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge nur Klägerin genannt) begehrte mit der am 17.11.1986 eingelangten Klage die Scheidung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit 16. November 1979 miteinander verheiratet. Es ist die erste Ehe der Klägerin und Widerbeklagten (im folgenden Klägerin genannt) und die dritte Ehe des Beklagten und Widerklägers (im folgenden Beklagter). Der Ehe entstammt der am 5. Dezember 1980 geborene Sohn Wolfgang. Der letzte gemeinsame Wohnsitz lag in Innsbruck, Arzlerstraße 174. Die Klägerin begehrt die Scheidung ihrer Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten sowie die Zahlun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie schlossen am 3.3.1962 vor dem Standesamt Wels die Ehe. Aus der Ehe entstammen drei schon volljährige Kinder. Der Kläger ist Polizeidirektor in Steyr, die Beklagte war und ist im Haushalt tätig. Ihr oblag die Betreuung und Erziehung der Kinder. Dadurch schien sie teilweise überfordert, zumal der Kläger mit den Problemen der Kindererziehung nicht behelligt werden wollte. Es kam aus nichtigem Anlaß zu lautsta... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1e
Rechtssatz: Nur ein nicht einverständliches und dauernd getrenntes Wohnen ohne
Gründe: , die dem des § 92 Abs 1 ABGB gleichwertig sind, könnte als schwere Eheverfehlung gewertet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 502/90 Entscheidungstext OGH 20.02.1990 4 Ob 502/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 22.September 1978 vor dem Standesamt Bezau die beiderseits erste Ehe geschlossen. Ihrer Ehe entstammt die am 30. Dezember 1979 geborene Tochter Rebekka, sie hatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz in Bezau. Die häusliche Gemeinschaft wurde durch den Auszug der Klägerin aus der Ehewohnung am 11.Juli 1987 aufgelöst. Seit diesem Zeitpunkt leben beide voneinander getrennt. Die Klägerin begehrt die Scheidung ihrer Ehe mit dem Beklagten aus d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 17.10.1981 vor dem Standesamt Graz die Ehe geschlossen. Aus der Ehe stammen zwei minderjährige Kinder. Den letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten die Streitteile in Graz. Mit der am 29.1.1988 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Sie lastete ihm als Eheverfehlungen an, ihre Mutter gefährlich bedroht, grundlos die eheliche Gemeinschaft aufgehoben, die Unterhaltspflicht gegenüber ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 10.10.1986 vor dem Standesamt Linz die Ehe. Die Klägerin ist Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland, der Beklagte österreichischer Staatsbürger. Der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt war in Linz. Der mehrfach vorbestrafte Beklagte befindet sich seit 15.5.1987 in mehrjähriger Strafhaft. Zuerst war er in der Außenstelle des Landesgerichtlichen Gefangenhauses Asten angehalten. Von Mitte September bis 22.12.1987 war der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und Widerbeklagte (im folgenden kurz: Klägerin) und der Beklagte und Widerkläger (im folgenden kurz: Beklagter) beantragten in Klage und Widerklage jeweils die Scheidung der Ehe wegen schwerer Eheverfehlungen des anderen Teils. Die Klägerin begehrte überdies einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 4.000 S. Das Erstgericht sprach die Scheidung aus beiderseitigem Verschulden aus und verurteilte den Beklagten zur Leistung eines monatlichen Unterhaltes... mehr lesen...