Begründung: In dem seit 1993 anhängigen Scheidungsverfahren machten beide Parteien als Kläger bzw als Widerklägerin zahlreiche Scheidungsgründe geltend. In der Tagsatzung vom 26. Jänner 1994 vereinbarten sie Ruhen des Verfahrens, um am 26. November 1998 bzw. 22. Jänner 1999 die Fortsetzung des Verfahrens zu beantragen. Die Vorinstanzen schieden daraufhin die Ehe aus gleichteiligem Verschulden. Erhebliche Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO werden in den außerordentlichen Revisionen b... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheiden vom 21. 7. 1995 hat die Berghauptmannschaft unter Berufung auf § 172 des Berggesetzes 1975 die Kläger je zur Überlassung von Teilflächen in ihrem Eigentum stehender Grundstücke zur Herstellung und zum Betrieb eines Leitungsabschnitts der Erdgasleitung von B***** nach T***** samt Zubehör auf Betriebsdauer an ein Mineralölunternehmen verpflichtet und jeweils Entschädigungen festgesetzt. Mit ihren dagegen erhobenen Berufungen bekämpften die Kläger unter ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Amtshaftungsstreits ist die Frage nach der Vertretbarkeit der berufungsgerichtlichen Rechtssauffassung in einem Anlassverfahren vor dem Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz. In diesem Anlassverfahren begehrten die Kläger vom dortigen Beklagten (im Folgenden nur Verkäufer) mit der Behauptung, dieser habe den Vertrag über den Ankauf zweier Eigentumswohnungen grundlos nicht erfüllt, Schadenersatz iSd § 921 ABGB. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren st... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage begehrte der Kläger die Scheidung der (bereits zweiten) Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten (nach § 49 EheG), in eventu, gemäß § 55 Abs 1 EheG, weil die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit mehr als drei Jahren aufgehoben sei, wobei das Verschulden an der Zerrüttung die Beklagte allein treffe. Mit der Klage begehrte der Kläger die Scheidung der (bereits zweiten) Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1938 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe ist aufrecht, die häusliche Gemeinschaft aber bereits seit 1966 aufgelöst. Das vom Beklagten vor dem Erstgericht wegen behaupteter schwerer Eheverfehlungen der Klägerin zu AZ 15 Cg 124/84 anhängig gemachte Scheidungsverfahren ruht seit dem Jahre 1984. In einem zu AZ 5 C 163/98f des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien anhängigen Verfahren begehrt der Beklagte ebenfalls die Scheidung seiner Ehe mit der Klägerin. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Während die Wertung, ob die wesentliche Grundlage für die Fortführung der Ehe bei einem Teil subjektiv zu bestehen aufgehört hat, dem irrevisiblen Tatsachenkomplex zuzurechnen ist (8 Ob 2119/96t = SZ 70/19), stellt die Frage, ob die Ehe objektiv unheilbar zerrüttet ist, eine auf Grund der Feststellungen zu entscheidende Rechtsfrage dar (RIS-Justiz RS0043432; 10 Ob 258/99k). Unheilbare Ehezerrüttung im Sinn des § 49 EheG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile hatten am 10. 4. 1967 die Ehe geschlossen, aus der drei bereits volljährige Kinder entstammen. Auf Grund der ganz unterschiedlichen Wesensarten der Streitteile (der Kläger ist ein extrem ruhiger, geradezu scheuer Mensch, die Beklagte eine dominante resolute Persönlichkeit, die die täglichen Dinge des Lebens selbst fest in die Hand nimmt) kam es im Lauf der Ehejahre immer wieder zu Streitigkeiten über Nichtigkeiten des täglichen Alltags. Dab... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dadurch, dass der Kläger mit aus dem Zusammenhang gerissenen Einzelfeststellungen versucht, die der rechtlichen Beurteilung zugrunde gelegte unheilbare Zerrüttung der Ehe mit Mai 1997 in Zweifel zu ziehen, zeigt er keine Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO auf. Dass die Beklagte seinem Auszug in das Wohnmobil zugestimmt hätte, lässt sich den Feststellungen nicht entnehmen. Dass die Beklagte erklärt hat, dass der Klä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 10. 11. 1979 vor dem Standesamt Seeboden die Ehe geschlossen, der die Kinder F*****, geboren am 2. 6. 1980, und P*****, geboren am 24. 7. 1982, entstammen. Der Kläger begehrt mit der am 3. 11. 1994 beim Erstgericht eingelangten Klage die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten. Diese habe die Ehe aus ihrem Alleinverschulden unheilbar zerrüttet, weil sie im Juni 1994 einseitig die häusliche Gemeinschaft aufgelöst habe... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte aus dem Titel der Amtshaftung die Zahlung von S 160.796,60. In dem seine beiden Kinder betreffenden Pflegschaftsverfahren AZ 6 P 139/88 (nunmehr 14 P 61/96w) des Bezirksgerichts Favoriten seien Besuchsrechtsregelungen ergangen, die in unvertretbarer Weise ein unzureichendes und unrichtiges Gutachten als Grundlage gehabt hätten. Im Zuge der Bekämpfung dieser Entscheidungen bzw des Gutachtens seien dem Kläger Gesamtaufwendungen von S 66.796,60 entst... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Ausspruch, dass die Schuld eines Ehegatten überwiegt (§ 60 Abs 2 EheG), ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann zulässig, wenn das Verschulden dieses Ehegatten erheblich schwerer wiegt als das des anderen. Das Verschulden des anderen muss fast völlig in den Hintergrund treten (EFSlg 46.261, 48.832, 51.658, 60.286 ua; RIS-Justiz RS0057821, RS0057858). Ob dies der Fall ist, hängt vom Gesamtverhalten der Ehegatten w... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs rechtfertigen nur besonders schwere Eheverfehlungen des anderen die eigenmächtige Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft (EFSlg 8.493, 20.338, 20.339, 28.544 ua). Es muss sich dabei um Eheverfehlungen handeln, die dem anderen Teil ein Zusammenleben schlechthin unzumutbar erscheinen lassen (EFSlg 27.326; 38.689). Die Revision der Beklagten verlässt den Boden der ma... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zutreffend hat das Berufungsgericht erkannt, dass nach der jüngeren Rechtsprechung ein Ehebruch, der erst nach Eintritt der unheilbaren Zerrüttung der Ehe begangen wurde, bei der Verschuldensabwägung und insbesondere in der Frage der Zuweisung eines überwiegenden Verschuldens keine entscheidende Rolle spielt. Durch diese bereits gefestigte Rechtsprechung ist die frühere, gegenteilige Rechtsprechung als überholt zu betrac... mehr lesen...
Begründung: Der Klägerin wurde mit einstweiliger Verfügung ein vorläufiger monatlicher Unterhalt von S 10.800 ab 1. 7. 1995 bis zur rechtskräftigen Beendigung des Unterhaltsverfahrens zuerkannt. Mit Urteil des Landesgerichtes Krems vom 31. 10. 1996 wurde die Ehe der Streitteile über Klage des hier Beklagten und Widerklage der hier klagenden Partei aus dem Verschulden des nunmehrigen Beklagten geschieden. Dagegen erhob nur der nunmehrige Beklagte Berufung, mit der er den Versch... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Prüfung der Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung zum Verschulden der Eheleute an der Zerrüttung der Ehe hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab und entzieht sich deshalb grundsätzlich einer Beurteilung als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO (1 Ob 302/99i). Eine auffallende Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz, die einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshof bedürfte, liegt nicht vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 21. 10. 1977 die beiderseits erste Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen zwei in den Jahren 1977 und 1982 geborene Kinder. Ehepakte wurden nicht errichtet. Der Beklagte war im Zeitpunkt der Eheschließung im Hafnerbetrieb seiner Eltern beschäftigt. Seit dem Jahre 1979 arbeitet er bei der Gemeinde Wien als Amtsdiener im Allgemeinen Krankenhaus. Nachdem er dort anfangs nur Tagdienste verrichtet hatte, übernahm er in der Folge zusätzlich sogena... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 6. 4. 1987 gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden; das Alleinverschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft den Kläger. Der Kläger ist zur Leistung von monatlichem Unterhalt von S 5.700 an die Beklagte verpflichtet. Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 6. 4. 1987 gemäß Paragraph 55, Absatz eins, EheG geschieden; das Alleinverschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft den Kläger. Der Kläger ist zur Leistung von mon... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 27. 6. 1996 miteinander die Ehe geschlossen, die für den Kläger die zweite, für die Beklagte die dritte war. Der Ehe entstammen keine Kinder; der Kläger hat allerdings die am 23. 3. 1995 geborene Tochter der Beklagten Jennifer adoptiert. Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Diese habe sich ihm gegenüber völlig lieb- und interesselos verhalten und sich nur ihrer Mutter Margit D***** zugewendet,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Ehescheidung wegen Alleinverschuldens des Beklagten, der bereits in den 70er-Jahren wegen Unzufriedenheit mit seiner beruflichen Tätigkeit Streitigkeiten provoziert und die Klägerin erniedrigt habe. Er habe im sexuellen Bereich Handlungen verlangt, die sie abgelehnt habe, seinen Willen jedoch mehrfach, notfalls mit Gewalt durchgesetzt. Bei Anwendung derartiger Praktiken habe er sie auch verletzt. Auch gegenüber den gemeinsamen Kindern habe er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 26. 6. 1974 geschlossenen Ehe der Streitparteien entstammen vier, in den Jahren 1974 bis 1980 geborene Kinder, wobei es in diesem Zeitraum auch noch zu einer Fehlgeburt der beklagten Ehegattin kam. Die Beklagte fand die Ehe von Anfang an nicht als besonders glücklich, da sie sich vom Kläger, der seinen Beruf als Neuropathologe zu seinem Lebensinhalt machte, vernachlässigt und mit den Kindern alleingelassen fühlte. Er verbrachte wochentags keine Zeit m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Beklagte leben in aufrechter Ehe im Haus ***** in *****. Das Haus steht in ihrem gemeinsamen Eigentum. Von 1990 bis 1991 unterhielt der Beklagte Beziehungen zu Frau ***** und wohnte während dieser Zeit bei ihr. Damals wurde am 11. 2. 1991 vom Beklagten eine von der Klägerin vorbereitete Erklärung folgenden Inhalts unterfertigt: "Ich, Johann H*****, gestatte meiner Frau Hilda H*****, dass sie, solange ich bei Frau *****lebe, allein in unser... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte aus dem Titel der Amtshaftung Schadenersatz im Betrag von letztlich S 95.364,91 sA. Er sei zur Zahlung des Kaufpreises für mehrere Paar Schi verurteilt worden, obwohl der Kaufpreis noch nicht fällig gewesen sei. Die im Anlassverfahren klagende Partei habe nämlich den Austausch mehrerer Paar Schi zugesagt, was als Zusage zu einer Mängelbehebung zu werten gewesen sei; dies habe die Fälligkeit des Kaufpreises hinausgeschoben. Die im Anlassverfahren t... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da auch im Ehescheidungsverfahren die Dispositionsmaxime gilt, ist der Sachverhalt nicht von Amts wegen aufzuklären (4 Ob 611/88). Neuerungen sind im Berufungsverfahren unzulässig (RIS-Justiz RS0041987). Die Feststellungen, dass Ursache der Abkühlung des Verhältnisses zwischen den Streitteilen die mangelnden gemeinsamen Aktivitäten, der Umstand, dass sich der Kläger selbst genügte, sich mit seinen Tauben beschäftigte un... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner 1983 eingebrachten Scheidungsklage hatte der nunmehrige Antragsgegner die Scheidung seiner Ehe mit der Antragstellerin aus deren Verschulden (§ 49 EheG), hilfsweise nach § 55 Abs 3 EheG, eventualiter nach § 55 Abs 1 EheG begehrt. Das Kreisgericht Steyr verneinte das Scheidungsbegehren nach § 49 EheG (ohne dies im
Spruch: deutlich zu machen) und erkannte auf Scheidung der Ehe nach § 55 Abs 3 EheG, wobei es nach § 61 Abs 3 EheG das alleinige Verschulden des ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hietzing vom 12. 1. 1998 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Beide Streitteile begehrten die Scheidung durch Klage bzw Widerklage. Beide Klagen waren auf § 49 EheG gestützt und strebten die Scheidung der Ehe aus dem jeweiligen Alleinverschulden des anderen Ehegatten an. Gegen das Urteil des Erstgerichtes erhob der Antragsgegner Berufung mit den Anträgen, seiner Berufung Folge zu geben... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen schieden die 1967 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden des beklagten Mannes an der Zerrüttung. Rechtliche Beurteilung a) Der an der Zerrüttung der Ehe allein schuldige Teil, der danach weitere Eheverfehlungen setzt, kann sich nicht auf die Verwirkung des Scheidungsrechts durch den an der Zerrüttung schuldlosen Teil mit der
Begründung: berufen, dieser habe nicht binnen sechs Monaten nach Eintritt der un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Erstbeklagten waren seit 20. 10. 1981 miteinander verheiratet. Zu einer im Mai 1995 von ihnen angestrebten einvernehmlichen Scheidung kam es mangels Einigung über den Unterhalt nicht. Am 1. 6. 1995 zog der Erstbeklagte mit Wissen und Willen der Klägerin aus der ehelichen Wohnung aus. Ende Juli 1995 lernte er die Zweitbeklagte kennen; seit August 1995 haben die beiden Beklagten ein intimes Verhältnis miteinander. Mit der Behauptung, die E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Judikatur des Obersten Gerichtshofes stellt zwar ein freundschaftlicher, jedoch harmloser Verkehr mit Personen des anderen Geschlechts keine schwere Eheverfehlung nach § 49 EheG dar, wenn er sich im Rahmen der Sitte und des Anstandes hält (RIS-Justiz RS0056600). Wenn das Berufungsgericht im Hinblick auf das wiederholte Ausgehen des Beklagten mit einer solchen Person im Rahmen einer "mehr als freundschaftlichen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Anders als die dem irrevisiblen Tatsachenbereich zuzuordnenden Frage, ob ein Ehegatte seine Ehe subjektiv als unheilbar zerrüttet ansieht, stellt die Beurteilung, die Ehe sei objektiv unheilbar zerrüttet, ebenso eine Rechtsfrage dar, wie die Ermittlung des Zeitpunkts des Eintritts der Zerrüttung (EvBl 1975/1; EFSlg 57.132; RZ 1990/78; 4 Ob 1621/95; 1 Ob 177/97d u. a.). Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers haftet da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 14. 1. 1972 geheiratet. Der beidseits ersten Ehe entstammt ein am 20. 5. 1972 geborener Sohn. Der Kläger begehrte die Scheidung dieser Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten und brachte vor, die Beklagte habe ihn am 29. 8. 1995 grundlos und ohne entsprechende Verständigung verlassen; er wisse nicht einmal, wo sie sich aufhalte. Davor habe sie schon den Haushalt grob vernachlässigt und ihn ab Herbst 1994 überwiegend allein gela... mehr lesen...