Norm: ABGB §94EheG §49 B
Rechtssatz: Zerrüttet ein Eheteil schuldhaft die Ehe, so ist eine erst nach Zerrüttung vom anderen Teil aufgenommene sexuelle Beziehung keine derart krasse Eheverfehlung, die ihren Unterhaltsanspruch als rechtsmissbräuchlich verwirkte. Entscheidungstexte 3 Ob 48/97y Entscheidungstext OGH 26.02.1997 3 Ob 48/97y 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 BEheG §49 DEheG §57 Abs1
Rechtssatz: Der an der Zerrüttung der Ehe allein schuldige Teil, der danach weitere Eheverfehlungen setzt, kann sich nicht auf die Verwirkung des Scheidungsrechtes durch den an der Zerrüttung schuldlosen Teil mit der
Begründung: berufen, dieser habe nicht binnen 6 Monaten nach Eintritt der unheilbaren Zerrüttung die Ehescheidungsklage eingebracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 49 EheG A 1 Schwere Eheverfehlungen a) Allgemeines zum Begriff der schweren Eheverfehlung b) Unwirtschaftlichkeit und Unsauberkeit c) Beschimpfung, Streitigkeiten d) Anzeigen und üble Nachrede e) Verweigerung des gemeinsamen Wohnens, gesonderte Wohnungsnahme f) Interesselosigkeit, Unterhaltsverweigerung, Alkoholismus, Entwendungen ua g) Geschlechtsleben A 2 Ehrloses und unsittlic... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1aEheG §49 FEheG §74
Rechtssatz: Eine schwere Verfehlung im Sinne des § 74 EheG muss zwar gravierender sein als jene nach § 49 EheG, muss jedoch kein Verbrechen oder Vergehen im strafrechtlichen Sinn darstellen und nicht die Intensität eines Enterbungsgrundes beziehungsweise Erbunwürdigkeitsgrundes aufweisen. Es ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller objektiven und subjektiven Umstände zu prüfen, ob die Verfehlung so sch... mehr lesen...
Norm: EheG §49 FZPO §228 B2ZPO §228 C1
Rechtssatz: Hat eine Ehefrau, deren Ehe gemäß § 49 EheG aus dem Alleinverschulden des Ehegatten geschieden wurde, derzeit keinen Unterhaltsanspruch, da das Einkommen etwa gleich hoch sind, fehlt ihr auch im Hinblick auf pensionsrechtliche Fragen ein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß der Ehegatte ihr einen monatlichen Unterhaltsbetrag unter Berücksichtigung ihres Einkommens zu bezahlen habe. ... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49 A1a
Rechtssatz: Ehebruch ist niemals zulässige Reaktionshandlung. Entscheidungstexte 3 Ob 540/93 Entscheidungstext OGH 20.10.1993 3 Ob 540/93 4 Ob 247/01d Entscheidungstext OGH 29.01.2002 4 Ob 247/01d Beisatz: Hier: Rechtslage vor dem EheRÄG 1999 anzuwenden. (T1) ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 6.7.1968 vor dem Standesamt S***** die Ehe geschlossen. Mit der am 31.8.1987 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Der Kläger warf der Beklagten zahlreiche Eheverfehlungen vor und führte aus, durch das über viele Jahre hindurch gesetzte schuldhafte und ehewidrige Verhalten der Beklagten sei die Ehe unheilbar zerrüttet. Die Beklagte beantragte zunächst nur Klagea... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Franziska B*****, vertreten durch Dr.Werner Walch, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Julius B*****, vertreten durch Dr.Wolfgang Zatlasch, Rechtsanwalt in Wien, wegen Ehescheidung infol... mehr lesen...
Norm: EheG §49 BEheG §61 Abs3
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, ob das Verschulden eines Teils überwiegt, ist nicht nur zu berücksichtigen, wer mit dem Verhalten, das später zur Zerrüttung der Ehe geführt hat, begonnen, sondern auch wer entscheidend dazu beigetragen hat, dass die Ehe unheilbar zerrüttet wurde (EFSlg 51667, 46258 ua). Entscheidungstexte 7 Ob 530/92 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: EheG §49EheG §61 Abs3
Rechtssatz: Es kommt also nicht bloß auf die Schwere der Verfehlungen an sich, sondern auch darauf an, in welchem Umfang diese Verfehlungen zu der unheilbaren Zerrüttung der Ehe beigetragen haben. Der Umstand, dass das schuldhafte Verhalten eines Teils das des anderen hervorgerufen hat, führt dabei regelmäßig zur Annahme, dass dem Beitrag des ersteren zur Zerrüttung der Ehe größeres Gewicht beizumessen ist (EFSlg 462... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Katharina R*****, vertreten durch Dr. Johannes Kirschner, Rechtsanwalt in Wels, wider die beklagte Partei Friedrich R*****, vertreten durch Dr. Maximilian Ganzert und Dr. Friedrich Ganzert, Rec... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1g
Rechtssatz: Ehescheidungsgrund nach § 49 EheG, wenn sich die Beklagte ohne Wissen des Klägers künstlich befruchten hat lassen. Entscheidungstexte 4 Ob 534/91 Entscheidungstext OGH 10.09.1991 4 Ob 534/91 Veröff: SZ 64/121 = JBl 1992,38 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0056613 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 28.12.1986 vor dem Standesamt in Vrnjacka Banja, Jugoslawien, die Ehe geschlossen; für den Kläger war das die zweite Eheschließung. Der Kläger ist österreichischer Staatsangehöriger, die Beklagte jugoslawische Staatsangehörige. Der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt war in St.Johann/Pongau. Die eheliche Gemeinschaft der Streitteile ist seit August 1989 aufgehoben; die Beklagte hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt nunmehr in Wien. Schon... mehr lesen...