Norm: EO §382bABGB §90EheG §49 F
Rechtssatz: Die gegenseitigen Verpflichtungen der Ehegatten werden weder durch die Zerrüttung der Ehe noch durch die Wegweisung eines Ehegatten beseitigt. Eine unheilbar zerrüttete Ehe ist aber nicht in demselben Maß schutzwürdig wie eine intakte Ehe. In einem solchen Fall ist das Interesse, dass die (unheilbar zerrüttete) Ehe und das - durch die Wegweisung eines Ehegatten - nur mehr teilweise vorhandene Familie... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 16. 7. 1983 verheiratet. Am 21. 9. 2000 hat die Ehegattin des Klägers eine Scheidungsklage eingebracht; sie hat die Klage jedoch mittlerweile zurückgenommen. Gemeinsamer Wohnsitz der Ehegatten und ihrer beiden Kinder ist ein Einfamilienhaus in M*****; das Haus steht im Hälfteeigentum beider Ehegatten. Der Beklagte ist der Vater eines Mädchens, das die Ehegattin des Klägers am 15. 8. 2001 zur Welt gebracht hat. Am 30. 6. 2001 war der Beklagte Gast ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz - hier die Unterlassung der Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen der Psychiatrie und Psychologie und der Vernehmung zweier Zeugen -, deren Vorliegen das Berufungsgericht bereits verneint hat, können im Revisionsverfahren nicht neuerlich geltend gemacht werden (stRsp zB SZ 22/106; EFSlg ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs 3 EheG und brachte im Wesentlichen vor, dass der Beklagte sie noch am Tag der Eheschließung verlassen habe. Er sei verschwunden und sie habe nie mehr etwas von ihm gehört. Da sie vom Beklagten seit dem Jahr 1991 getrennt lebe und die Ehe vollkommen zerrüttet sei, seien die Voraussetzungen einer Scheidung gemäß § 55 Abs 3 EheG gegeben. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es ging hiebei von folgend... mehr lesen...
Begründung: Die österreichischen Behörden nahmen eine Mitteilung der italienischen Veterinärverwaltung vom 14. 7. 1998, in aus Österreich importierten Rinder-Vordervierteln seien stark krebserregende Hormone festgestellt worden, sowie eine darauf gestützte "Einladung", die Rindfleischexporte nach Italien vorübergehend einzustellen, zum Anlass, nach einer Besprechung zwischen Vertretern der österreichischen Veterinärbehörde, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, der... mehr lesen...
Begründung: Gemäß §§ 528a, 510 Abs 3 ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung eines Rekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraphen 528 a,, 510 Absatz 3, ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof bei der Zurückweisung eines Rekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Klägerin begehrte zunächst die Scheidung aus dem A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob sog "überschießende" Feststellungen in den Rahmen des geltend gemachten Rechtsgrundes oder der Einwendungen (hier: zum Mitschuldantrag in einem Ehescheidungsverfahren) fallen und daher nach stRsp (ua SZ 61/135 = MR 1988, 161 = ÖBl 1989, 118; ZVR 1999/118; 7 Ob 185/00g; RIS-Justiz RS0037972 und RS0040318) zu berücksichtigen sind, ist eine Frage des Einzelfalles (3 Ob 73/01h mwN). Aber auch die Prüfung der Vertretbarkeit e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob die Neigung des Ehepartners zum Alkoholmissbrauch bei der Eheschließung dem anderen Ehepartner bekannt war, ist an sich unerheblich, denn jeder Ehegatte darf vom Ehepartner erwarten, dass diese Neigungen, die ein gedeihliches Zusammenleben stören, soweit wie möglich unterdrückt (stRsp: EfSlg 27.356; 1 Ob 68/98a; RIS-Justiz RS0056016). Das dann aber in Übereinstimmung mit der Auffassung des Erstrichters, der die zweite Ins... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung zum Verschulden der Eheleute an der Zerrüttung der Ehe hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab und stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO dar, wenn den Vorinstanzen eine gravierende Fehlbeurteilung unterlaufen ist (RIS-Justiz RS0110837). Eine derart unrichtige Beurteilung liegt aber hier nicht vor: Die Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Anders als die dem irrevisiblen Tatsachenbereich zuzuordnenden Frage, ob ein Ehegatte seine Ehe subjektiv als unheilbar zerrüttet ansieht, stellt die Beurteilung, die Ehe sei objektiv unheilbar zerrüttet, ebenso eine Rechtsfrage dar, wie die Ermittlung des Zeitpunkts des Eintritts der Zerrüttung (RIS-Justiz RS0043423; RS0043432; SZ 70/19). Die Beurteilung, ob bzw. seit wann eine Ehe unheilbar zerrüttet ist, ist eine Frage d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Während die Wertung, ob die wesentliche Grundlage für die Fortführung der Ehe bei einem Teil subjektiv zu bestehen aufgehört hat, dem irrevisiblen Tatsachenkomplex zuzurechnen ist (8 Ob 2119/96t = SZ 70/19), stellt die Frage, ob die Ehe objektiv unheilbar zerrüttet ist, eine auf Grund der Feststellungen zu entscheidende Recht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf die Frage der Notwendigkeit zur Ergänzung bereits erstatteter bzw zur Einholung weiterer Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit der Beklagten ist nicht einzugehen, weil es sich dabei um einen bereits vom Berufungsgericht verneinten angeblichen Mangel des Verfahrens erster Instanz handelt. Ein solcher Mangel kann aber nach stRSpr nicht mehr in der Revision gerügt werden (s. Kodek in Rechberger ZPO2 Rz 3 zu § 503 mwN). A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitparteien, österreichische Staatsbürger, haben am 19. 5. 1979 vor dem Standesamt Marchtrenk die jeweils erste Ehe geschlossen. Ehepakte haben sie nicht errichtet. Ihrer Ehe entstammen zwei mittlerweile selbsterhaltungsfähige Söhne, nämlich der am 24. 3. 1981 geborene Markus und der am 25. 10. 1982 geborene Stefan. Der letzte gemeinsame Wohnsitz der Ehegatten war in Wels. Mit der am 6. 11. 1998 eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Scheidung der Eh... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Ersatz des ihm auf Grund von unvertretbar rechtswidrigen Entscheidungen des Bezirksgerichts für Zivilrechtssachen Graz bzw des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz entstandenen Schadens von S 259.534,84. Diese Gerichte hätten ihm das begehrte Honorar für die Vertretung einer Gesellschaft mbH in einem Zivilrechtsstreit zusprechen und die Gegenforderung dieser Gesellschaft mbH als nicht zu Recht bestehend erkennen müssen, weil er seine Klientin... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 16. 8. 1991 geheiratet. Ihre Ehe, der eine 1995 geborene Tochter entstammt, ist unheilbar zerrüttet. Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten. Diese sei seit über zwei Jahren lieb- und interesselos, habe ihn aus dem gemeinsamen Schlafzimmer gesperrt, versorge den Haushalt nicht, mache dem Kläger die Tochter abspenstig, habe ihn geschlagen, sei aus der Wohnung ausgezogen und habe ihn gegenüber der Gend... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile heirateten am 18. 11. 1987. Seit 1990 verbrachte die Klägerin beruflich den Großteil des Jahres im Ausland; der Beklagte lebte in Österreich und nahm hier Erledigungen für die Klägerin vor. Einige Jahre vor dem Zeitpunkt, in dem der Beklagte - 1997 - im Burgenland ein Geschäft eröffnete, hatte er eine andere Frau kennen gelernt, die es ihm ermöglichte, in deren Haus im Burgenland zu wohnen. Fallweise bewohnte auch diese Frau das Haus. Als Gegenleistung ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schied die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden der Beklagten. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil dahin ab, dass es aussprach: "Die .... Ehe wird aus dem Verschulden der Beklagten geschieden; den Kläger trifft ein Mitverschulden". Rechtliche Beurteilung Die Fassung dieses Spruches entspricht dem § 60 EheG. Wird demnach die Ehe im Falle einer Widerklage oder eines Mitschuldantrages der beklagten Partei aus beiderseit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 24. 2. 1968 die für beide Teile erste Ehe, der zwei inzwischen volljährige Kinder entstammen. Zum Ehescheidungsverfahren kam es wegen eines Vorfalls, dessentwegen der Beklagte und Widerkläger (in der Folge nur noch Beklagter) strafgerichtlich rechtskräftig wegen gefährlicher Drohung verurteilt wurde. Im Zuge dieses Streits beschimpfte er die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge nur noch Klägerin) mit den Worten "Sau" oder "... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass die angefochtene Entscheidung der Rechtsprechung widerspreche, wonach Eheverfehlungen nach der Zerrüttung der Ehe keine Rolle mehr spielten. Die häusliche Gemeinschaft der Streitteile sei auf Geheiß der Klägerin aufgelöst worden; die Auflösung der Ehegemeinschaft sei ein weitgehender und endgültiger Schritt gewesen, der das Auseinanderleben der Streitteile nach außen habe dokumentieren sollen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Scheidung der Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten. Im April 1999 habe sie den damals schon in Strafhaft befindlichen Beklagten über ein Zeitungsinserat kennen gelernt. Im Rahmen von Haftausgängen hätten auch persönliche Kontakte bestanden. Nach der Eheschließung am 18. 11. 1999 habe der Beklagte kein Interesse gezeigt, die Familie der Klägerin kennen zu lernen, und ihr jegliche Kontakte zu seiner Familie ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt neben Unterhaltszahlungen, über die noch nicht entschieden wurde, Scheidung der mit dem Beklagten 1977 geschlossenen Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten. Der Beklagte bestritt die ihm vorgeworfenen Eheverfehlungen und erhob Widerklage mit dem Begehren, die Ehe aus dem überwiegenden Verschulden der Widerbeklagten und Klägerin zu scheiden. Nach Verbindung beider Klagen sprach das Erstgericht mit dem in der Tagsatzung vom 28. 1... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 4. Jänner 2001 hat das Bezirksgericht I***** die am 9. 6. 1993 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem Aufhebungsgrund der Täuschung und der Verschweigung von wesentlichen Tatsachen durch die Klägerin und Widerbeklagte (im folgenden kurz: Klägerin) aufgehoben; die von beiden Steitteilen gestellten Begehren, die Ehe aus dem alleinigen Verschulden des jeweils anderen Streitteils zu scheiden, wurden abgewiesen. Das Berufungsgericht gab den von beiden S... mehr lesen...
Begründung: Der Landeshauptmann von Wien wies mit Bescheid vom 19. Jänner 1995 (im Folgenden nur Bescheid erster Instanz) den Antrag der Klägerin, einer nach dem Aktenstand jugoslawischen Staatsangehörigen, auf Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 5 Abs 2 AufG mangels einer für Inländer ortsüblichen Unterkunft ab, weil in ihrer Wohnung 14 Personen auf 80 m2 wohnten. Diese Feststellung gewann die Behörde aus dem Melderegister, wonach 14 Personen in der Wohnung der K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass der Revisionsschriftsatz ungeachtet dessen, dass er einen an das Gericht zweiter Instanz gerichteten Antrag auf Abänderung des Unzulässigkeitsausspruches enthält, zutreffend dem Obersten Gerichtshof und nicht dem Gericht zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt und darin sinngemäß eine außerordentliche Revision erblickt wurde, weil in familienrechtlichen Streitigkeiten eine Änderung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wenn das Berufungsgericht jahrelange Verhaltensweisen der Beklagten nicht als entschuldbar wertete und diese sowie auch die des Klägers so verstand, dass nicht davon gesprochen werden könne, dass das Verschulden des einen oder anderen Ehegatten fast völlig in den Hintergrund getreten wäre, so hat es das beiderseitige Fehlverhalten unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles gewichtet, was aber mangels der Vorau... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsfrage, ob und ab wann eine Ehe objektiv unheilbar zerrüttet ist, ist aufgrund der subtilen Abwägung der Umstände des Einzelfalles zu lösen. Dies weist schon darauf hin, dass unterschiedliche Auffassungen über diesen Zeitpunkt grundsätzlich keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO begründen (5 Ob 132/00y ua). Berücksichtigt man, dass die Klägerin dem Beklagten Ende 1994/Anfang 1995 bereits das zweite Mal ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Prüfung der Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung zum Verschulden der Eheleute an der Zerrüttung der Ehe hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab (RIS-Justiz RS0110837 [T1]) und entzieht sich deshalb grundsätzlich einer Beurteilung als erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO (7 Ob 52/01z; 6 Ob 188/00s). Eine außerhalb der Bandbreite der Judikatur des Obersten Gerichtshofes liegende Beurteilung durch die z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage der Gewichtung des Verschuldens der Ehepartner an der Zerrüttung der Ehe hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab und ist daher - von Fällen krasser Fehlbeurteilung abgesehen - keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO (1 Ob 302/99i; 6 Ob 188/00s). Eine krasse Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz, die einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshof bedürfte, liegt nicht vor. Dass de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schied die am 14. 7. 1979 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden der beklagten Partei. Das Berufungsgericht gab der von ihr erhobenen Berufung nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Gegen dieses Urteil richtet sich der von der beklagten Partei erhobene "Antrag auf Abänderung des Ausspruches über die Zulässigkeit" im Sinne einer Abänderung des Unzulässigkeitsausspruches über die ordentli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Prüfung der Vertretbarkeit einer Rechtsauffassung zum Verschulden der Eheleute an der Zerrüttung der Ehe hängt immer von den Umständen des Einzelfalles ab und entzieht sich deshalb grundsätzlich einer Beurteilung als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO (1 Ob 302/99i; 6 Ob 188/00s). Eine außerhalb der Bandbreite der Judikatur des Obersten Gerichtshofes liegende Beurteilung durch die zweite Instanz, di... mehr lesen...