RS OGH 1978/4/4 4Ob520/78

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Veröffentlicht am 04.04.1978
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Norm

EheG §49 A1f

Rechtssatz

Bei getrennt lebenden Ehegatten kann nicht ohne weiteres gesagt werde, die Trunksucht des einen Gatten stelle immer und unter allen Umständen eine schwere Eheverfehlung dar, da es dabei doch auch auf die näheren Umstände des Einzelfalles ankommt.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 520/78
    Entscheidungstext OGH 04.04.1978 4 Ob 520/78
    Veröff: RZ 1978/91 S 194

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0056442

Dokumentnummer

JJR_19780404_OGH0002_0040OB00520_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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