Norm
EheG §49 ERechtssatz
Eine als objektiv unrichtig festgestellte prinzipielle Stellungnahme der Ehegattin für den Standpunkt ihrer Mutter und gegen den ihres Gatten und die Erschleichung eines Unterhaltungsurteiles können nicht als bloße Reaktionshandlungen bewertet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0057437Dokumentnummer
JJR_19751216_OGH0002_0040OB00641_7500000_001